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   OLG Nürnberg, 30.04.2008 - 7 WF 459/08   

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https://dejure.org/2008,6583
OLG Nürnberg, 30.04.2008 - 7 WF 459/08 (https://dejure.org/2008,6583)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30.04.2008 - 7 WF 459/08 (https://dejure.org/2008,6583)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30. April 2008 - 7 WF 459/08 (https://dejure.org/2008,6583)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Isoliertes Gewaltschutzverfahren: Geschäftswert der einstweiligen Anordnung über die Benutzung der gemeinsamen Wohnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Berechnung des Geschäftswertes für ein einstweiliges Anordnungsverfahren in Gewaltschutzsachen betreffend die Benutzung der Wohnung; Möglichkeit der Erhöhung des Geschäftswertes im Hinblick auf eine zusätzlich angeordnete ...

  • Judicialis

    GewSchG § 2; ; FGG § 64 b Abs. 3; ; RVG § 24 S. 2; ; RVG § 24 S. 3; ; GKG § 53 Abs. 2 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geschäftswert eines Anordnungsverfahrens bei Gewaltschutzsachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 887
  • NZM 2009, 255
  • FamRZ 2008, 1972
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Nürnberg, 22.01.2008 - 10 WF 7/08

    Streitwertbemessung: Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.04.2008 - 7 WF 459/08
    Der Geschäftswert eines einstweiligen Anordnungsverfahrens im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes, das die Benutzung der Wohnung betrifft (§ 64 b Abs. 3 FGG, § 2 GewSchG), beträgt 2.000,- EUR (analog § 24 S. 3, S. 2 RVG, § 53 Abs. 2 S. 2 GKG; a. M. OLG Nürnberg, Beschluss vom 22.1.2008, Az. 10 WF 7/08).

    In der genannten Bestimmung des Gerichtskostengesetz ist für das einstweilige Anordnungsverfahren hinsichtlich der Regelung der Benutzung der Wohnung ein fester Wert in Höhe von 2.000 Euro genannt, sodass auch für die einstweilige Wohnungszuweisung im isolierten Gewaltschutzverfahren von einem Geschäftswert in dieser Höhe auszugehen ist (ebenso OLG Dresden FamRZ 2006, 803; OLG Koblenz FamRZ 2005, 1849; Riedel/Sußbauer-Keller, RVG, 9. Aufl., § 25 Rn 9; a.M. OLG Nürnberg, Beschluss vom 22. Januar 2008, Az. 10 WF 7/08).

  • OLG Koblenz, 23.05.2005 - 7 WF 123/05

    Geschäftswert für ein Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.04.2008 - 7 WF 459/08
    In der genannten Bestimmung des Gerichtskostengesetz ist für das einstweilige Anordnungsverfahren hinsichtlich der Regelung der Benutzung der Wohnung ein fester Wert in Höhe von 2.000 Euro genannt, sodass auch für die einstweilige Wohnungszuweisung im isolierten Gewaltschutzverfahren von einem Geschäftswert in dieser Höhe auszugehen ist (ebenso OLG Dresden FamRZ 2006, 803; OLG Koblenz FamRZ 2005, 1849; Riedel/Sußbauer-Keller, RVG, 9. Aufl., § 25 Rn 9; a.M. OLG Nürnberg, Beschluss vom 22. Januar 2008, Az. 10 WF 7/08).
  • OLG Dresden, 21.10.2005 - 23 WF 775/05

    Streitwertbestimmung bei Beantragung mehrerer unterschiedlicher Schutzmaßnahmen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.04.2008 - 7 WF 459/08
    In der genannten Bestimmung des Gerichtskostengesetz ist für das einstweilige Anordnungsverfahren hinsichtlich der Regelung der Benutzung der Wohnung ein fester Wert in Höhe von 2.000 Euro genannt, sodass auch für die einstweilige Wohnungszuweisung im isolierten Gewaltschutzverfahren von einem Geschäftswert in dieser Höhe auszugehen ist (ebenso OLG Dresden FamRZ 2006, 803; OLG Koblenz FamRZ 2005, 1849; Riedel/Sußbauer-Keller, RVG, 9. Aufl., § 25 Rn 9; a.M. OLG Nürnberg, Beschluss vom 22. Januar 2008, Az. 10 WF 7/08).
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