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   OLG Saarbrücken, 14.11.2023 - 5 W 64/23   

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https://dejure.org/2023,33873
OLG Saarbrücken, 14.11.2023 - 5 W 64/23 (https://dejure.org/2023,33873)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 14.11.2023 - 5 W 64/23 (https://dejure.org/2023,33873)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 14. November 2023 - 5 W 64/23 (https://dejure.org/2023,33873)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Befugnis des Testamentsvollstreckers zum Selbstkontrahieren; Verletzung der Pflicht zur Erfüllung eines Vermächtnisses; Umfang der Prüfungspflicht des Grundbuchamts hinsichtlich der Grunderwerbsteuerpflicht

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2024, 360
  • FGPrax 2024, 16
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Saarbrücken, 08.07.2004 - 5 W 154/04

    Prüfungspflicht bei Grunderwerbssteuer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.11.2023 - 5 W 64/23
    Soweit ein im Grundsatz steuerpflichtiger Erwerb im Sinne des § 1 GrEStG vorliegt, ist es nicht Aufgabe des Grundbuchamtes, die Entbehrlichkeit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung durch Klärung des Vorliegens einer Steuerbefreiung zu prüfen (im Anschluss an Senat, Beschluss vom 8. Juli 2004 - 5 W 154/04, RPfleger 2005, 20).

    Ein Verzicht auf die Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung kommt in einschränkender Auslegung des Gesetzes nur dann in Betracht, wenn bestimmte Tatbestände der Steuerbefreiung eindeutig erfüllt sind; im Übrigen ist die Klärung etwaiger Zweifel in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht am Bestehen eines steuerpflichtigen Vorgangs dem Finanzamt vorzubehalten (Senat, Beschluss vom 8. Juli 2004 - 5 W 154/04, RPfleger 2005, 20; OLG Jena, NJW-RR 2011, 1236; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2000, 1686; BayObLG, …

    Auch soweit - wie hier, § 1 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG - ein im Grundsatz steuerpflichtiger Erwerb vorliegt, ist es nicht Aufgabe des Grundbuchamtes, die Entbehrlichkeit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung durch Klärung des Vorliegens einer Steuerbefreiung zu prüfen (Senat, Beschluss vom 8. Juli 2004 - 5 W 154/04, RPfleger 2005, 20; vgl. BGH, Beschluss vom 1 Juli 1952 - V ZB 11/52, BGHZ 7, 53, 57; Loose, in: Viskorf, GrEStG 20. Aufl., § 22 Rn. 14).

    In Fällen, in denen - wie hier - nicht von vorneherein auf der Hand liegt, dass keine Grunderwerbssteuer anfällt, muss dem Betroffenen daher die Einholung der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes zugemutet werden (vgl. Senat, Beschluss vom 8. Juli 2004 - 5 W 154/04, RPfleger 2005, 20; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2000, 1236; BayObLG, RPfleger 1983, 103).

  • OLG Saarbrücken, 17.01.2023 - 5 W 98/22

    Grundbuch: Nachweis der Verfügungsbefugnis des die Eintragungen einer Grundschuld

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.11.2023 - 5 W 64/23
    Ein Testamentsvollstrecker, der hinsichtlich des ihm als Vermächtnis zugewandten Grundstücks seine Eintragung im Grundbuch bewilligt, ohne dafür Sorge zu tragen, dass das einem anderen Vermächtnisnehmer zugewandte, nach dem Testament auch "möglichst erstrangig" einzutragende Wohnrecht an der gesamten Grundstücksfläche zuvor eingetragen wurde, verstößt gegen das Gebot ordnungsgemäßer Verwaltung und ist deshalb, ungeachtet einer vom Erblasser erteilten ausdrücklichen Befreiung, am Selbstkontrahieren gehindert (im Anschluss an Senat, Beschluss vom 17. Januar 2023 - 5 W 98/22, NJW-RR 2023, 1111).

    Aus der Amtspflicht, begründeten Zweifeln an dem Vorliegen von Eintragungsvoraussetzungen, insbesondere hinsichtlich der Verfügungsbefugnis des Veräußerers, nachzugehen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 1961 - V ZB 17/60, BGHZ 35, 135; Senat, Beschluss vom 6. November 2019 - 5 W 59/19, NJW-RR 2020, 266; Demharter, a.a.O., Anh. zu § 44 Rn. 91), folgt aber die Notwendigkeit, stets sorgfältig zu prüfen, ob sich der Testamentsvollstrecker in den Grenzen seiner Verfügungsbefugnis gehalten hat, wobei auch die aus dem Gesetz ersichtlichen Verfügungsbeschränkungen, insbesondere bei Insichgeschäften und unentgeltlichen Verfügungen, zu beachten sind (Senat, Beschluss vom 17. Januar 2023 - 5 W 98/22, NJW-RR 2023, 1111 = ZEV 2023, 669).

