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   OLG Naumburg, 11.07.2005 - 8 WF 100/05   

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OLG Naumburg, 11.07.2005 - 8 WF 100/05 (https://dejure.org/2005,6210)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11.07.2005 - 8 WF 100/05 (https://dejure.org/2005,6210)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11. Juli 2005 - 8 WF 100/05 (https://dejure.org/2005,6210)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechte von Pflegeeltern gegen Entscheidungen im Verfahren zum Umgangs- oder Sorgerecht des Pflegekindes mit leiblichen Eltern; Antrag auf Umgangseitens des leiblichen Vaters bei erklärter Freigabe zur Adoption durch Mutter; Beschwerdeberechtigung von Pflegeeltern für ...

  • Judicialis

    BGB § 1632 Abs. 4; ; BGB § 1688 Abs. 3 Satz 1; ; FGG § 20; ; FGG § 20 Abs. 1; ; FGG § 33; ; FGG § 57 Abs. 1 Nr. 9; ; FGG § 57 Abs. 2; ; FGG § 64 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerderecht von Pflegeelten im Verfahren zum Umgangsrecht oder Sorgerecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1292 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvR 284/84

    Verfassungsgerichtliche Kontrolle von Entscheidungen über den Verbleib eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.07.2005 - 8 WF 100/05
    Auch diese gewachsenen Bindungen sind nach Art. 6 Abs. 1, 3 GG geschützt (BVerfGE 68, 176, 187; 79, 51, 59).

    Wenn ein Kind gegen den Willen der Eltern in Pflege gegeben wird, so ist dies der stärkste vorstellbare Eingriff in das Elternrecht des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, der in gleicher Intensität das Kind selbst betrifft, das von seinen Eltern getrennt wird (BVerfGE 60, 79, 91; 68, 176, 187).

    Diese Vorschrift enthält keine generelle, schematische Beschränkung der elterlichen Rechte, sondern läßt die Anordnung über das Verbleiben des Kindes nur durch richterliche Entscheidung nach Prüfung der Verhältnisse im Einzelfall zu und hält damit verfassungsrechtlichen Anforderungen stand (BVerfGE 68, 176, 188).

  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.07.2005 - 8 WF 100/05
    Auch diese gewachsenen Bindungen sind nach Art. 6 Abs. 1, 3 GG geschützt (BVerfGE 68, 176, 187; 79, 51, 59).

    Bei der Abwägung der widerstreitenden Interessen ist auch zu berücksichtigen, daß Art. 6 Abs. 1 und Abs. 3 GG im Zusammenhang mit dem Elternrecht des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG gesehen werden müssen, auf das sich Pflegeeltern nicht berufen können (BVerfGE 79, 51, 60).

  • BGH, 04.07.2001 - XII ZB 161/98

    Beschwerdeberechtigung gegen Versagung des Umgangsrechts

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.07.2005 - 8 WF 100/05
    Pflegeeltern steht im Verfahren zum Umgangsrecht oder Sorgerecht gegen Entscheidungen kein Beschwerderecht zu ( im Anschluss an BGH in FamRZ 2001, 1449; BGH FamRZ 2000, 219; BGH FamRZ 2004, 102).

    Diese sehr weite Regelung ist allerdings schon allgemein auf Vormundschaftssachen beschränkt und gemäß § 64 Abs. 3 Satz 3 in Verbindung mit § 57 Abs. 2 FGG auf Familiensachen ausdrücklich nicht anwendbar (Senatsbeschlüsse vom 25. August 1999 aaO, 220 f. und vom 4. Juli 2001 - XII ZB 161/98 - FamRZ 2001, 1449, 1450; Keidel/Kuntze/ Winkler/Engelhardt FGG 15. Aufl. § 57 Rdn. 7; Keidel/Kuntze/Winkler/Weber aaO § 64 Rdn. 37 c ff.).

  • BGH, 25.08.1999 - XII ZB 109/98

    Rechtsmittelbefugnis der Pflegeeltern gegen Entscheidungen betreffend die

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.07.2005 - 8 WF 100/05
    Pflegeeltern steht im Verfahren zum Umgangsrecht oder Sorgerecht gegen Entscheidungen kein Beschwerderecht zu ( im Anschluss an BGH in FamRZ 2001, 1449; BGH FamRZ 2000, 219; BGH FamRZ 2004, 102).

    Zwar steht auch in diesem Verfahren den Pflegeeltern ein eigener Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung zum Sorgerecht nicht zur Seite (BGH in FamRZ 2000, 219; ders. FamRZ 2004, 102).

  • BGH, 11.09.2003 - XII ZB 30/01

    Beschwerdeberechtigung von Pflegeeltern

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.07.2005 - 8 WF 100/05
    Pflegeeltern steht im Verfahren zum Umgangsrecht oder Sorgerecht gegen Entscheidungen kein Beschwerderecht zu ( im Anschluss an BGH in FamRZ 2001, 1449; BGH FamRZ 2000, 219; BGH FamRZ 2004, 102).

    Zwar steht auch in diesem Verfahren den Pflegeeltern ein eigener Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung zum Sorgerecht nicht zur Seite (BGH in FamRZ 2000, 219; ders. FamRZ 2004, 102).

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.07.2005 - 8 WF 100/05
    Das Umgangsrecht des Vaters steht unter dem besonderen Schutz des Art. 6 GG in Verbindung mit Art. 8 EMRK (BVerfG FamRZ 2004, 1857, 1863; EGMR FamRZ 2004, 1456, 1459).
  • EGMR, 26.02.2004 - 74969/01

    Görgülü ./. Deutschland: Verweigerung des Sorgerechts und Umgangsrechts mit dem

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.07.2005 - 8 WF 100/05
    Das Umgangsrecht des Vaters steht unter dem besonderen Schutz des Art. 6 GG in Verbindung mit Art. 8 EMRK (BVerfG FamRZ 2004, 1857, 1863; EGMR FamRZ 2004, 1456, 1459).
  • BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 1666 Abs. 1 Satz 1, 1666a BGB

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.07.2005 - 8 WF 100/05
    Wenn ein Kind gegen den Willen der Eltern in Pflege gegeben wird, so ist dies der stärkste vorstellbare Eingriff in das Elternrecht des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, der in gleicher Intensität das Kind selbst betrifft, das von seinen Eltern getrennt wird (BVerfGE 60, 79, 91; 68, 176, 187).
  • BGH, 13.04.2005 - XII ZB 54/03

    Beschwerdebefugnis der Pflegeeltern gegen Entscheidungen des Familiengerichts

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.07.2005 - 8 WF 100/05
    Zwecks Vermeidung von Wiederholungen nimmt der Senat auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13.4.2005, Az. XII ZB 54/03 in FamRZ 2005, 975 - 977 Bezug und zitiert aus dieser Entscheidung die für die hier zu bescheidende Beschwerde wie folgt:.
  • BGH, 18.01.1989 - IVb ZB 208/87

    Beteiligung eines privatrechtlich organisierten Trägers der betrieblichen

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.07.2005 - 8 WF 100/05
    Daß er ein berechtigtes Interesse an der Änderung oder Beseitigung der Entscheidung haben mag, genügt hingegen nicht (Senatsbeschlüsse vom 18. Januar 1989 - IVb ZB 208/87 - FamRZ 1989, 369, 370 und vom 25. August 1999 aaO).
  • BGH, 23.09.1987 - IVb ZB 66/85

    Beschwerdebefugnis von Vereinen zur Förderung von Kindesinteressen; Erledigung

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