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   OLG Nürnberg, 14.08.2000 - 6 W 2480/00   

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https://dejure.org/2000,5360
OLG Nürnberg, 14.08.2000 - 6 W 2480/00 (https://dejure.org/2000,5360)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 14.08.2000 - 6 W 2480/00 (https://dejure.org/2000,5360)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 14. August 2000 - 6 W 2480/00 (https://dejure.org/2000,5360)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsanwaltsgebühr; Beweisgebühr; Beweisaufnahme; Zeugenvernehmung; Zeugenbelehrung

  • Judicialis

    BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 3; ; ZPO § 273 Abs. 2 Nr. 4

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Zeitpunkt des Anfalls der Beweisgebühr bei der Vernehmung eines nach § 273 ZPO geladenen Zeugen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 3; ZPO § 273 Abs. 2 Nr. 4
    Entstehung der Beweisgebühr bei Zuladung von Zeugen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz)

    BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 3 ZPO § 273 Abs. 2 Nr. 4
    Entstehung der Beweisgebühr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 114
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Frankfurt, 04.09.2003 - 25 W 50/03

    Rechtsanwaltskosten: Verneinung der Entstehung einer Beweisgebühr durch

    Es ist daher anerkannt, daß der Beschluß über die vorbereitende Zeugenladung als solcher kein Beweisbeschluß und die tatsächliche Durchführung dieser Ladung kein Beweisaufnahmeverfahren im Sinne von § 31 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO ist (vgl. OLG Schleswig, a.a.O.; OLG Nürnberg, MDR 2001, 114; Zöller-Greger, ZPO, 23.Aufl., Rdn. 15 zu § 274).

    Die Belehrung der Zeugin über ihre Wahrheitspflicht und die Möglichkeit einer Beeidigung dient noch nicht selbst der Aufklärung bestimmter Tatsachen; § 395 Abs. 1 ZPO ist vielmehr eine bloße Ordnungsvorschrift (vgl. OLG Nürnberg MDR 2001, 114).

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