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   OLG Saarbrücken, 04.05.2021 - 5 W 52/20   

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https://dejure.org/2021,22874
OLG Saarbrücken, 04.05.2021 - 5 W 52/20 (https://dejure.org/2021,22874)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 04.05.2021 - 5 W 52/20 (https://dejure.org/2021,22874)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 04. Mai 2021 - 5 W 52/20 (https://dejure.org/2021,22874)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • erbrechtsiegen.de

    Bestellung eines weiteren Testamentsvollstreckers - Zulässigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2200 ; BGB § 2227
    In Ermangelung eines wirksamen Ersuchens des Erblassers, das sich dem Testament - ggf. durch Auslegung - entnehmen lassen muss, kann das Nachlassgericht auch bei Zweifeln an der Amtsführung des derzeitigen Amtsinhabers nicht vorsorglich einen weiteren ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 2200 ; BGB § 2227
    Beschwerde gegen die Einsetzung eines weiteren Testamentsvollstreckers Zweifel an der Amtsführung eines Amtsinhabers Unzulässigkeit einer vorsorglichen Einsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2021, 186
  • FamRZ 2022, 68
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Köln, 08.10.1986 - 2 Wx 57/86

    Testamentsvollstreckung; Testamentsvollstrecker; Nachlaßgericht; Entlassung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.05.2021 - 5 W 52/20
    Aus der Natur des Amtes folgt, dass eine Entlassung stets mit endgültiger Wirkung erfolgen muss (vgl. KG, OLGE 46, 231); eine nur vorläufige Entlassung des eingesetzten Testamentsvollstreckers scheidet dagegen aus, weil das Nachlassgericht nicht die Möglichkeit hat, während dieser Zeit anderweitig Vorsorge für den Nachlass zu treffen, etwa vorübergehend einen Dritten von Amts wegen zum Testamentsvollstrecker zu ernennen (OLG Köln, NJW-RR 1987, 71).

    Auch die - vorliegend in Rede stehende - Ernennung eines Außenstehenden zum Mitvollstrecker liefe darauf hinaus, vor der gebotenen Entscheidung über den Entlassungsantrag in die Amtsführung der Beteiligten zu 2) einzugreifen; eine solche Befugnis steht dem Nachlassgericht aber nicht zu (OLG Köln, NJW-RR 1987, 71).

    Indes geht es nicht an, die mit endgültiger Wirkung zu treffende Entscheidung über die beantragte Entlassung durch vorläufige Maßnahmen faktisch vorwegzunehmen; dafür besteht aber auch deshalb kein zwingendes Bedürfnis, weil der Erbe - ggf. durch seinen Betreuer - den in der Zwischenzeit notwendigen Schutz dadurch erreichen könnte, dass er seinen Rechtsanspruch gegen den Testamentsvollstrecker auf ordnungsmäßige Verwaltung des Nachlasses im Zivilprozess durchsetzt (OLG Köln, NJW-RR 1987, 71).

  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.05.2021 - 5 W 52/20
    Zur Feststellung des Erblasserwillens sowie der Gründe, die ihn zur Anordnung der Testamentsvollstreckung bewogen haben, muss der gesamte Inhalt der Erklärung einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, als Ganzes gewürdigt werden; auch die allgemeine Lebenserfahrung ist zu berücksichtigen (vgl. BGHZ 86, 41/45 f.; BayObLGZ 1976, 67/75; 1982, 159/164).
  • BayObLG, 29.03.1976 - BReg. 1 Z 9/76

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.05.2021 - 5 W 52/20
    Zur Feststellung des Erblasserwillens sowie der Gründe, die ihn zur Anordnung der Testamentsvollstreckung bewogen haben, muss der gesamte Inhalt der Erklärung einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, als Ganzes gewürdigt werden; auch die allgemeine Lebenserfahrung ist zu berücksichtigen (vgl. BGHZ 86, 41/45 f.; BayObLGZ 1976, 67/75; 1982, 159/164).
  • BayObLG, 23.03.1982 - BReg. 1 Z 143/81
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.05.2021 - 5 W 52/20
    Zur Feststellung des Erblasserwillens sowie der Gründe, die ihn zur Anordnung der Testamentsvollstreckung bewogen haben, muss der gesamte Inhalt der Erklärung einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, als Ganzes gewürdigt werden; auch die allgemeine Lebenserfahrung ist zu berücksichtigen (vgl. BGHZ 86, 41/45 f.; BayObLGZ 1976, 67/75; 1982, 159/164).
  • OLG Saarbrücken, 06.08.2018 - 5 W 2/18

    Entlassung des Testamentsvollstreckers bei grober Pflichtverletzung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.05.2021 - 5 W 52/20
    Dort kann das Nachlassgericht den Testamentsvollstrecker auf Antrag eines Beteiligten entlassen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, insbesondere weil der Testamentsvollstrecker begründeten Anlass zu der Annahme gegeben hat, dass ein längeres Verbleiben im Amt der Ausführung des Erblasserwillens hinderlich sei oder die Interessen der am Nachlass Beteiligten schädigen oder erheblich gefährden werde (Senat, Beschluss vom 6. August 2018 - 5 W 2/18, ZEV 2019, 29; Beschluss vom 28. Juli 2020 - 5 W 26/20, ZEV 2020, 791, jew. m.w.N.).
  • BGH, 24.04.2013 - IV ZB 42/12

    Beschwerdeberechtigung des Vermächtnisnehmers gegen die Ablehnung der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.05.2021 - 5 W 52/20
    1 Z 42/87|BGH; 25.03.1987; IVb ARZ 6/87">NJW-RR 1988, 387; OLG Hamm, OLGZ 1976, 20; KG OLGE 42, 139; Staudinger/Reimann (2016) BGB § 2200, Rn. 7; vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. April 2013 - IV ZB 42/12, NJW-RR 2013, 905).
  • OLG Saarbrücken, 28.07.2020 - 5 W 26/20

    1. Zur Entlassung eines Testamentsvollstreckers, wenn im Verhältnis zum Erben

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.05.2021 - 5 W 52/20
    Dort kann das Nachlassgericht den Testamentsvollstrecker auf Antrag eines Beteiligten entlassen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, insbesondere weil der Testamentsvollstrecker begründeten Anlass zu der Annahme gegeben hat, dass ein längeres Verbleiben im Amt der Ausführung des Erblasserwillens hinderlich sei oder die Interessen der am Nachlass Beteiligten schädigen oder erheblich gefährden werde (Senat, Beschluss vom 6. August 2018 - 5 W 2/18, ZEV 2019, 29; Beschluss vom 28. Juli 2020 - 5 W 26/20, ZEV 2020, 791, jew. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 08.05.2018 - 3 Wx 10/18

    Voraussetzungen der Entlassung des Testamentsvollstreckers auf Antrag eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.05.2021 - 5 W 52/20
    1 Z 42/87|BGH; 25.03.1987; IVb ARZ 6/87">NJW-RR 1988, 387; OLG Hamm OLGZ 1976, 20; OLG Düsseldorf, FamRZ 2018, 1863).
  • OLG Zweibrücken, 30.06.1999 - 3 W 124/99

    Rechtmäßigkeit der Ernennung zum Testamentsvollstrecker, wenn im nachhinein eine

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.05.2021 - 5 W 52/20
    Auch die Ernennung eines weiteren Testamentsvollstreckers ist unter diesen Voraussetzungen möglich (OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 323; Staudinger/Reimann (2016) BGB § 2200, Rn. 3; Planck, BGB 1. und 2. Aufl., § 2200 Erl.
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