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   OLG München, 17.06.2016 - 34 Wx 93/16   

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https://dejure.org/2016,15141
OLG München, 17.06.2016 - 34 Wx 93/16 (https://dejure.org/2016,15141)
OLG München, Entscheidung vom 17.06.2016 - 34 Wx 93/16 (https://dejure.org/2016,15141)
OLG München, Entscheidung vom 17. Juni 2016 - 34 Wx 93/16 (https://dejure.org/2016,15141)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis der Erfüllung einer Vermächtnisforderung durch den Testamentsvollstrecker gegenüber dem Grundbuchamt

  • rewis.io

    Testamentsvollstreckerzeugnis als ausreichender Nachweis der Verfügungsbefugnis für eine unentgeltliche Vermächtniserfüllung

  • ra.de
  • notar-drkotz.de

    Grundbucheintragung - Vermächtniserfüllung durch Testamentsvollstrecker

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an den Nachweis der Erfüllung einer Vermächtnisforderung durch den Testamentsvollstrecker gegenüber dem Grundbuchamt

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an den Nachweis der Erfüllung einer Vermächtnisforderung durch den Testamentsvollstrecker gegenüber dem Grundbuchamt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erfüllung einer Nachlassverbindlichkeit durch den Testamentsvollstrecker

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 1101
  • FamRZ 2017, 146
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.02.2016 - IV ZR 342/15

    Unentgeltlichkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers beim persönlichen

    Auszug aus OLG München, 17.06.2016 - 34 Wx 93/16
    Unentgeltlich ist die Verfügung über einen Nachlassgegenstand dann, wenn dem aus dem Nachlass hingegebenen Vermögenswert objektiv keine oder keine gleichwertige Gegenleistung gegenübersteht und der Testamentsvollstrecker subjektiv das Fehlen oder die Ungleichwertigkeit der Gegenleistung erkannt hat oder bei ordnungsgemäßer Verwaltung hätte erkennen müssen (BGH NJW-RR 2016, 457 Rn. 9; NJW 1984, 366/367; Palandt/Weidlich § 2113 Rn. 10; Staudinger/Avenarius BGB Bearb. 2013 § 2113 Rn. 61; aus der Senatsrechtsprechung Beschlüsse vom 10.6.2016 und vom 2.9.2014, 34 Wx 415/13 = FamRZ 2015, 697).
  • OLG München, 10.06.2016 - 34 Wx 390/15

    Nachweis der Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers gegenüber dem

    Auszug aus OLG München, 17.06.2016 - 34 Wx 93/16
    Erklärt ein Testamentsvollstrecker Auflassung und Bewilligung, hat daher das Grundbuchamt dessen Verfügungsbefugnis zu prüfen (Senat vom 10.6.2016, 34 Wx 390/15, zur Veröffentlichung vorgesehen in juris; vom 18.11.2013, 34 Wx 189/13 = FamRZ 2014, 1066/1067; …
  • OLG München, 02.09.2014 - 34 Wx 415/13

    Grundbuchlöschung eines Nacherbenvermerks: Nachweis der Entgeltlichkeit bei

    Auszug aus OLG München, 17.06.2016 - 34 Wx 93/16
    Unentgeltlich ist die Verfügung über einen Nachlassgegenstand dann, wenn dem aus dem Nachlass hingegebenen Vermögenswert objektiv keine oder keine gleichwertige Gegenleistung gegenübersteht und der Testamentsvollstrecker subjektiv das Fehlen oder die Ungleichwertigkeit der Gegenleistung erkannt hat oder bei ordnungsgemäßer Verwaltung hätte erkennen müssen (BGH NJW-RR 2016, 457 Rn. 9; NJW 1984, 366/367; Palandt/Weidlich § 2113 Rn. 10; Staudinger/Avenarius BGB Bearb. 2013 § 2113 Rn. 61; aus der Senatsrechtsprechung Beschlüsse vom 10.6.2016 und vom 2.9.2014, 34 Wx 415/13 = FamRZ 2015, 697).
  • OLG München, 18.11.2013 - 34 Wx 189/13

