Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 15.08.2008 - 10 W 2/08 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Höferecht: Nachabfindung hinsichtlich der Erlöse für die entgeltliche Bereitstellung von Flächen für den Betrieb von Windkraftanlagen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Art. 3 GG; § 2150 BGB; § 2307 BGB; § 13 Abs. 4 Buchst. b HöfeO; § 13 Abs. 5 HöfeO; § 22 Abs. 1 LwVG
Erfüllung des Nachabfindungstatbestandes des § 13 Abs. 4 Buchst. b Höfeordnung (HöfeO) durch Pachtentgelte und Nutzungsentgelte für auf Grundstücken des Hofes errichtete Windernergieanlagen; Anknüpfung an § 1 Abs. 2 GrdstVG (Grundstückverkehrsgesetz ) für die Bestimmung ... - Deutsches Notarinstitut
HöfeO § 13 Abs. 4
Nachabfindung nach HöfeO bei Nutzung von Hofgrundstücken fürWindenergieanlagen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erfüllung des Nachabfindungstatbestandes des § 13 Abs. 4 Buchst. b Höfeordnung (HöfeO) durch Pachtentgelte und Nutzungsentgelte für auf Grundstücken des Hofes errichtete Windernergieanlagen; Anknüpfung an § 1 Abs. 2 GrdstVG (Grundstückverkehrsgesetz ) für die Bestimmung ...
- Judicialis
HöfeO § 13 Abs. 4 Buchst. b
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HöfeO § 13 Abs. 4 Buchst. b
Erbrechtliche Nachabfindungen für Pacht- und Nutzungsentgelte von Windenergieanlagen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nachabfindung für Windenergieanlagen gemäß HöfeO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Hoferben und die Geschwister
- eurojuris.de (Kurzinformation)
Geschwister von Hoferben müssen nicht immer leer ausgehen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Geschwister von Hoferben müssen nicht immer leer ausgehen
Verfahrensgang
- AG Bersenbrück, 23.11.2007 - 5 Lw 109/05
- OLG Oldenburg, 15.08.2008 - 10 W 2/08
- BGH, 24.04.2009 - BLw 21/08
Papierfundstellen
- FamRZ 2009, 251
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 16.06.2000 - BLw 33/99
Berechnung des Gewinns bei nichtlandwirtschaftlicher Nutzung von Teilen des Hofes
Auszug aus OLG Oldenburg, 15.08.2008 - 10 W 2/08
Dies kann hier nicht anders gesehen werden als in dem vom BGH bereits entschiedenen Fall der Vermietung eines für den landwirtschaftlichen Betrieb nicht benötigten, zur Wohnung umgebauten Stalls (vgl. BGH RdL 2000, 242). - BGH, 19.07.1991 - BLw 17/90
Nachabfindungsanspruch aufgrund Zahlung einer Brandversicherungssumme
Auszug aus OLG Oldenburg, 15.08.2008 - 10 W 2/08
Die entscheidende Zielrichtung liegt nach heutigem Verständnis in einer finanziellen Aufstockung der Abfindung der weichenden Erben wegen Wegfalls des höferechtlichen Zwecks (vgl. BGHZ 115, 157, 159.135, 292, 296.146, 94, 96. Fassbender/Hötzel/v.Jeinsen/Pikalo, HöfeO, 3. Aufl., § 13 HöfeO Rn. 1. Lange/Wulff/Lüdtke-Handjery, HöfeO, 10. Aufl., § 13 Rn. 1. Wöhrmann, § 13 HöfeO Rn. 3. Wöhrmann RdL 2003, 284). - OLG Oldenburg, 23.03.2006 - 10 W 33/04
Berechnung der Nachabfindungsansprüche bei der Veräußerung von Grundstücken eines …
Auszug aus OLG Oldenburg, 15.08.2008 - 10 W 2/08
Unter Berücksichtigung der im FGG-Verfahren im Vergleich zum Zivilprozess vergleichsweise freien Ausgestaltung des Verfahrens erscheint es aber sachgerecht, in Antragsverfahren und insbesondere echten Streitsachen in Ausnahmefällen eine Antragsänderung oder Antragserweiterung zuzulassen, wenn dies nämlich zur sachgemäßen, abschließenden Regelung der Angelegenheit objektiv geboten erscheint oder wenn die Beteiligten einem solchen neuen Antrag zustimmen (ebenso Barnstedt/Steffen, a.a.O.. Bassenge/ Roth, FGG/RPflG, 11. Aufl., § 23 FGG, Rdnr.10. Senatsbeschluss vom 23.3.2006, 10 W 33/04 - RdL 2006, 329). - BayObLG, 18.08.1994 - 2Z BR 79/94
Fehlende Ermächtigung eines Verwalter im Wohnungseigentumsverfahren
Auszug aus OLG Oldenburg, 15.08.2008 - 10 W 2/08
Es sind hier jedenfalls keine strengeren Anforderungen zu stellen als im zivilprozessualen Berufungsverfahren nach § 533 ZPO (im Ergebnis ebenso BayObLG NJW-RR 1995, 652. Bassenge/Roth, a.a.O.).
