Rechtsprechung
   OLG München, 26.09.2023 - 2 UF 356/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,28724
OLG München, 26.09.2023 - 2 UF 356/21 (https://dejure.org/2023,28724)
OLG München, Entscheidung vom 26.09.2023 - 2 UF 356/21 (https://dejure.org/2023,28724)
OLG München, Entscheidung vom 26. September 2023 - 2 UF 356/21 (https://dejure.org/2023,28724)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,28724) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • BAYERN | RECHT

    FGG § 53d S. 1; BGB § 1408 Abs. 2; VersAusglG § 27
    Überprüfung des ehevertraglichen Ausschlusses des Versorgungsausgleichs

  • Deutsches Notarinstitut

    FGG § 53d S. 1; BGB §§ 242, 1408 Abs. 2; VersAusglG §§ 6 Abs. 1, 8 Abs. 1, 27
    Keine Rechtskraft einer deklaratorischen Feststellung des Familiengerichts, dass ein Versorgungsausgleich nach § 53d S. 1 FGG nicht stattfindet; Vorrang des § 27 VersAusglG vor den allgemeinen Grundsätzen zur Verwirkung

  • rewis.io

    Ausschluß des Versorgungsausgleichs, Auskunft zum Versorgungsausgleich, Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich, Verzicht auf Versorgungsausgleich, Materielle Rechtskraft, Ehevertrag, Sittenwidrigkeit, Verfahrenswert, Grobe Unbilligkeit, Scheidungsverfahren, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.10.2008 - XII ZB 110/06

    Verfahren des Familiengerichts bei vertraglichem Ausschluss des

    Auszug aus OLG München, 26.09.2023 - 2 UF 356/21
    Auch der BGH habe in der Entscheidung vom 22.10.2008 (BGH NJW 2009, 677) ausdrücklich die materielle Rechtskraft einer Entscheidung über die Nichtdurchführung des Versorgungsausgleichs aufgrund eines nach geänderter Rechtsprechung als sittenwidrig zu beurteilenden Ehevertrags angenommen.

    Die Entscheidung des Familiengerichts, dass ein Versorgungsausgleich nicht stattfindet, erwächst dann in Rechtskraft, wenn sie auf einer die Wirksamkeit der Vereinbarung umfassenden Rechtsprüfung beruht (BGH NJW 2009, 677).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der vom Amtsgericht zitierten Entscheidung des BGH vom 22.10.2008, FamRZ 2009, 215 - 217. Diese Entscheidung betrifft einen Fall, wo aufgrund der geänderten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2001 zur Sittenwidrigkeit von Eheverträgen die Wirksamkeit des Ehevertrags durch das Familiengericht auch im Rahmen des § 1408 Abs. 2 BGB a.F. geprüft wurde.

  • BGH, 11.02.2004 - XII ZR 265/02

    Zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen

    Auszug aus OLG München, 26.09.2023 - 2 UF 356/21
    Durch den Verzicht auf Versorgungsausgleich und Unterhalt erfolgte eine einseitige Lastenverteilung zum Nachteil der die zwei gemeinsamen Kinder betreuenden nicht erwerbstätigen Antragstellerin ohne Kompensation (BGH FamRZ 2004, 601).
  • BGH, 18.03.2009 - XII ZB 94/06

    Wirksamkeit eines kompensationslos vereinbarten Ausschlusses des

    Auszug aus OLG München, 26.09.2023 - 2 UF 356/21
    Nachdem die Antragstellerin zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses schwanger war, ist auch die subjektive Seite der Sittenwidrigkeit aufgrund ihrer unterlegenen Vertragsposition gegeben (BGH FamRZ 2009, 1041).
  • BGH, 17.01.2007 - XII ZB 168/01

    Durchführung des Versorgungsausgleichs unter kroatischen Ehegatten; Höhe des

    Auszug aus OLG München, 26.09.2023 - 2 UF 356/21
    Die Härtefallregelung des § 27 VersAusglG verdrängt die allgemeinen Grundsätze zur Verwirkung (BGH Beschluss vom 17.01.2007, XII ZB 168/01).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht