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   OLG Saarbrücken, 09.05.2023 - 5 W 28/23   

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https://dejure.org/2023,13275
OLG Saarbrücken, 09.05.2023 - 5 W 28/23 (https://dejure.org/2023,13275)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09.05.2023 - 5 W 28/23 (https://dejure.org/2023,13275)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09. Mai 2023 - 5 W 28/23 (https://dejure.org/2023,13275)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Erbeinsetzung von Abkömmlingen

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2023, 179
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 12.07.2017 - IV ZB 15/16

    Voraussetzungen der ergänzenden Testamentsauslegung: Umfang der durch Auslegung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.05.2023 - 5 W 28/23
    Eine Erbeinsetzung kann trotz Zuwendung nur einzelner Gegenstände anzunehmen sein, wenn der Erblasser sein Vermögen vollständig den einzelnen Vermögensgegenständen nach verteilt hat, wenn er dem Bedachten die Gegenstände zugewendet hat, die nach seiner Vorstellung das Hauptvermögen bilden, oder nur Vermächtnisnehmer vorhanden wären und nicht anzunehmen ist, dass der Erblasser überhaupt keine Erben berufen und seine Verwandten oder seinen Ehegatten als gesetzliche Erben ausschließen wollte (BGH, Beschluss vom 12. Juli 2017 - IV ZB 15/16, NJW-RR 2017, 1035; Urteil vom 22. März 1972 - IV ZR 134/70, FamRZ 1972, 561; Senat, Beschluss vom 30. März 2022 - 5 W 15/22, NJW-RR 2022, 1021; Johannsen, in: BGB-RGRK 12. Aufl., § 2087 Rn. 8).
  • OLG Saarbrücken, 12.12.2017 - 5 W 53/17

    Pflichtteilsrecht: Anforderungen an eine Pflichtteilsentziehung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.05.2023 - 5 W 28/23
    Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens ist unter Berücksichtigung des von dem Beteiligten zu 1) erstrebten Verfahrensziels (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 5 W 53/17, NJW 2018, 957; OLG Düsseldorf, FamRZ 2016, 1879), neben den weiteren Beteiligten die Stellung eines Miterben nicht lediglich zu 1 / 3 , sondern zur Hälfte zu erlangen, gemäß §§ 61, 36, 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GNotKG mit der Differenz aus der Hälfte und eines Drittels des Nachlasswertes festzusetzen.
  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.05.2023 - 5 W 28/23
    Gelingt es ihm trotz der Auswertung aller zur Aufdeckung des Erblasserwillens möglicherweise dienlichen Umstände nicht, sich von dem tatsächlich vorhandenen, wirklichen Willen zu überzeugen, dann muss er sich notfalls damit begnügen, den Sinn zu ermitteln, der dem (mutmaßlichen) Erblasserwillen am ehesten entspricht (BGH, Urteil vom 8. Dezember 1982 - IVa ZR 94/81, BGHZ 86, 41).
  • BGH, 24.06.2009 - IV ZR 202/07

    Rechtsnatur einer letztwilligen Verfügung mit der Auflage des Erwerbs der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.05.2023 - 5 W 28/23
    Deshalb ordnet § 133 BGB an, den Wortsinn der benutzten Ausdrücke unter Heranziehung aller Umstände zu "hinterfragen": Nur dann kann die Auslegung der Erklärung durch den Richter gerade die Bedeutung auffinden und ihr die rechtliche Wirkung zukommen lassen, die der Erklärende seiner Willenserklärung "wirklich" beilegen wollte (BGH, Urteil vom 24. Juni 2009 - IV ZR 202/07, NJW-RR 2009, 1455; Senat, Urteil vom 17. Dezember 2021 - 5 U 22/21, ErbR 2022, 1107).
  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.05.2023 - 5 W 28/23
    Bei der in erster Linie gebotenen Auslegung des - angesichts der darin bestimmten "Ungültigkeit" früherer letztwilliger Verfügungen allein maßgeblichen - Testaments vom 28. Oktober 2017, die der Ermittlung des wirklichen Willens des Erblassers dient (§§ 133, 2084 BGB; vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 1992 - IV ZR 160/91, NJW 1993, 256; Senat, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 5 U 19/13, ErbR 2015, 567), ist zu berücksichtigen, dass der Sprachgebrauch nicht immer so exakt ist oder sein kann, dass der Erklärende mit seinen Worten genau das unmissverständlich wiedergibt, was er zum Ausdruck bringen wollte.
  • OLG Saarbrücken, 15.10.2014 - 5 U 19/13

