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   OLG Rostock, 18.03.2021 - 10 WF 27/21   

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https://dejure.org/2021,66036
OLG Rostock, 18.03.2021 - 10 WF 27/21 (https://dejure.org/2021,66036)
OLG Rostock, Entscheidung vom 18.03.2021 - 10 WF 27/21 (https://dejure.org/2021,66036)
OLG Rostock, Entscheidung vom 18. März 2021 - 10 WF 27/21 (https://dejure.org/2021,66036)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 58 FamFG, § 58 ff FamFG, § 113 Abs 1 S 2 FamFG, § 117 FamFG, § 269 Abs 5 S 1 ZPO
    Wirksamkeit einer Antragsrücknahme in Familienstreitsache; Auslegung einer postmortalen Generalvollmacht neben Testamentsvollstreckung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Schleswig, 12.09.2011 - 3 Wx 44/10

    Erbscheinverfahren: Erbrechtsnachweis bei unauffindbarem Testament

    Auszug aus OLG Rostock, 18.03.2021 - 10 WF 27/21
    Dergleichen lässt sich auch nicht der von ihr zitierten Entscheidung des OLG Schleswig vom 12.09.2011 (3 Wx 44/10, juris) entnehmen.

    Die Errichtung eines (im Original) nicht mehr vorhandenen Testaments kann allerdings - auch wenn an den Nachweis wegen der für die Errichtung des Testaments geltenden Formstrenge (§§ 2231 ff. BGB) hohe Anforderungen zu stellen sind - mit allen zulässigen Beweismitteln bewiesen werden (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 03.08.2018, 6 W 52/18, juris; OLG Schleswig, Beschluss vom 12.09.2011, 3 Wx 44/10, juris).

    Es gibt aber keine Vermutung dafür, dass das Original in einem solchen Fall von dem Erblasser selbst vernichtet worden sein müsse (vgl. Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 25.01.2019, 2 W 45/18, juris; OLG Köln, Beschluss vom 26.02.2018, 2 Wx 115/18, juris; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29.03.2012, 2 Wx 60/11, juris; OLG Schleswig, Beschluss vom 12.09.2011, 3 Wx 44/10, juris).

  • OLG München, 15.11.2011 - 34 Wx 388/11

    Vollmacht: Fortgeltung einer Vorsorgevollmacht bei angeordneter

    Auszug aus OLG Rostock, 18.03.2021 - 10 WF 27/21
    a) Zwar kann eine trans- oder postmortale Generalvollmacht selbständig neben der Testamentsvollstreckung stehen und dem Vollmachtnehmer eigenständige, vom Erblasser und nicht vom Testamentsvollstrecker abgeleitete Befugnisse verleihen (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.11.2011, 34 Wx 388/11, juris; Schmidt in Erman, BGB, 16. Auflage, Vorbemerkung vor § 2197 BGB Rn. 7; Weidlich in Palandt, BGB, 80. Auflage, Einführung vor § 2197 BGB Rn. 9 ff.).

    Bei der nach den Maßstäben des § 133 BGB vorzunehmenden Auslegung der Erklärungen des Erblassers und Vollmachtgebers wird es allerdings im Allgemeinen dessen maßgeblicher Wille sein, dass keine voneinander unabhängigen Machtbefugnisse verschiedener Personen (Testamentsvollstrecker hier, Bevollmächtigter da) mit gegenseitiger Störungsmöglichkeit nebeneinander bestehen (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.11.2011, 34 Wx 388/11, juris; Reimann in Staudinger, BGB (2016) Vorbemerkungen zu §§ 2197 bis 2228 BGB Rn. 79).

  • OLG Hamburg, 25.01.2019 - 2 W 45/18

    Erbrecht bei Vorlage einer Kopie des Originaltestaments

    Auszug aus OLG Rostock, 18.03.2021 - 10 WF 27/21
    Eine Kopie des Originaltestaments kann als Nachweis ausreichen, wenn mit ihr die formgerechte Errichtung des Originaltestaments nachgewiesen werden kann (vgl. Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 25.01.2019, 2 W 45/18, juris; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29.03.2012, 2 Wx 60/11, juris).

    Es gibt aber keine Vermutung dafür, dass das Original in einem solchen Fall von dem Erblasser selbst vernichtet worden sein müsse (vgl. Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 25.01.2019, 2 W 45/18, juris; OLG Köln, Beschluss vom 26.02.2018, 2 Wx 115/18, juris; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29.03.2012, 2 Wx 60/11, juris; OLG Schleswig, Beschluss vom 12.09.2011, 3 Wx 44/10, juris).

  • OLG Naumburg, 29.03.2012 - 2 Wx 60/11

    Erbscheinerteilungsverfahren: Nachweis des testamentarischen Erbrechts durch

    Auszug aus OLG Rostock, 18.03.2021 - 10 WF 27/21
    Eine Kopie des Originaltestaments kann als Nachweis ausreichen, wenn mit ihr die formgerechte Errichtung des Originaltestaments nachgewiesen werden kann (vgl. Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 25.01.2019, 2 W 45/18, juris; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29.03.2012, 2 Wx 60/11, juris).

    Es gibt aber keine Vermutung dafür, dass das Original in einem solchen Fall von dem Erblasser selbst vernichtet worden sein müsse (vgl. Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 25.01.2019, 2 W 45/18, juris; OLG Köln, Beschluss vom 26.02.2018, 2 Wx 115/18, juris; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29.03.2012, 2 Wx 60/11, juris; OLG Schleswig, Beschluss vom 12.09.2011, 3 Wx 44/10, juris).

