Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 26.07.2023 - 5 U 98/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,19918
OLG Saarbrücken, 26.07.2023 - 5 U 98/22 (https://dejure.org/2023,19918)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 26.07.2023 - 5 U 98/22 (https://dejure.org/2023,19918)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 26. Juli 2023 - 5 U 98/22 (https://dejure.org/2023,19918)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,19918) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2221, 2227
    Vergütung eines vorzeitig aus dem Amt entlassenen Testamentsvollstreckers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2221

  • rechtsportal.de

    BGB § 2221
    Höhe der Vergütung des Testamentsvollstreckers bei vorzeitiger Beendigung des Amtes; Voraussetzungen der Verwirkung des Vergütungsanspruchs wegen Pflichtverletzungen des Testamentsvollstreckers; Berücksichtigung bestehender Verbindlichkeiten bei der Wertbemessung

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • OLG Schleswig, 25.08.2009 - 3 U 46/08

    Vergütung eines Testamentsvollstreckers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.07.2023 - 5 U 98/22
    Auch langsame und ineffektive Arbeit führt nicht zu einer Verwirkung (OLG Hamm, NJOZ 2014, 884 = ZEV 2014, 116 Ls.; OLG Schleswig, FamRZ 2010, 762; OLG Frankfurt, MDR 2000, 788), anders aber ggf. vollständige Untätigkeit über einen längeren Zeitraum (OLG Hamm, NJOZ 2014, 884).

    Mit der Regelung in Ziff. V. des notariellen Testaments vom 6. September 2010, die - weil sich der Vergütungsanspruch in erster Linie nach dem Willen des Erblassers bestimmt - auch hinsichtlich der Anspruchshöhe dem gesetzlichen Kriterium der "Angemessenheit" gegenüber Vorrang genießt (OLG Schleswig, FamRZ 2010, 762; Staudinger/Dutta (2021) BGB § 2221, Rn. 23), wurde dem Kläger eine Vergütung versprochen, die sich "nach den Empfehlungen des Deutschen Notarvereins für die Vergütung des Testamentsvollstreckers in ihrer jeweils gültigen Fassung berechnet".

    Abzustellen ist hierbei also - mit anderen Worten - auf einen besonderen Arbeitsaufwand bei der Konstituierung des Nachlasses (OLG Schleswig, FamRZ 2010, 762).

    Vorliegend hat die Erblasserin jedoch in ihrem Testament auf die Empfehlungen des Deutschen Notarvereins Bezug genommen, deren Ziff. IV ausdrücklich darauf hinweist, dass die Umsatzsteuer in den vorgenannten Beträgen nicht enthalten ist; daraus ist zu folgern, dass Umsatzsteuer zusätzlich zu erheben ist (OLG Schleswig, FamRZ 2010, 762; Staudinger/Dutta (2021) BGB § 2221, Rn. 63).

  • OLG Hamm, 07.11.2013 - 10 U 100/12

    Vergütung des Testamentsvollstreckers bei pflichtwidriger Untätigkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.07.2023 - 5 U 98/22
    Auch langsame und ineffektive Arbeit führt nicht zu einer Verwirkung (OLG Hamm, NJOZ 2014, 884 = ZEV 2014, 116 Ls.; OLG Schleswig, FamRZ 2010, 762; OLG Frankfurt, MDR 2000, 788), anders aber ggf. vollständige Untätigkeit über einen längeren Zeitraum (OLG Hamm, NJOZ 2014, 884).

    Gründe, die zur Entlassung des Testamentsvollstreckers nach § 2227 BGB geführt haben, können beachtlich sein, sie müssen jedoch nicht stets auch für die Verwirkung seines Vergütungsanspruchs ausreichen (OLG Hamm, NJOZ 2014, 884; OLG Koblenz, Beschluss vom 22. August 2011 - 10 U 1384/10, juris).

  • OLG Saarbrücken, 06.08.2018 - 5 W 2/18

    Entlassung des Testamentsvollstreckers bei grober Pflichtverletzung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.07.2023 - 5 U 98/22
    Das Amtsgericht Homburg wies den Antrag mit Beschluss vom 3. November 2017 (Bl 401 ff. d.A. 8 VI 505/13) zurück; auf die dagegen eingelegte Beschwerde zum Senat wurde das Nachlassgericht mit Beschluss vom 6. August 2018 - 5 W 2/18 (Bl. 635 ff. d.A. 8 VI 505/13; veröff. u.a. in ZEV 2019, 29) angewiesen, den Kläger als Testamentsvollstrecker zu entlassen, weil zahlreiche objektive Hinweise vorlägen, die geeignet seien, bei den Erben massives Misstrauen hervorzurufen, und die den Verdacht nahelegten, dass der Kläger sowohl in seiner Eigenschaft als Generalbevollmächtigter der Erblasserin, als auch bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben als Testamentsvollstrecker in hohem Maße die Interessen seiner eigenen Familie im Auge habe und Belange der Erblasserin bzw. der Erbengemeinschaft hintanstellte und sogar ignoriere.

