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   OLG Saarbrücken, 17.02.2020 - 5 W 8/20   

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https://dejure.org/2020,9535
OLG Saarbrücken, 17.02.2020 - 5 W 8/20 (https://dejure.org/2020,9535)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 17.02.2020 - 5 W 8/20 (https://dejure.org/2020,9535)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 17. Februar 2020 - 5 W 8/20 (https://dejure.org/2020,9535)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zuständigkeit bei Streit der Erben über eine Beendigung der Testamentsvollstreckung ...

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Befassung des Nachlassgerichts mit einer Beendigung der Testamentsvollstreckung als Vorfrage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 655
  • FGPrax 2020, 144
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Düsseldorf, 21.03.2018 - 3 Wx 211/17

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Anordnung von Vor- und Nacherbschaft

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.02.2020 - 5 W 8/20
    Ein wirksames Ersuchen kann nach dem ausdrücklichen Gesetzeswortlaut nur der "Erblasser in dem Testament" stellen (§ 2200 Abs. 1 BGB; vgl. OLG Düsseldorf, ZEV 2018, 660); Beteiligte eines solchen Verfahrens sind dann insbesondere die Erben, die zum Verfahren hinzugezogen werden können und auf ihren Antrag hinzugezogen werden müssen (§ 345 Abs. 3 FamFG).

    Dazu sind die Gründe zu ermitteln (§ 26 FamFG), die den Erblasser zu seiner Anordnung bestimmt haben und ob diese Gründe von seinem Standpunkt auch dann noch fortbestehen, wenn die benannte Person wegfällt; dazu muss der gesamte Inhalt der Erklärung einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, als Ganzes gewürdigt werden; auch die allgemeine Lebenserfahrung ist zu berücksichtigen (vgl. BayObLG, FamRZ 2003, 789; OLG Zweibrücken, FamRZ 2006, 891; OLG Hamm, ZEV 2015, 532; OLG Schleswig, NJW-RR 2016, 903; OLG Düsseldorf, ZEV 2018, 660; Weidlich, in: Palandt, a.a.O., § 2200 Rn. 2).

  • OLG Frankfurt, 22.09.2016 - 20 W 158/16

    Ernennung eines Testamentsvollstreckers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.02.2020 - 5 W 8/20
    Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens ist mit 10 Prozent des Nachlasswertes anzusetzen (§ 65 GNotKG; vgl. Senat, Beschluss vom 30. Oktober 2017 - 5 W 31/17, Bl. 805 ff. d.A.; Beschluss vom 30. Januar 2018 - 5 W 95/17, NJW-RR 2018; OLG Frankfurt, FamRZ 2017, 488).
  • OLG Saarbrücken, 30.01.2018 - 5 W 95/17

    Wiedereinsetzungsgesuch des entlassenen Testamentsvollstreckers: Anspruch auf

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.02.2020 - 5 W 8/20
    Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens ist mit 10 Prozent des Nachlasswertes anzusetzen (§ 65 GNotKG; vgl. Senat, Beschluss vom 30. Oktober 2017 - 5 W 31/17, Bl. 805 ff. d.A.; Beschluss vom 30. Januar 2018 - 5 W 95/17, NJW-RR 2018; OLG Frankfurt, FamRZ 2017, 488).
  • OLG Hamm, 22.01.2008 - 15 W 334/07

    Anfechtung der Ernennung eines Testamentsvollstreckers durch einen Miterben

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.02.2020 - 5 W 8/20
    Die erforderliche Beschwerdeberechtigung des Beteiligten zu 1) folgt daraus, dass er als Miterbe durch die reine Auswahlentscheidung bzw. die Ablehnung, eine solche gemäß § 2200 Abs. 1 BGB vorzunehmen, in seiner eigenen Rechtsposition betroffen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 1961 - V ZB 9/61, BGHZ 35, 296; OLG Hamm, NJW-RR 2009, 155).
  • BGH, 22.01.1964 - V ZR 37/62

    Begriff des Streitgegenstandes bei Identität von Vorfragen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.02.2020 - 5 W 8/20
    Besteht - wie offenbar auch hier - zwischen den Beteiligten Streit darüber, ob das Amt des Testamentsvollstreckers erloschen oder die Testamentsvollstreckung durch Erledigung der dem Testamentsvollstrecker zugewiesenen Aufgaben beendet ist, so hat hierüber zwar grundsätzlich das Prozessgericht zu entscheiden (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 1964 - V ZR 37/62, BGHZ 41, 23; Urteil vom 5. Dezember 2007 - IV ZR 275/06, BGHZ 174, 346; BayObLG, …
  • BGH, 13.07.1961 - V ZB 9/61

    Entlassung eines Testamentsvollstreckers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.02.2020 - 5 W 8/20
    Die erforderliche Beschwerdeberechtigung des Beteiligten zu 1) folgt daraus, dass er als Miterbe durch die reine Auswahlentscheidung bzw. die Ablehnung, eine solche gemäß § 2200 Abs. 1 BGB vorzunehmen, in seiner eigenen Rechtsposition betroffen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 1961 - V ZB 9/61, BGHZ 35, 296; OLG Hamm, NJW-RR 2009, 155).
  • OLG München, 05.11.2010 - 34 Wx 117/10