    Denn eine solche Befreiung ist unwirksam, wenn sie - wie hier - gegen das Gebot der ordnungsgemäßen Verwaltung (§ 2216 BGB) verstößt, das auch dem Schutze des Vermächtnisnehmers dient (vgl. § 2219 BGB) und von dem der Erblasser den Testamentsvollstrecker nicht befreien kann (§ 2220 BGB; vgl. BGH, Urteil vom 29. April 1959 - V ZR 11/58, BGHZ 30, 67, 70; Urteil vom 28. September 1960 - V ZR 196/58, WM 1960, 1419; Senat, Beschluss vom 17. Januar 2023 - 5 W 98/22, NJW-RR 2023, 1111).

  • OLG Saarbrücken, 16.01.2019 - 5 W 97/18

    Nachweis der Ernennung zum Testamentsvollstrecker gegenüber Grundbuchamt

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.11.2023 - 5 W 64/23
    Da sie die begehrten Eintragungen in ihrer Eigenschaft als Testamentsvollstrecker bewilligt haben, bedarf es gemäß §§ 19, 29 GBO des Nachweises ihrer Ernennung und ihres Verwaltungsrechts; mit bloßen Erklärungen der Beteiligten darf sich das Grundbuchamt grundsätzlich nicht zufriedengeben (Senat, Beschluss vom 16. Januar 2019 - 5 W 97/18, FGPrax 2019, 126; vgl. Demharter, GBO 32. Aufl., § 52 Rn. 11).

    Dieser Nachweis kann außer durch Testamentsvollstreckerzeugnis nach § 35 Abs. 1 Satz 2 GBO auch durch notarielle Verfügung von Todes wegen samt Eröffnungsniederschrift erbracht werden; außerdem ist in diesen Fällen die Annahme des Amtes des Testamentsvollstreckers durch ein entsprechendes Zeugnis des Nachlassgerichts nachzuweisen, da erst mit der Annahme das Amt des Testamentsvollstreckers beginnt (§ 2202 Abs. 1 und 2 BGB) und er damit bewilligungsbefugt wird (Senat, Beschluss vom 16. Januar 2019 - 5 W 97/18, FGPrax 2019, 126; OLG München, FamRZ 2017, 253; KG, OLGE 40, 49; Demharter, a.a.O., § 35 Rn. 63).

  • BGH, 01.10.2015 - V ZB 181/14

    Kaufvertrag über eine noch zu vermessende Grundstücksteilfläche: Doppelvertretung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.11.2023 - 5 W 64/23
    Soweit - wie hier - keine wirksame Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB vorliegt, müsste die Verbindlichkeit aber auch vollwirksam, fällig und nicht einredebehaftet sein (Ellenberger, in: Grüneberg, a.a.O., § 181 Rn. 22; Schubert, in: MünchKomm-BGB 9. Aufl., § 181 Rn. 101; vgl. BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2015 - V ZB 181/14, FGPrax 2016, 1, 2); daran fehlt es, weil nach dem Testament zuvörderst die Eintragung des Wohnrechts der Beteiligten zu 3) geschuldet ist, die bislang nicht (vollständig) bewirkt wurde.
  • OLG München, 11.07.2016 - 34 Wx 144/16

    Ungerechtfertigtes Verlangen des Grundbuchamts auf Vorlage eines Erbscheins zur

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.11.2023 - 5 W 64/23
    Dieser Nachweis kann außer durch Testamentsvollstreckerzeugnis nach § 35 Abs. 1 Satz 2 GBO auch durch notarielle Verfügung von Todes wegen samt Eröffnungsniederschrift erbracht werden; außerdem ist in diesen Fällen die Annahme des Amtes des Testamentsvollstreckers durch ein entsprechendes Zeugnis des Nachlassgerichts nachzuweisen, da erst mit der Annahme das Amt des Testamentsvollstreckers beginnt (§ 2202 Abs. 1 und 2 BGB) und er damit bewilligungsbefugt wird (Senat, Beschluss vom 16. Januar 2019 - 5 W 97/18, FGPrax 2019, 126; OLG München, FamRZ 2017, 253; KG, OLGE 40, 49; Demharter, a.a.O., § 35 Rn. 63).
  • BGH, 28.04.1961 - V ZB 17/60

