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   OLG Saarbrücken, 15.10.2019 - 5 W 61/19   

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OLG Saarbrücken, 15.10.2019 - 5 W 61/19 (https://dejure.org/2019,44072)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15.10.2019 - 5 W 61/19 (https://dejure.org/2019,44072)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15. Oktober 2019 - 5 W 61/19 (https://dejure.org/2019,44072)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beendigung der Testamentsvollstreckung im Grundbuchverfahren

Papierfundstellen

  • FGPrax 2020, 27
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Brandenburg, 17.02.2016 - 5 W 29/15

    Grundbucheinsichtsantrag von Versorgungsunternehmen: Genehmigung für ganze

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.10.2019 - 5 W 61/19
    Wie das Amtsgericht im Ausgangspunkt zutreffend annimmt, führt allein der Tod des Testamentsvollstreckers gemäß § 2225 BGB nicht zwingend auch zur Beendigung der Testamentsvollstreckung, sondern nur, wenn der erklärte oder durch Auslegung zu ermittelnde Wille des Erblassers dahin geht, dass sie nach dessen Ausscheiden nicht weitergeführt werden soll (Senat, Beschluss vom 22. April 2015 - 5 W 29/15; OLG Hamm, Rpfleger 1958, 15; OLG München, ZEV 2006, 173; Weidlich, in: Palandt, BGB 78. Aufl., § 2225 Rn. 1).

    Nachgewiesen werden kann sie gegenüber dem Grundbuchamt entweder durch einen neuen Erbschein oder durch Offenkundigkeit (§ 29 GBO; vgl. Senat, Beschluss vom 22. April 2015 - 5 W 29/15; OLG München, NJW 2015, 2271; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht 15. Aufl., 4. Teil, Rn. 3474).

  • OLG Saarbrücken, 16.01.2019 - 5 W 97/18

    Nachweis der Ernennung zum Testamentsvollstrecker gegenüber Grundbuchamt

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.10.2019 - 5 W 61/19
    Darüber hinaus endigt die Testamentsvollstreckung mit der Erledigung aller dem Testamentsvollstrecker obliegenden Aufgaben (OLG München, NJW 2015, 2271; Böhringer, in: Meikel, GBO 11. Aufl., § 52 Rn. 73; Zeiser, in: BeckOK GBO 36. Ed. 1.6.2019, § 52 Rn. 51; vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 1964 - V ZR 37/62, BGHZ 41, 23, 29; Senat, Beschluss vom 16. Januar 2019 - 5 W 97/18, FGPrax 2019, 126).

    Welche Befugnisse dem Testamentsvollstecker im Einzelnen eingeräumt sind, ergibt sich regelmäßig aus der letztwilligen Verfügung, in der die Einsetzung erfolgte, wobei der Umfang ggf. durch Auslegung (§ 133 BGB) ermittelt werden muss (Senat, Beschluss vom 16. Januar 2019 - 5 W 97/18, FGPrax 2019, 126).

  • OLG München, 11.12.2014 - 34 Wx 429/14

    Grundbuchverfahren: Löschung des Testamentsvollstreckervermerks bei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.10.2019 - 5 W 61/19
    Darüber hinaus endigt die Testamentsvollstreckung mit der Erledigung aller dem Testamentsvollstrecker obliegenden Aufgaben (OLG München, NJW 2015, 2271; Böhringer, in: Meikel, GBO 11. Aufl., § 52 Rn. 73; Zeiser, in: BeckOK GBO 36. Ed. 1.6.2019, § 52 Rn. 51; vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 1964 - V ZR 37/62, BGHZ 41, 23, 29; Senat, Beschluss vom 16. Januar 2019 - 5 W 97/18, FGPrax 2019, 126).

    Nachgewiesen werden kann sie gegenüber dem Grundbuchamt entweder durch einen neuen Erbschein oder durch Offenkundigkeit (§ 29 GBO; vgl. Senat, Beschluss vom 22. April 2015 - 5 W 29/15; OLG München, NJW 2015, 2271; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht 15. Aufl., 4. Teil, Rn. 3474).

  • OLG München, 08.09.2005 - 32 Wx 58/05

    Feststellung der Beendigung der Testamentsvollstreckung durch Grundbuchamt bei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.10.2019 - 5 W 61/19
    Wie das Amtsgericht im Ausgangspunkt zutreffend annimmt, führt allein der Tod des Testamentsvollstreckers gemäß § 2225 BGB nicht zwingend auch zur Beendigung der Testamentsvollstreckung, sondern nur, wenn der erklärte oder durch Auslegung zu ermittelnde Wille des Erblassers dahin geht, dass sie nach dessen Ausscheiden nicht weitergeführt werden soll (Senat, Beschluss vom 22. April 2015 - 5 W 29/15; OLG Hamm, Rpfleger 1958, 15; OLG München, ZEV 2006, 173; Weidlich, in: Palandt, BGB 78. Aufl., § 2225 Rn. 1).

    Die Beendigung der Testamentsvollstreckung ist - jedenfalls in einfach gelagerten Fällen - vom Grundbuchamt selbst festzustellen (OLG München, ZEV 2006, 173; OLG Düsseldorf, FGPrax 2017, 35).