    Aufgebotsverfahren: Betreiben des Verfahrens zur Kraftloserklärung eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.02.2020 - 5 W 8/20
    Nach § 69 Abs. 1 Satz 2 FamFG darf das Beschwerdegericht eine Sache an das Gericht des ersten Rechtszuges zurückverweisen, wenn dieses in der Sache noch nicht entschieden hat; diese Voraussetzung ist immer dann erfüllt, wenn eine Entscheidung über das verfahrensgegenständliche Rechtsverhältnis - gleich aus welchen Gründen - noch nicht in der gebotenen Weise umfassend getroffen wurde; denn anderenfalls würde den Beteiligten eine Tatsacheninstanz genommen (Sternal, in: Keidel, a.a.O., § 69 Rn. 14; vgl. OLG München, NJW-RR 2011, 594).
  • BGH, 05.12.2007 - IV ZR 275/06

    Zeitliche Begrenzung der Fortdauer der Testamentsvollstreckung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.02.2020 - 5 W 8/20
    Besteht - wie offenbar auch hier - zwischen den Beteiligten Streit darüber, ob das Amt des Testamentsvollstreckers erloschen oder die Testamentsvollstreckung durch Erledigung der dem Testamentsvollstrecker zugewiesenen Aufgaben beendet ist, so hat hierüber zwar grundsätzlich das Prozessgericht zu entscheiden (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 1964 - V ZR 37/62, BGHZ 41, 23; Urteil vom 5. Dezember 2007 - IV ZR 275/06, BGHZ 174, 346; BayObLG, …
  • BayObLG, 01.10.2002 - 1Z BR 83/02

    Auslegung letztwilliger Verfügung zur Testamentsvollstreckung - Weigerung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.02.2020 - 5 W 8/20
    Dazu sind die Gründe zu ermitteln (§ 26 FamFG), die den Erblasser zu seiner Anordnung bestimmt haben und ob diese Gründe von seinem Standpunkt auch dann noch fortbestehen, wenn die benannte Person wegfällt; dazu muss der gesamte Inhalt der Erklärung einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, als Ganzes gewürdigt werden; auch die allgemeine Lebenserfahrung ist zu berücksichtigen (vgl. BayObLG, FamRZ 2003, 789; OLG Zweibrücken, FamRZ 2006, 891; OLG Hamm, ZEV 2015, 532; OLG Schleswig, NJW-RR 2016, 903; OLG Düsseldorf, ZEV 2018, 660; Weidlich, in: Palandt, a.a.O., § 2200 Rn. 2).
  • OLG Zweibrücken, 16.03.2006 - 3 W 42/06

    Erbrecht: Ernennung eines Testamentsvollstreckers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.02.2020 - 5 W 8/20
    Dazu sind die Gründe zu ermitteln (§ 26 FamFG), die den Erblasser zu seiner Anordnung bestimmt haben und ob diese Gründe von seinem Standpunkt auch dann noch fortbestehen, wenn die benannte Person wegfällt; dazu muss der gesamte Inhalt der Erklärung einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, als Ganzes gewürdigt werden; auch die allgemeine Lebenserfahrung ist zu berücksichtigen (vgl. BayObLG, FamRZ 2003, 789; OLG Zweibrücken, FamRZ 2006, 891; OLG Hamm, ZEV 2015, 532; OLG Schleswig, NJW-RR 2016, 903; OLG Düsseldorf, ZEV 2018, 660; Weidlich, in: Palandt, a.a.O., § 2200 Rn. 2).
  • BayObLG, 24.02.1988 - BReg. 1 Z 48/86

    Begründung der Entlassung des Testamentsvollstreckers bei einer

  • OLG Schleswig, 18.01.2016 - 3 Wx 106/15

    Testamentsvollstrecker; mutmaßlicher Erblasserwille; ergänzende

  • OLG Saarbrücken, 28.07.2020 - 5 W 26/20

    1. Zur Entlassung eines Testamentsvollstreckers, wenn im Verhältnis zum Erben

    1 Z 48/86">FamRZ 1988, 770); das Nachlassgericht hat sich jedoch mit einem solchen Streit dann als Vorfrage zu befassen, wenn die Fortdauer des Amtes - wie hier - Voraussetzung für eine im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu treffende Entscheidung ist (Senat, Beschluss vom 17. Februar 2020 - 5 W 8/20, NJW-RR 2020, 655, m.w.N.); ebenso u.a. …

    Hinsichtlich des zu beobachtenden Verfahrens wird ergänzend auf Ziffer 2. der Gründe des Senatsbeschlusses vom 17. Februar 2020 - 5 W 8/20 (NJW-RR 2020, 655) verwiesen.

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