    Schon in dem Beschluss vom 6. August 2018 - 5 W 2/18 - habe der Senat festgestellt, dass erhebliche Verdachtsmomente im Sinne einer eigenen Bevorteilung des Klägers und einer groben Verkennung und Vernachlässigung der den Erben gegenüber bestehenden Pflichten vorgelegen hätten; insbesondere habe der Kläger seine Auskunftspflichten aus §§ 2218, 666 BGB dadurch verletzt, dass er in Bezug auf die Eigentumsübertragung des Hausanwesens auf seine Ehefrau Belege nur verspätet vorgelegt habe.

  • BGH, 27.10.2004 - IV ZR 243/03

    Grundsätze für die Berechnung der Vergütung des Testamentsvollstreckers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.07.2023 - 5 U 98/22
    Der Anspruch ist dagegen nicht verwirkt, wenn der Testamentsvollstrecker in dem Bestreben, sein Amt zum Wohle der von ihm betreuten Personen auszuüben, infolge irriger Beurteilung der Sach- oder Rechtslage fehlerhafte Entschlüsse fasst und Entscheidungen trifft (BGH, Urteile vom 5. Mai 1976 und vom 13. Juni 1979, jew. a.a.O.; Beschluss vom 27. Oktober 2004 - IV ZR 243/03, FamRZ 2005, 207; Zimmermann, in: MünchKomm-BGB a.a.O., § 2221 Rn. 30).
  • BGH, 24.01.2019 - IX ZR 233/17

    Neubeginn der Verjährung des Pflichtteilsanspruchs: Voraussetzungen eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.07.2023 - 5 U 98/22
    Dementsprechend wird etwa der von einer früheren Vertragsverletzung eines Rechtsanwalts ausgehende Zurechnungszusammenhang grundsätzlich nicht dadurch unterbrochen, dass nach dem pflichtwidrig handelnden Anwalt eine andere rechtskundige Person mit der Angelegenheit befasst worden ist, die noch in der Lage gewesen wäre, den Schadenseintritt zu verhindern, die ihr obliegende Sorgfaltspflicht jedoch nicht beachtet hat (BGH, Urteil vom 24. Januar 2019 - IX ZR 233/17, NJW 2019, 1219).
  • BGH, 13.06.1979 - IV ZR 102/77

    Versagung des Anspruchs auf eine Testamentsvollstreckervergütung wegen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.07.2023 - 5 U 98/22
    Wie in dem angefochtenen Urteil unter Verweis auf - einschlägige - höchstrichterliche Rechtsprechung zutreffend ausgeführt wird, kann der Testamentsvollstrecker seinen Vergütungsanspruch im Einzelfall vollständig verwirken; sein Anspruch kann verwirkt sein, wenn der Testamentsvollstrecker in besonders schwerwiegender Weise vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig gegen seine Amtspflicht verstoßen hat (BGH, Urteil vom 5. Mai 1976 - IV ZR 53/75, BGHZ 76, 324; Urteil vom 13. Juni 1979 - IV ZR 102/77, WM 1979, 1116).
  • OLG Saarbrücken, 17.12.2021 - 5 U 42/21

    Die Verpflichtung gegenüber anderen Miterben zur Auskunft über den Bestand und

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.07.2023 - 5 U 98/22
    Dieser hat zwar bei der Ausübung seines Amtes gegen gesetzliche Auskunfts- und Rechenschaftspflichten (§§ 2218, 666 BGB) verstoßen, indem er den Miterben die geforderten Auskünfte zu den von der Erblasserin vereinnahmten Rentenzahlungen verweigerte, obschon die von ihm geschuldete Verschaffung eines Gesamtüberblicks über das Erbe auch solche Auskünfte zum Verbleib von Nachlassgegenständen umfasste (vgl. Zimmermann, in: MünchKomm-BGB a.a.O., § 2218 Rn. 11 ff., 13; Lange, in: BeckOK BGB, a.a.O., § 2218 Rn. 14; zum geschäftsbesorgenden Miterben auch Senat, Urteil vom 17. Dezember 2021 - 5 U 42/21, FamRZ 2022, 1141, m.w.N.).
  • BGH, 05.05.1976 - IV ZR 53/75