- LG Berlin, 23.04.2013 - 102 O 134/06
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Schering AG
Kann die Geschäftsführung auf dieser Grundlage aber vernünftigerweise annehmen, ihre Planung sei realistisch, darf diese Planung nicht durch andere - letztlich ebenfalls nur vertretbare - Annahmen des Sachverständigen oder des Gerichts ersetzt werden (vgl. etwa OLG Stuttgart, AG 2006, 420, 425; OLG Stuttgart, Beschluss vom 18. Dezember 2009, 10 W 2/08). - LG Berlin, 09.02.2016 - 102 O 88/13
Ventegis Capital AG: Anträge im Spruchverfahren wegen Squeeze-out zurückgewiesen
Kann die Geschäftsführung auf dieser Grundlage aber vernünftigerweise annehmen, ihre Planung sei realistisch, darf diese Planung nicht durch andere - letztlich ebenfalls nur vertretbare -Annahmen des Sachverständigen oder des Gerichts ersetzt werden (vgl. etwa OLG Stuttgart, AG 2006,-420, 425; OLG Stuttgart, Beschluss vom 18, Dezember 2009, 10 W 2/08). - OLG Oldenburg, 11.12.2017 - 10 W 24/17
Nachabfindungspflicht der Ersetzung einer alten Windkraftanlage durch zwei neuere …
Mit der Errichtung von Windenergieanlagen ist der höferechtliche Zweck zudem für einen längeren Zeitraum entfallen (im Einzelnen vgl. Senat, Beschluss vom 5.8.2008, 10 W 2/08, OLGR Oldenburg 2008, 827 ff.; BGH, Beschluss vom 24.4.2009, BLw 21/08 -, BGHZ 180, 285 ff.).
- OLG Hamm, 18.06.2009 - 10 W 90/03
Nachabfindungsansprüche; Umbau von Hofgebäuden zur landwirtschaftsfremden Nutzung
Dieser einzelne Gewinn im Wirtschaftsjahr 1996/1997 ist in Anbetracht der Verluste in den übrigen Wirtschaftsjahren keinesfalls als erheblich anzusehen, zumal er offensichtlich die Grenze des § 13 Abs. 1 S. 2 HöfeO (ein Zehntel des Hofeswertes im Sinne von § 12 Abs. 2 HöfeO) nicht überschreitet (vgl. OLG Oldenburg, FamRZ 2009, 251 und BGH, Beschluss vom 24.04.2009 - BLw 21/08 -). - LG Berlin, 11.10.2016 - 102 O 105/11
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Gameforge Berlin AG
Kann die Geschäftsführung auf dieser Grundlage aber vernünftigerweise annehmen, ihre Planung sei realistisch, darf diese Planung nicht durch andere - letztlich ebenfalls nur vertretbare - Annahmen des Sachverständigen oder des Gerichts ersetzt werden (vgl. etwa OLG Stuttgart, AG 2006, 420, 425; OLG Stuttgart, Beschluss vom 18. Dezember 2009, 10 W 2/08). - LG Berlin, 22.11.2011 - 102 O 228/07
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag MME Moviement AG
Kann die Geschäftsführung auf dieser Grundlage vernünftigerweise annehmen, ihre Planung sei realistisch, darf diese Planung nicht durch andere - letztlich ebenfalls nur vertretbare - Annahmen des Sachverständigen oder des Gerichts ersetzt werden (vgl. etwa OLG Stuttgart, AG 2006, 420, 425; OLG Stuttgart, Beschluss vom 18. Dezember 2009, 10 W 2/08). - LG Berlin, 05.06.2012 - 102 O 154/02
Squeeze-out Kempinski AG
Kann die Geschäftsführung auf dieser Grundlage vernünftigerweise annehmen, ihre Planung sei realistisch, darf diese Planung nicht durch andere - letztlich ebenfalls nur vertretbare - Annahmen des Sachverständigen oder des Gerichts ersetzt werden (vgl. etwa OLG Stuttgart, AG 2006, 420, 425; OLG Stuttgart, Beschluss vom 18. Dezember 2009, 10 W 2/08).