    Vermächtnisanspruch aus Erbvertrag: Unwirksamkeit einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.05.2023 - 5 W 28/23
    Bei der in erster Linie gebotenen Auslegung des - angesichts der darin bestimmten "Ungültigkeit" früherer letztwilliger Verfügungen allein maßgeblichen - Testaments vom 28. Oktober 2017, die der Ermittlung des wirklichen Willens des Erblassers dient (§§ 133, 2084 BGB; vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 1992 - IV ZR 160/91, NJW 1993, 256; Senat, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 5 U 19/13, ErbR 2015, 567), ist zu berücksichtigen, dass der Sprachgebrauch nicht immer so exakt ist oder sein kann, dass der Erklärende mit seinen Worten genau das unmissverständlich wiedergibt, was er zum Ausdruck bringen wollte.
  • BGH, 22.03.1972 - IV ZR 134/70

    Abgrenzung von Vermächtnisanordnung und testamentarischer Erbeinsetzung -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.05.2023 - 5 W 28/23
    Eine Erbeinsetzung kann trotz Zuwendung nur einzelner Gegenstände anzunehmen sein, wenn der Erblasser sein Vermögen vollständig den einzelnen Vermögensgegenständen nach verteilt hat, wenn er dem Bedachten die Gegenstände zugewendet hat, die nach seiner Vorstellung das Hauptvermögen bilden, oder nur Vermächtnisnehmer vorhanden wären und nicht anzunehmen ist, dass der Erblasser überhaupt keine Erben berufen und seine Verwandten oder seinen Ehegatten als gesetzliche Erben ausschließen wollte (BGH, Beschluss vom 12. Juli 2017 - IV ZB 15/16, NJW-RR 2017, 1035; Urteil vom 22. März 1972 - IV ZR 134/70, FamRZ 1972, 561; Senat, Beschluss vom 30. März 2022 - 5 W 15/22, NJW-RR 2022, 1021; Johannsen, in: BGB-RGRK 12. Aufl., § 2087 Rn. 8).
  • OLG Saarbrücken, 22.06.2022 - 5 U 98/21

    Prüfung eines lebzeitigen Eigeninteresses des Erblassers an gemischten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.05.2023 - 5 W 28/23
    Derartige Formulierungen zielen erkennbar darauf ab, bloße Anordnungen zur Verteilung des Nachlasses zu treffen sowie, ggf. auch, den Beteiligten Ansprüche an einzelnen Gegenständen zu verschaffen (§§ 2048, 2150 BGB; zur Abgrenzung von Teilungsanordnung und Vorausvermächtnis Senat, Urteil vom 22. Juni 2022 - 5 U 98/21, FamRZ 2023, 317); der Wille zur Einsetzung eines oder mehrerer Rechtsnachfolger durch die Erblasserin zu einem konkreten Anteil am Nachlass kommt darin nicht ansatzweise zum Ausdruck.
  • OLG Saarbrücken, 30.03.2022 - 5 W 15/22

    Zur Annahme einer Alleinerbeneinsetzung der Lebensgefährtin des Erblassers trotz

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.05.2023 - 5 W 28/23
    Eine Erbeinsetzung kann trotz Zuwendung nur einzelner Gegenstände anzunehmen sein, wenn der Erblasser sein Vermögen vollständig den einzelnen Vermögensgegenständen nach verteilt hat, wenn er dem Bedachten die Gegenstände zugewendet hat, die nach seiner Vorstellung das Hauptvermögen bilden, oder nur Vermächtnisnehmer vorhanden wären und nicht anzunehmen ist, dass der Erblasser überhaupt keine Erben berufen und seine Verwandten oder seinen Ehegatten als gesetzliche Erben ausschließen wollte (BGH, Beschluss vom 12. Juli 2017 - IV ZB 15/16, NJW-RR 2017, 1035; Urteil vom 22. März 1972 - IV ZR 134/70, FamRZ 1972, 561; Senat, Beschluss vom 30. März 2022 - 5 W 15/22, NJW-RR 2022, 1021; Johannsen, in: BGB-RGRK 12. Aufl., § 2087 Rn. 8).
  • OLG Saarbrücken, 17.12.2021 - 5 U 22/21

    Zur Verneinung der Wechselbezüglichkeit der Schlusserbeneinsetzung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.05.2023 - 5 W 28/23
    Deshalb ordnet § 133 BGB an, den Wortsinn der benutzten Ausdrücke unter Heranziehung aller Umstände zu "hinterfragen": Nur dann kann die Auslegung der Erklärung durch den Richter gerade die Bedeutung auffinden und ihr die rechtliche Wirkung zukommen lassen, die der Erklärende seiner Willenserklärung "wirklich" beilegen wollte (BGH, Urteil vom 24. Juni 2009 - IV ZR 202/07, NJW-RR 2009, 1455; Senat, Urteil vom 17. Dezember 2021 - 5 U 22/21, ErbR 2022, 1107).
  • OLG Düsseldorf, 22.01.2016 - 3 Wx 20/15
  • OLG Karlsruhe, 16.12.2022 - 14 U 49/21

    Beschränkung von Feststellungsklage auf einzelne Streitpunkte bei schwieriger

  • BayObLG, 03.05.1990 - BReg. 1a Z 81/89

    Auslegung eines Testaments; Fehlen der Erbeinsetzung der Kinder des Erblassers

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