  • KG, 03.08.2018 - 6 W 52/18

    Nachweis der Echtheit einer Testamentskopie und des Widerrufs durch Vernichtung

    Auszug aus OLG Rostock, 18.03.2021 - 10 WF 27/21
    Die Errichtung eines (im Original) nicht mehr vorhandenen Testaments kann allerdings - auch wenn an den Nachweis wegen der für die Errichtung des Testaments geltenden Formstrenge (§§ 2231 ff. BGB) hohe Anforderungen zu stellen sind - mit allen zulässigen Beweismitteln bewiesen werden (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 03.08.2018, 6 W 52/18, juris; OLG Schleswig, Beschluss vom 12.09.2011, 3 Wx 44/10, juris).

    Notwendig - aber auch ausreichend - für die Feststellung eines wirksamen Testamentswiderrufs im Sinne des § 2255 BGB sind daher unstreitige oder bewiesene Tatsachen, die zumindest in ihrer Gesamtheit indiziell den Schluss auf ein bewusstes Vernichten des Testaments durch den Erblasser in Widerrufsabsicht zulassen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 03.08.2018, 6 W 52/18, juris).

  • OLG Köln, 30.10.2019 - 16 U 59/19

    Geltendmachung eines Grundbuchberichtigungsanspruchs hinsichtlich eines in den

    Auszug aus OLG Rostock, 18.03.2021 - 10 WF 27/21
    Gleichwohl hat der Senat das Verfahren nicht bis zur Erteilung eines solchen Zeugnisses nach § 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG i.V.m. § 148 Abs. 1 ZPO aussetzen müssen, weil ein hierüber beim Nachlassgericht geführtes Verfahren für dieses Verfahren nicht vorgreiflich ist (vgl. OLG Köln, Urteil vom 30.10.2019, 16 U 59/19, juris).
  • OLG Celle, 09.11.2011 - 8 W 58/11

    Fortsetzung des Rechtsstreits durch mündliche Verhandlung bei Streit über das

    Auszug aus OLG Rostock, 18.03.2021 - 10 WF 27/21
    genannten Rechtsprechung die Ansicht vertritt, dass über die Wirksamkeit einer Klagerücknahme durch Urteil zu entscheiden sei (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 09.11.2011, 8 W 58/11, juris) und statthaftes Rechtsmittel dann in Familienstreitsachen - entgegen der hier vertretenen Ansicht - nicht die sofortige Beschwerde (§ 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG i.V.m. § 269 Abs. 5 Satz 1 ZPO), sondern die Beschwerde (§§ 58 ff., 117 FamFG) sein dürfte (vgl. Greger in Zöller, ZPO, 33. Auflage, § 269 ZPO Rn. 19b und 20).
  • BGH, 22.06.1993 - X ZR 25/86

    Rücknahme der Patentnichtigkeitsklage - Hartschaumplatten

    Auszug aus OLG Rostock, 18.03.2021 - 10 WF 27/21
    Denn auch bei Streit über die Wirksamkeit einer Klagerücknahme ist - wie der Bundesgerichtshof zu der mit § 269 Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 und Abs. 5 Satz 1 ZPO vergleichbaren Vorgängerregelung des § 271 Abs. 3 ZPO in seiner Fassung des Art. 2 Nr. 43 des Gesetzes zur Wiederherstellung der Rechtseinheit auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung, der bürgerlichen Rechtspflege, des Strafverfahrens und des Kostenrechts vom 12.09.1950 (BGBl. I 1950, 455) entschieden hat - nicht durch Urteil, sondern durch Beschluss zu entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 19.10.1977, VIII ZB 223/77, juris; vgl. auch BGH, Beschluss vom 22.06.1993, X ZR 25/86, juris; Becker-Eberhard in Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Auflage, § 269 ZPO Rn. 35, 36).
  • OLG Stuttgart, 10.09.2003 - 16 WF 156/03

    Ehescheidungsverfahren: Wirksamkeit einer Antragsrücknahme ohne Zustimmung des

    Auszug aus OLG Rostock, 18.03.2021 - 10 WF 27/21
    Dann aber ist auch über einen Streit über die Wirksamkeit einer Antragsrücknahme in einer Familienstreitsache - wenn das Familiengericht die Wirksamkeit bejaht - nicht durch eine mit der Beschwerde nach §§ 58 ff., 117 FamFG anfechtbare Endentscheidung, sondern durch einen nach § 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG i.V.m. § 269 Abs. 5 Satz 1 ZPO mit der sofortigen Beschwerde anfechtbaren Beschluss zu entscheiden (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 10.09.2003, 16 WF 156/03, juris).
  • KG, 30.08.2013 - 6 W 127/13

    Auswahl des Testamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht

    Auszug aus OLG Rostock, 18.03.2021 - 10 WF 27/21
    Für die hier streitbefangenen Nachlassgegenstände - namentlich die in diesem Verfahren streitbefangenen Ansprüche der Erblasserin gegen den Antragsgegner - hat die Erblasserin die Ernennung der Beschwerdeführerin zur Testamentsvollstreckerin allerdings mit ihrer nachfolgenden letztwilligen Verfügung vom 22.02.2020 nach § 2258 Abs. 1 BGB wieder aufgehoben und insoweit Rechtsanwalt Dr. J. zum Testamentsvollstrecker berufen (vgl. dazu auch KG Berlin, Beschluss vom 30.08.2013, 6 W 127/13, juris).
  • OLG Köln, 26.02.2018 - 2 Wx 115/18

    Unwirksamkeit eines unauffindbaren Testaments

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