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   OLG München, 19.07.2011 - 31 Wx 308/11   

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https://dejure.org/2011,13688
OLG München, 19.07.2011 - 31 Wx 308/11 (https://dejure.org/2011,13688)
OLG München, Entscheidung vom 19.07.2011 - 31 Wx 308/11 (https://dejure.org/2011,13688)
OLG München, Entscheidung vom 19. Juli 2011 - 31 Wx 308/11 (https://dejure.org/2011,13688)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Geschäftswert für die Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO §§ 30 Abs. 2, 109 Abs. 1 Nr. 2
    Geschäftswert für Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses kann sich auf 20% des Nachlasswerts belaufen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heranziehung eines Bruchteils in Höhe von 10% des Nachlasswertes als Geschäftswert für die Erteilung eines Testamentvollstreckerzeugnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 30 Abs. 2; KostO § 109 Abs. 1 Nr. 2
    Geschäftswert für die Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 1116
  • FGPrax 2011, 252
  • FamRZ 2012, 396
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 05.09.1991 - BReg. 2 Z 95/91

    Umwandlung gemeinschaftlichen Eigentums in Sondereigentum

    Auszug aus OLG München, 19.07.2011 - 31 Wx 308/11
    Von Bedeutung sind ferner Umfang und Schwierigkeit der Tätigkeit des Testamentsvollstreckers sowie die Bedeutung des Zeugnisses für den Nachlass und die Erben (BayObLGZ 1991, 313/325).

    Ein Bruchteil von 10 % des Nachlasswerts kann im Regelfall als Richtwert herangezogen werden (BayObLGZ 1991, 313/325), die Umstände des Einzelfalles können aber auch den Ansatz eines höheren Wertes angezeigt erscheinen lassen (vgl. Rohs/Wedewer/Waldner § 109 Rn. 6; Korintenberg/Lappe § 109 Rn. 22).

  • BGH, 23.10.2008 - V ZB 89/08

    Geschäftswert für die Beglaubigung der Unterschriften der Wohnungseigentümer

    Auszug aus OLG München, 19.07.2011 - 31 Wx 308/11
    Im Vordergrund stehen die wirtschaftliche Bedeutung des Geschäfts für die Beteiligten, ihr Interesse daran und ihre Vermögenslage (BGH NJW-RR 2009, 228/230; Korintenberg/Reimann KostO 18. Aufl. § 30 Rn. 108).
  • BayObLG, 10.10.2003 - 3Z BR 103/03

    Vertretungsbefugnis im Verfahren zur Entlassung des Testamentsvollstreckers -

    Auszug aus OLG München, 19.07.2011 - 31 Wx 308/11
    Dafür kann auch die Art der Testamentsvollstreckung - Abwicklungs-, Dauer- oder Verwaltungsvollstreckung - einen Anhaltspunkt bieten (vgl. BayObLG FamRZ 2004, 1304/1305 m.w.N.; Korintenberg/Lappe § 109 Rn. 17 ff.; Hartmann Kostengesetze 41. Aufl. § 109 KostO Rn. 11; Rohs/Wedewer/Waldner § 109 KostO Rn. 6; Burandt/Rojahn/Seiler Erbrecht BGB § 2368 Rn. 42).
  • BGH, 14.03.2016 - NotSt (Brfg) 6/15

    Dienstvergehen eines Notars: Systematische Aufspaltung von Verträgen

    Als Berufungsgericht übt der erkennende Senat gemäß §§ 60 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1, Abs. 3, 65 Abs. 1 Satz 1 BDG iVm § 105 BNotO eigene Disziplinargewalt aus und hat - unter Wahrung des Verschlechterungsverbots (§ 3 BDG iVm §§ 88, 128 VwGO) - die unter den konkreten Umständen des Einzelfalls erforderliche Disziplinarmaßnahme nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen zu bestimmen (Zimmer in Diehn, BNotO, 2015, § 109 Rn. 5; zur Entscheidungskompetenz des OLG: Senatsbeschluss vom 25. Juli 2012 - NotSt(Brfg) 5/11, ZNotP 2012, 359 Rn. 3).
  • BGH, 24.11.2014 - NotSt (Brfg) 5/14

    Notarrechtliches Disziplinarverfahren: Amtspflichtverletzung bei Geldüberweisung

    Es kann die angefochtene Disziplinarverfügung zu Gunsten des Klägers abändern und an Stelle der verhängten eine mildere Disziplinarmaßnahme aussprechen (Senatsbeschlüsse vom 23. Juli 2012 - NotSt(Brfg) 5/11, ZNotP 2012, 359 Rn. 3 m.w.N.; vom 17. März 2014 - NotSt(Brfg) 1/13, DNotZ 2014, 470, 471).
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