    Begriff des Gesamtvermögensgeschäfts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.11.2023 - 5 W 64/23
    Aus der Amtspflicht, begründeten Zweifeln an dem Vorliegen von Eintragungsvoraussetzungen, insbesondere hinsichtlich der Verfügungsbefugnis des Veräußerers, nachzugehen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 1961 - V ZB 17/60, BGHZ 35, 135; Senat, Beschluss vom 6. November 2019 - 5 W 59/19, NJW-RR 2020, 266; Demharter, a.a.O., Anh. zu § 44 Rn. 91), folgt aber die Notwendigkeit, stets sorgfältig zu prüfen, ob sich der Testamentsvollstrecker in den Grenzen seiner Verfügungsbefugnis gehalten hat, wobei auch die aus dem Gesetz ersichtlichen Verfügungsbeschränkungen, insbesondere bei Insichgeschäften und unentgeltlichen Verfügungen, zu beachten sind (Senat, Beschluss vom 17. Januar 2023 - 5 W 98/22, NJW-RR 2023, 1111 = ZEV 2023, 669).
  • BayObLG, 08.12.1982 - BReg. 2 Z 99/82

    Zur Prüfungsbefugnis des Grundbuchamts hinsichtlich des Vorliegens eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.11.2023 - 5 W 64/23
    In Fällen, in denen - wie hier - nicht von vorneherein auf der Hand liegt, dass keine Grunderwerbssteuer anfällt, muss dem Betroffenen daher die Einholung der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes zugemutet werden (vgl. Senat, Beschluss vom 8. Juli 2004 - 5 W 154/04, RPfleger 2005, 20; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2000, 1236; BayObLG, RPfleger 1983, 103).
  • OLG Frankfurt, 10.09.1999 - 24 U 58/99
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.11.2023 - 5 W 64/23
    In Fällen, in denen - wie hier - nicht von vorneherein auf der Hand liegt, dass keine Grunderwerbssteuer anfällt, muss dem Betroffenen daher die Einholung der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes zugemutet werden (vgl. Senat, Beschluss vom 8. Juli 2004 - 5 W 154/04, RPfleger 2005, 20; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2000, 1236; BayObLG, RPfleger 1983, 103).
  • OLG Jena, 23.06.2011 - 9 W 181/11

    Grundbuchberichtigung; GbR; Zwischenverfügung; steuerliche

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.11.2023 - 5 W 64/23
    Ein Verzicht auf die Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung kommt in einschränkender Auslegung des Gesetzes nur dann in Betracht, wenn bestimmte Tatbestände der Steuerbefreiung eindeutig erfüllt sind; im Übrigen ist die Klärung etwaiger Zweifel in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht am Bestehen eines steuerpflichtigen Vorgangs dem Finanzamt vorzubehalten (Senat, Beschluss vom 8. Juli 2004 - 5 W 154/04, RPfleger 2005, 20; OLG Jena, NJW-RR 2011, 1236; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2000, 1686; BayObLG, …
  • OLG Saarbrücken, 06.11.2019 - 5 W 59/19

    1. Im Grundbuchverfahren ist die Verfügungsbefugnis von Ehegatten insoweit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.11.2023 - 5 W 64/23
    Aus der Amtspflicht, begründeten Zweifeln an dem Vorliegen von Eintragungsvoraussetzungen, insbesondere hinsichtlich der Verfügungsbefugnis des Veräußerers, nachzugehen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 1961 - V ZB 17/60, BGHZ 35, 135; Senat, Beschluss vom 6. November 2019 - 5 W 59/19, NJW-RR 2020, 266; Demharter, a.a.O., Anh. zu § 44 Rn. 91), folgt aber die Notwendigkeit, stets sorgfältig zu prüfen, ob sich der Testamentsvollstrecker in den Grenzen seiner Verfügungsbefugnis gehalten hat, wobei auch die aus dem Gesetz ersichtlichen Verfügungsbeschränkungen, insbesondere bei Insichgeschäften und unentgeltlichen Verfügungen, zu beachten sind (Senat, Beschluss vom 17. Januar 2023 - 5 W 98/22, NJW-RR 2023, 1111 = ZEV 2023, 669).
  • BGH, 01.07.1952 - V ZB 11/52

    Eintragung des Rückerstattungsberechtigten

  • BGH, 29.04.1959 - V ZR 11/58

    In-sich-Geschäfte des Testamentvollstreckers

  • BGH, 28.09.1960 - V ZR 196/58

    Rechtsmittel

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