    Testamentsvollstreckung: Entgeltlichkeit von Verfügungen des

    Auszug aus OLG München, 17.06.2016 - 34 Wx 93/16
    Erklärt ein Testamentsvollstrecker Auflassung und Bewilligung, hat daher das Grundbuchamt dessen Verfügungsbefugnis zu prüfen (Senat vom 10.6.2016, 34 Wx 390/15, zur Veröffentlichung vorgesehen in juris; vom 18.11.2013, 34 Wx 189/13 = FamRZ 2014, 1066/1067; …
  • OLG München, 16.03.2015 - 34 Wx 430/14

    Zum Nachweis der Entgeltlichkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers bei

    Auszug aus OLG München, 17.06.2016 - 34 Wx 93/16
    b) Der Nachweis, eine Vermächtnisforderung zu erfüllen, muss nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 16.3.2015, 34 Wx 430/14 = RNotZ 2015, 359; siehe auch BayObLG …
  • BGH, 23.11.1983 - IVa ZR 147/81

    Bewertung der Abtretung eines Kaufpreisanspruches - Vorliegen einer gegenüber den

    Auszug aus OLG München, 17.06.2016 - 34 Wx 93/16
    Unentgeltlich ist die Verfügung über einen Nachlassgegenstand dann, wenn dem aus dem Nachlass hingegebenen Vermögenswert objektiv keine oder keine gleichwertige Gegenleistung gegenübersteht und der Testamentsvollstrecker subjektiv das Fehlen oder die Ungleichwertigkeit der Gegenleistung erkannt hat oder bei ordnungsgemäßer Verwaltung hätte erkennen müssen (BGH NJW-RR 2016, 457 Rn. 9; NJW 1984, 366/367; Palandt/Weidlich § 2113 Rn. 10; Staudinger/Avenarius BGB Bearb. 2013 § 2113 Rn. 61; aus der Senatsrechtsprechung Beschlüsse vom 10.6.2016 und vom 2.9.2014, 34 Wx 415/13 = FamRZ 2015, 697).
  • RG, 08.07.1922 - IV 715/21

    Testamentsvollstrecker; Vermächtnis

    Auszug aus OLG München, 17.06.2016 - 34 Wx 93/16
    a) Bereits das Reichsgericht (RGZ 105, 246/248) hat die Erfüllung eines tatsächlich bestehenden Vermächtnisanspruchs durch den nach § 2203 BGB dazu berufenen Testamentsvollstrecker als entgeltlich beurteilt.
  • OLG München, 03.02.2017 - 34 Wx 342/16

    Beschwerde- zurückweisende Entscheidung von Antrag auf Eigentumsumschreibung und

    Der Nachweis der Entgeltlichkeit ist nicht zwingend in der Form des § 29 Abs. 3 GBO zu führen; die Feststellung obliegt dem Grundbuchamt aufgrund freier Beweiswürdigung (Senat vom 5.7.2013, 34 Wx 191/13 = MittBayNot 2014, 69; vom 17.6.2016, 34 Wx 93/16 = RNotZ 2016, 528; Demharter § 52 Rn. 24 f.).
  • OLG München, 07.11.2017 - 34 Wx 321/17

    Zum Nachweis der Entgeltlichkeit von Verfügungen des Testamentsvollstreckers

    Zwar kann der Nachweis der Entgeltlichkeit als Eintragungsvoraussetzung regelmäßig nicht in der Form des § 29 Abs. 1 GBO geführt werden; die Feststellung obliegt dem Grundbuchamt vielmehr aufgrund freier Beweiswürdigung, wobei es allerdings keine eigenen Nachforschungen und Ermittlungen anstellen darf (Senat vom 5.7.2013, 34 Wx 191/13 = MittBayNot 2014, 69; vom 17.6.2016, 34 Wx 93/16 = FamRZ 2017, 146/147; Demharter § 52 Rn. 24 f.).
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