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   OLG Schleswig, 04.01.2024 - 7 U 141/23   

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https://dejure.org/2024,1710
OLG Schleswig, 04.01.2024 - 7 U 141/23 (https://dejure.org/2024,1710)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04.01.2024 - 7 U 141/23 (https://dejure.org/2024,1710)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04. Januar 2024 - 7 U 141/23 (https://dejure.org/2024,1710)
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Volltextveröffentlichung

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall mit Rettungswagen mit Geschwindigkeitsüberschreitung

Besprechungen u.ä.

  • juris (Entscheidungsbesprechung)

    Kollision zwischen einem geradeaus fahrenden Rettungswagen und einem Linksabbieger auf einer gut einsehbaren Landstraße (jurisPR-VerkR 7/2024 Anm. 1)

Verfahrensgang

  • LG Kiel - 17 O 96/23
  • OLG Schleswig, 04.01.2024 - 7 U 141/23
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 04.05.2018 - 7 U 37/17

    Begriff der Einsatzfahrt i.S. von § 35 Abs. 5a StVO

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.01.2024 - 7 U 141/23
    Zwar ist der Berufung zuzubilligen, dass die Beweislast für das Vorliegen einer Einsatzfahrt im Sinne des § 35 Abs. 5a StVO derjenige trägt, der sich auf das Vorliegen der Einsatzfahrt beruft (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 4.5.2018 - 7 U 37/17, NJW-RR 2018, 989, 991), hier also die Beklagte.
  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 126/95

    Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem Versagen des Grünpfeils für einen

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.01.2024 - 7 U 141/23
    Jeder Halter hat dabei die Umstände zu beweisen, die dem anderen zum Verschulden gereichen und aus denen er für die nach § 17 Absatz 1 u. 2 StVG vorzunehmende Abwägung für sich günstige Rechtsfolgen herleiten will (vgl. BGH, NZV 1996, S. 231).
  • KG, 25.04.2005 - 12 U 123/04

    Haftung bei Verkehrsunfall: Sorgfaltspflichten eines Sonderrechtsfahrers;

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.01.2024 - 7 U 141/23
    Je mehr sich der Einsatzfahrer über allgemeine Verkehrsregeln hinwegsetzt und dadurch die Unfallgefahren erhöht, desto größer ist die ihm obliegende Sorgfaltspflicht (vgl. KG, Urteil vom 25.4. 2005 - 12 U 123/04, NZV 2005, 636).
  • OLG Düsseldorf, 11.11.1991 - 1 U 129/90
    Auszug aus OLG Schleswig, 04.01.2024 - 7 U 141/23
    Auf welche Weise dem Wegerechtsfahrzeug freie Bahn zu schaffen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab, wobei der Ausschluss einer Behinderung des Wegerechtsfahrzeugs alleinige Richtschnur für das Verhalten der übrigen Verkehrsteilnehmer sein muss (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.11.1991 - 1 U 129/90, NZV 1992, 489).
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