Rechtsprechung
OLG München, 28.01.2009 - 3 U 5101/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Gemeinschaftliches eigenhändiges Testament: Formwirksamkeit von nachträglichen Ergänzungen durch einen Ehegatten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Formwirksamkeit von nachträglichen Ergänzungen in einem Ehegattentestament
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Nachträgliche handschriftliche Ergänzungen in Ehegattentestament
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Nachträgliche handschriftliche Ergänzungen in Ehegattentestament
Verfahrensgang
- LG München I, 08.08.2007 - 30 O 17165/05
- OLG München, 28.01.2009 - 3 U 5101/07
- BGH, 23.09.2009 - IV ZR 44/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.03.1974 - IV ZR 133/73
Gültigkeit von späteren Ergänzungen eines eigenhändigen Testaments - Gültigkeit …
Auszug aus OLG München, 28.01.2009 - 3 U 5101/07
62 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1974, 1083) brauchen nachträgliche eigenhändige Ergänzungen und Veränderungen des Textes eines eigenhändigen Testaments nicht besonders unterzeichnet zu werden, wenn sie rein äußerlich durch die vorhandene Unterschrift abgedeckt werden, wobei nicht darauf abgestellt werden kann, zu welchem Zeitpunkt sie vorgenommen worden sind. - BayObLG, 20.02.2003 - 1Z BR 77/02
Gemeinschaftliches Testament nach Erbvertrag - Widerruf durch Aufhebungsvertrag
Auszug aus OLG München, 28.01.2009 - 3 U 5101/07
Soweit sich der Kläger auf den Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 20.02.2003 (NJW-RR 2003, 658 ff.) beruft, ist die dieser Entscheidung zugrunde liegende Fallgestaltung eine gänzlich andere. - OLG Hamm, 19.10.1992 - 15 W 235/92
Auszug aus OLG München, 28.01.2009 - 3 U 5101/07
Soweit die Klägervertreter der Auffassung sind, es liege eine dem Beschluss des OLG Hamm vom 19.10.1992 (NJW-RR 1993, 269 ff.) vergleichbare Fallkonstellation vor, geht diese Annahme fehl.
- BGH, 23.09.2009 - IV ZR 44/09 OLG München - Az. 3 U 5101/07 vom 28.01.2009;.