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OLG Nürnberg, 01.09.2023 - 1 U 676/22 Erb |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- BAYERN | RECHT
BGB § 2113 Abs. 2, § 2287
Schutz des Nacherben gegen Verfügungen des Vorerben über zur Erbschaft gehörende Gegenstände - rewis.io
Nacherbenanwartschaft, Nacherbenrecht, Anwartschaftsrecht des Nacherben, Nacherbenfall, Nacherben Anwartschaftsrechte, Rechte des Nacherben, Verfügungen des Vorerben, Vorerbschaft, Vorerbin, Beeinträchtigende Schenkung, Ausgleichsanspruch, Zuwendungen, Vertragserbe, ...
Verfahrensgang
- LG Regensburg, 09.02.2022 - 71 O 2154/20
- OLG Nürnberg, 01.09.2023 - 1 U 676/22 Er
- OLG München, 01.09.2023 - 1 U 676/22
Papierfundstellen
- NJW-RR 2024, 10
- MDR 2023, 1597
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.06.1989 - IVa ZR 302/87
Schutz des Vertragserben gegen sittenwidrige Verfügungen des Erblassers
Auszug aus OLG Nürnberg, 01.09.2023 - 1 U 676/22
In diese Freiheit greift § 2287 BGB nur bei Schenkungen und nur dann ein, wenn der Erblasser das ihm verbliebene Recht zu lebzeitigen Verfügungen missbraucht, indem er Vermögen ohne anerkennenswertes lebzeitiges Eigeninteresse wegschenkt (BGH, DNotZ 1990, 801).