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   OLG Naumburg, 13.05.2020 - 12 U 15/19   

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https://dejure.org/2020,80024
OLG Naumburg, 13.05.2020 - 12 U 15/19 (https://dejure.org/2020,80024)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13.05.2020 - 12 U 15/19 (https://dejure.org/2020,80024)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13. Mai 2020 - 12 U 15/19 (https://dejure.org/2020,80024)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • erbrechtsiegen.de

    Erbunwürdigkeit - Anforderungen an Schriftgutachten über Testamentsfälschung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nur ein Schriftgutachten, das zu dem Ergebnis kommt, dass eine Schrift 'mit Sicherheit' von einer bestimmten Person stammt, kann ohne weitere Beweisanzeichen Grundlage einer Verurteilung wegen Urkundenfälschung sein, also allein den vollen Beweis für eine ...

  • rechtsportal.de

    Erbunwürdigkeit wegen einer Urkundenfälschung; Ergebnis eines Schriftgutachtens; Voller Beweis für eine Erbunwürdigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2022, 659
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.06.1982 - 4 StR 183/82

    Freie Beweiswürdigung eines Tatrichters hinsichtlich aller Beweismittel -

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.05.2020 - 12 U 15/19
    Dabei können Schriftgutachten zwar zu dem Ergebnis gelangen, dass eine Schrift mit Sicherheit von einer bestimmten Person stammt, und sie können in solchen Fällen dann auch ohne weitere Beweisanzeichen Grundlage einer Verurteilung sein (z. B. BGH, Beschluss vom 24. Juni 1982, 4 StR 183/82, zitiert nach Juris).

    Es besagt aber auch gleichzeitig, dass insoweit noch "vernünftige" Zweifel bestehen, die nicht "rein theoretisch" sind, und andere Möglichkeiten offenbleiben, die nicht nur gedanklicher Art sind und als "völlig abseits" liegend hätten außer Betracht bleiben dürfen und müssen (z. B. BGH, Beschluss vom 24. Juni 1982, 4 StR 183/82, zitiert nach Juris).

  • BGH, 19.04.1989 - IVa ZR 93/88

    Beginn der Anfechtungsfrist bei Testamentsfälschung

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.05.2020 - 12 U 15/19
    Dann hat sich seine Vermutung zur beweisbaren Tatsache verdichtet (z. B. BGH, Urteil vom 19. April 1989, IVa ZR 93/88, zitiert nach Juris).
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