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OLG Schleswig, 03.01.2024 - 1 Ws 44/23 H |
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Volltextveröffentlichung
- Burhoff online
Haftprüfungsverfahren beim OLG, zu frühe Vorlage der Akten, Sechsmonatsfrist
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Haft: Sechs-Monats-Haftprüfungsverfahren
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- OLG Celle, 26.07.1988 - HEs 40/88
Auszug aus OLG Schleswig, 03.01.2024 - 1 Ws 44/23
Der Senat ist noch nicht zur besonderen Haftprüfung (§§ 121, 122 StPO) berufen, wenn die Vorlage der Akten etliche Wochen vor Ablauf der Sechs-Monats-Frist erfolgt (Anschluss OLG Celle, Beschluss vom 26. Juli 1988 - HEs 40/88 -).Die Untersuchungshaft muss danach mindestens sechs Monate gedauert haben (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 26. Juli 1988 - HEs 40/88 -, Rn. 1-2, juris m.w.N.).
Wenn diese Voraussetzung vorliegt, ist das Oberlandesgericht auch dann zur Haftprüfung befugt, wenn seine Entscheidung schon einige Tage vor Ablauf der 6-Monats-Frist ergehen kann, nicht aber schon Wochen vorher (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 26. Juli 1988 - HEs 40/88 -, Rn. 5, juris, Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Auflage, § 122 Rz. 14 m.w.N.).