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   OLG München, 15.11.2017 - 20 U 5006/16   

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https://dejure.org/2017,44022
OLG München, 15.11.2017 - 20 U 5006/16 (https://dejure.org/2017,44022)
OLG München, Entscheidung vom 15.11.2017 - 20 U 5006/16 (https://dejure.org/2017,44022)
OLG München, Entscheidung vom 15. November 2017 - 20 U 5006/16 (https://dejure.org/2017,44022)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichten des Testamentsvollstreckers

  • rewis.io

    Schadenersatzanspruch gegen den Testamentsvollstrecker

  • ra.de
  • erbrechtsiegen.de

    Testamentsvollstreckerhaftung bei Pflichtverletzungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflichten des Testamentsvollstreckers

  • rechtsportal.de

    Pflichten des Testamentsvollstreckers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.10.1990 - XII ZR 101/89

    Verkündung des Urteils im Anschluß an Beweisaufnahme; Zustellung der

    Auszug aus OLG München, 15.11.2017 - 20 U 5006/16
    Auch der Bundesgerichtshof sieht nach der Verkehrsanschauung einen Pkw ausnahmsweise dann als Haushaltsgegenstand an, wenn er von den Ehegatten gemeinschaftlich zum Zwecke der Haushalts- und privaten Lebensführung benutzt wird (BGH FamRZ 1991, 43, 49).
  • BGH, 18.10.2000 - IV ZR 99/99

    Anrechnung der Auszahlung des Pflichtteils auf Nachvermächtnis; Ausschlagung

    Auszug aus OLG München, 15.11.2017 - 20 U 5006/16
    Dieser kann sich demgegenüber nicht auf anderweitige Ersatzmöglichkeiten berufen bzw. darauf, dass zunächst versucht werden müsse, Ansprüche gegen den begünstigten Dritten durchzusetzen (vgl. MüKoBGB/Zimmermann, 7. Auflage 2017, § 2219 Rn. 11; BGH NJW 2001, 520, juris Rn. 14).
  • BGH, 10.11.2009 - XI ZB 15/09

    Objektiv zum Ausdruck kommender Wille des Erklärenden als Grenze der Auslegung

    Auszug aus OLG München, 15.11.2017 - 20 U 5006/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Beschluss vom 10.11.2009, Az. XI ZB 15/09, juris Rn. 9 m.w.N.) darf eine Partei bei Auslegung einer Prozesserklärung nicht am buchstäblichen Sinn ihrer Wortwahl festgehalten werden, sondern es ist davon auszugehen, dass sie mit ihrer Prozesshandlung das erreichen will, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und ihrer recht verstandenen Interessenlage entspricht.
  • OLG Celle, 08.03.2019 - 3 Ws 26/19

    Kostenerstattungspflicht für persönlich veranlasste Aufwendungen durch

    Hierzu zählen auch Fahrtkosten (vgl. OLG München, Urteil vom 15. November 2017 - 20 U 5006/16 -, Rn. 58, juris).
  • LG Heilbronn, 22.12.2022 - 3 O 217/22
    Dies gilt auch für das Verschulden (vgl. OLG München, Urteil vom 15. November 2017 - 20 U 5006/16, juris Rn. 86; Zimmermann in MünchKomm BGB, 9. Aufl., § 2219 Rn. 11; Weidlich in Grüneberg, 82. Aufl. § 2219 Rn. 2).
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