  • BGH, 22.01.1964 - V ZR 37/62

    Begriff des Streitgegenstandes bei Identität von Vorfragen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.10.2019 - 5 W 61/19
    Darüber hinaus endigt die Testamentsvollstreckung mit der Erledigung aller dem Testamentsvollstrecker obliegenden Aufgaben (OLG München, NJW 2015, 2271; Böhringer, in: Meikel, GBO 11. Aufl., § 52 Rn. 73; Zeiser, in: BeckOK GBO 36. Ed. 1.6.2019, § 52 Rn. 51; vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 1964 - V ZR 37/62, BGHZ 41, 23, 29; Senat, Beschluss vom 16. Januar 2019 - 5 W 97/18, FGPrax 2019, 126).
  • OLG Oldenburg, 01.10.2019 - 3 W 76/19

    Erbeinsetzung bei Vermögensaufteilung nach Einzelgegenständen

    Ebenfalls lesenswert Testament richtig unterschreiben - Zwingende Wirksamkeitsvoraussetzung für den letzten Willen Die Unterschrift bei einem Testament richtig gestalten Dass ein Testament von Teilungsversteigerung bei Erbengemeinschaft Zwangsversteigerung bei Erbauseinandersetzungen der Erbengemeinschaft Wenn eine Schenken als Alternative zum Vererben? Was ist zu beachten? Erbschaften sind in Deutschland ein zunehmend wichtiges Thema und haben sich Die eidesstattliche Versicherung im Erbrecht Auskunft durch Erben durch eidesstattliche Versicherung In rechtlicher Hinsicht Enterbt worden - Was tun bei einer Enterbung? Durch die letztwillige Verfügung eines Erblassers wird die Verwendung des Die Erbengemeinschaft Eine Erbengemeinschaft führt oft zu langjährigen Streitigkeiten, die häufig Erbrecht: Was fällt alles in die Erbmasse? Im Zusammenhang mit dem Erbrecht in Deutschland gibt es eine wahre Vielzahl von mehr Ratgeber Artikel Neu hinzugefügt Erbeinsetzung bei Vermögensaufteilung nach Einzelgegenständen OLG Oldenburg - Az.: 3 W 76/19 (NL) - Beschluss vom 01.10.2019 1. Die Anfechtung eines notariellen Testamentes im Erbscheinsverfahren Motivirrtum des Erblassers AG Euskirchen - Az.: 3 VI 155/19 - Beschluss vom Voraussetzung Beendigung einer vom Erblasser angeordneten Testamentsvollstreckung Oberlandesgericht Saarbrücken - Az.: 5 W 61/19 - Beschluss vom 15.10.2019 Die Abgrenzung zwischen Erbeinsetzung und Vermächtnis in privatschriftlichem Testament OLG Düsseldorf - Az.: I-3 Wx 99/19 - Beschluss vom 18.10.2019 Die Pflichtteilsergänzungsanspruch - Verzicht - Anwendung Vorschrift gesetzliches Güterrecht LG Deggendorf - Az.: 32 O 779/18 - Urteil vom 19.09.2019 1. Die Klage wird Anfechtung Testaments durch übergangenen Pflichtteilsberechtigten OLG Rostock - Az.: 3 W 43/19 - Beschluss vom 20.09.2019 Auf die Beschwerde der Ausschluss Ehegattenerbrecht bei Voraussetzungen der Scheidung im Todeszeitpunkt OLG Düsseldorf - Az.: I-3 Wx 182/19 - Beschluss vom 25.10.2019 Die Beschwerde weitere Erbrechts-Urteile .
  • AG Kiel, 16.09.2019 - 1 VI 1211/19

    Auslegung emeinschaftliches Testaments nichteheliches vor 01.07.1949 geborenes

    Was ist eine Erbengemeinschaft? Die Erbengemeinschaft: Was passiert, wenn es mehrere Erben gibt? Sobald der Erbausschlagung - Was gilt es zu beachten? Das Erbe ausschlagen Viele Menschen gehen davon aus, ein Vermögen zu erhalten, mehr Ratgeber Artikel Neu hinzugefügt Auslegung emeinschaftliches Testaments nichteheliches vor 01.07.1949 geborenes Kind AG Kiel - Az.: 1 VI 1211/19 - Beschluss vom 16.09.2019 Es wird festgestellt, Erbeinsetzung bei Vermögensaufteilung nach Einzelgegenständen OLG Oldenburg - Az.: 3 W 76/19 (NL) - Beschluss vom 01.10.2019 1. Die Anfechtung eines notariellen Testamentes im Erbscheinsverfahren Motivirrtum des Erblassers AG Euskirchen - Az.: 3 VI 155/19 - Beschluss vom Voraussetzung Beendigung einer vom Erblasser angeordneten Testamentsvollstreckung Oberlandesgericht Saarbrücken - Az.: 5 W 61/19 - Beschluss vom 15.10.2019 Die Abgrenzung zwischen Erbeinsetzung und Vermächtnis in privatschriftlichem Testament OLG Düsseldorf - Az.: I-3 Wx 99/19 - Beschluss vom 18.10.2019 Die Pflichtteilsergänzungsanspruch - Verzicht - Anwendung Vorschrift gesetzliches Güterrecht LG Deggendorf - Az.: 32 O 779/18 - Urteil vom 19.09.2019 1. Die Klage wird Anfechtung Testaments durch übergangenen Pflichtteilsberechtigten OLG Rostock - Az.: 3 W 43/19 - Beschluss vom 20.09.2019 Auf die Beschwerde der weitere Erbrechts-Urteile .
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