    Verwirkung des Anspruchs des Testamentsvollstreckers auf Vergütung - Anspruch des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.07.2023 - 5 U 98/22
    Wie in dem angefochtenen Urteil unter Verweis auf - einschlägige - höchstrichterliche Rechtsprechung zutreffend ausgeführt wird, kann der Testamentsvollstrecker seinen Vergütungsanspruch im Einzelfall vollständig verwirken; sein Anspruch kann verwirkt sein, wenn der Testamentsvollstrecker in besonders schwerwiegender Weise vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig gegen seine Amtspflicht verstoßen hat (BGH, Urteil vom 5. Mai 1976 - IV ZR 53/75, BGHZ 76, 324; Urteil vom 13. Juni 1979 - IV ZR 102/77, WM 1979, 1116).
  • OLG Dresden, 19.04.2022 - 4 U 2567/21

    1. Dass ein anderer Spruchkörper innerhalb eines zuständigen Gerichts nach dessen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.07.2023 - 5 U 98/22
    Die fehlerhafte Beurteilung der Frage der Spezialzuständigkeit durch die erste Instanz bleibt vorliegend jedoch ohne Folgen, weil - jedenfalls außerhalb von Fällen der Willkür, für die hier nichts ersichtlich ist - nach § 513 Abs. 2 ZPO die Berufung nicht darauf gestützt werden kann, dass das Gericht des ersten Rechtszuges seine - auch gesetzliche - Zuständigkeit zu Unrecht angenommen hat (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 19. April 2022 - 4 U 2567/21, juris; Lückemann in: Zöller, ZPO 34. Aufl., § 72a Rn. 2; Gerken in: Wieczorek/Schütze, ZPO 5. Aufl., § 513 Rn. 26; zur Zulässigkeit einer eigenen Sachentscheidung des Berufungsgerichts bei nicht auf Willkür beruhenden Zuständigkeitsmängeln im Urteilsverfahren auch SaarlOLG, Urteil vom 13. Februar 2020 - 4 U 64/17, ZfB 2020, 218).
  • BGH, 26.03.2019 - VI ZR 236/18

    Realisierung des Schadens erst nach einer zeitlichen Verzögerung von eineinhalb

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.07.2023 - 5 U 98/22
    Hat sich aus dieser Sicht im Zweiteingriff nicht mehr das Schadensrisiko des Ersteingriffs verwirklicht, war dieses Risiko vielmehr schon gänzlich abgeklungen und besteht deshalb zwischen beiden Eingriffen bei wertender Betrachtung nur ein "äußerlicher", gleichsam "zufälliger" Zusammenhang, dann kann vom Erstschädiger billigerweise nicht verlangt werden, dem Geschädigten auch für die Folgen des Zweiteingriffs einstehen zu müssen (BGH, Urteil vom 26. März 2019 - VI ZR 233/18, NJW 2019, 2227; Grüneberg, in: Grüneberg, a.a.O., Vorb. v. § 249 Rn. 47).
  • BGH, 22.02.1965 - III ZR 203/63

    Anspruch auf die im Testament vorgesehene Testamentsvollstreckervergütung in Höhe

  • OLG Koblenz, 22.08.2011 - 10 U 1384/10

    Testamentsvollstreckung: Haftung des Testamentsvollstreckers wegen Verwendung von

  • OLG Saarbrücken, 13.02.2020 - 4 U 64/17

    Schadensersatzanspruch wegen nicht erfolgten Rückbaus von sog. Entspannungsgräben

  • OLG Saarbrücken, 18.10.2022 - 5 W 71/22

    Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe Beabsichtigte

  • BGH, 18.09.2002 - IV ZR 287/01

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen den Testamentsvollstrecker

  • BGH, 26.06.1967 - III ZR 95/65

    Voraussetzungen für die Führung eines Amtes als Testamentsvollstrecker -

  • BGH, 29.11.2001 - IX ZR 278/00

    Kausalität der Pflichtverletzung im Rahmen der Anwlatshaftung

  • RG, 02.03.1905 - IV 570/04

    Fristberechnung im Falle des § 1567 Abs. 2 Ziff. 1 B.G.B.

  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 122/05

    Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen

  • OLG Braunschweig, 05.02.2021 - 1 U 9/20

    Facebook-Löschung war berechtigt ("Hassrede")

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht