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OLG Nürnberg, 14.08.2000 - 6 W 2480/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsanwaltsgebühr; Beweisgebühr; Beweisaufnahme; Zeugenvernehmung; Zeugenbelehrung
- Judicialis
BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 3; ; ZPO § 273 Abs. 2 Nr. 4
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
Zeitpunkt des Anfalls der Beweisgebühr bei der Vernehmung eines nach § 273 ZPO geladenen Zeugen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 3; ZPO § 273 Abs. 2 Nr. 4
Entstehung der Beweisgebühr bei Zuladung von Zeugen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- archive.org (Leitsatz)
BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 3 ZPO § 273 Abs. 2 Nr. 4
Entstehung der Beweisgebühr
Verfahrensgang
- LG Weiden/Oberpfalz, 22.05.2000 - 1 O 1212/99
- OLG Nürnberg, 14.08.2000 - 6 W 2480/00
Papierfundstellen
- MDR 2001, 114
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 04.09.2003 - 25 W 50/03
Rechtsanwaltskosten: Verneinung der Entstehung einer Beweisgebühr durch …
Es ist daher anerkannt, daß der Beschluß über die vorbereitende Zeugenladung als solcher kein Beweisbeschluß und die tatsächliche Durchführung dieser Ladung kein Beweisaufnahmeverfahren im Sinne von § 31 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO ist (…vgl. OLG Schleswig, a.a.O.; OLG Nürnberg, MDR 2001, 114;… Zöller-Greger, ZPO, 23.Aufl., Rdn. 15 zu § 274).Die Belehrung der Zeugin über ihre Wahrheitspflicht und die Möglichkeit einer Beeidigung dient noch nicht selbst der Aufklärung bestimmter Tatsachen; § 395 Abs. 1 ZPO ist vielmehr eine bloße Ordnungsvorschrift (vgl. OLG Nürnberg MDR 2001, 114).