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   OLG München, 12.06.2019 - 21 U 1295/18   

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https://dejure.org/2019,16406
OLG München, 12.06.2019 - 21 U 1295/18 (https://dejure.org/2019,16406)
OLG München, Entscheidung vom 12.06.2019 - 21 U 1295/18 (https://dejure.org/2019,16406)
OLG München, Entscheidung vom 12. Juni 2019 - 21 U 1295/18 (https://dejure.org/2019,16406)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 242, § 267 Abs. 1, § 414, § 415 Abs. 1 S. 1, § 426 Abs. 1 S. 1 u. Abs. 2, § 1365, § 2034, § 2058, § 2059 Abs. 1 S. 1 u. 2 u. Abs. 2, § 2382, § 2385; ZPO § 780; HGB § 25
    Gesamtschuldnerregress gegen einen Miterben bei Erfüllung einer Nachlassverbindlichkeit vor Nachlassteilung

  • Wolters Kluwer

    Erbteilskaufvertrag; Kaufpreis; Schuldanerkenntnisses; Kostenfestsetzungsbeschluss; Zwangsvollstreckung; Gerichtsvollzieherkosten; Miterbe;...

  • rewis.io

    Gesamtschuldnerregress gegen einen Miterben bei Erfüllung einer Nachlassverbindlichkeit vor Nachlassteilung

  • ra.de
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Gesamtschuldklage eines Miterbengläubigers gegen die übrigen Miterben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 426 Abs. 2
    Forderung aus einem Schuldanerkenntnis

  • rechtsportal.de

    Erbteilskaufvertrag; Kaufpreis; Schuldanerkenntnisses; Kostenfestsetzungsbeschluss; Zwangsvollstreckung; Gerichtsvollzieherkosten; Miterbe; Klageerweiterung; Schuldanerkenntnis; beschränkten Erbenhaftung; Nachlass; befreiende Schuldübernahme; gesamtschuldnerischen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • LG Bonn, 16.10.2013 - 5 S 12/13

    Gesamtschuldnerausgleich unter Miterben vor Auseinandersetzung der

    Auszug aus OLG München, 12.06.2019 - 21 U 1295/18
    Er kann seinen Anspruch gegen die übrigen Miterben aber nur vermindert um den Anteil durchsetzen, der seiner eigenen Erbquote entspricht (ebenso z.B. LG Bonn, Urteil vom 16.10.2013, Az. 5 S 12/13; OLG Köln, BeckRS 1996, 07456).

    Auch im Falle des LG Bonn (Urteil vom 16.10.2013, Az. 5 S 12/13) lag eine überobligatorische Zahlung vor.

    Macht er diese Ansprüche vor der Teilung mit der Gesamtschuldklage (§ 2058 BGB) gegen andere oder die anderen Miterben geltend, können diese sich ihrerseits auf § 2059 Abs. 1 S. 1 BGB berufen (LG Bonn BeckRS 2013, 20210; MüKoBGB/Ann, BGB § 2058 Randnummer 31; Staudinger/Marotzke, 2016, Rn. 79).

  • BGH, 10.02.1988 - IVa ZR 227/86

    Klage des Miterben-Gläubigers gegen die übrigen Miterben als Gesamtschuldner

    Auszug aus OLG München, 12.06.2019 - 21 U 1295/18
    Soweit die Nebenintervenientin vorträgt, die Entscheidungen des BGH in WM 1988, 726 und OLG Köln, BeckRS 1996, 07456 beträfen lediglich die Außenhaftung gegenüber Nachlassgläubigern, trifft dies nicht zu.

    Der Einwand der beschränkten Erbenhaftung nach § 2059 Abs. 1 S. 1 BGB kann von der Beklagten erhoben werden (so auch BGH, NJW-RR 1988, 710), führt aber nicht zur Unbegründetheit der Klage, sondern lediglich zur Aufnahme des Vorbehalts in den Tenor, § 780 ZPO (Palandt/Weidlich, BGB, 78. Auflage, § 2059 Rn. 12; Münchner Kommentar/Ann, BGB, 7. Aufl., § 2059 Rn. 14).

  • OLG Köln, 30.07.1996 - 19 W 40/96

    Gesamthandklage auf Teilung des Nachlasses

    Auszug aus OLG München, 12.06.2019 - 21 U 1295/18
    Er kann seinen Anspruch gegen die übrigen Miterben aber nur vermindert um den Anteil durchsetzen, der seiner eigenen Erbquote entspricht (ebenso z.B. LG Bonn, Urteil vom 16.10.2013, Az. 5 S 12/13; OLG Köln, BeckRS 1996, 07456).

    Soweit die Nebenintervenientin vorträgt, die Entscheidungen des BGH in WM 1988, 726 und OLG Köln, BeckRS 1996, 07456 beträfen lediglich die Außenhaftung gegenüber Nachlassgläubigern, trifft dies nicht zu.

  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 01.07.1948 - ZS 8/48
    Auszug aus OLG München, 12.06.2019 - 21 U 1295/18
    Der Versuch des RG, die gesamtschuldnerische Haftung der Miterben gegenüber einem Miterbengläubiger für die Zeit bis zur Teilung des Nachlasses zurückzudrängen, dient, wie bereits der OGH erkannt hat, nur dem Schutz der übrigen Miterben (OGHZ 1, 42 (47)).

    Tut das ein Miterbe ausnahmsweise nicht, oder ist er - wie in dem Fall OGHZ 1, 42 - sogar leistungsbereit, dann bietet § 426 I 1 BGB keine geeignete Grundlage, die in § 2058 BGB angeordnete gesamtschuldnerische Haftung der Miterben im Verhältnis zu Miterbengläubigern allgemein in eine Teilhaftung umzuwandeln (vgl. Dütz, in: MünchKomm, § 2058 Rdnr. 28).

  • BGH, 08.11.2016 - VI ZR 200/15

    Ausgleichsanspruch eines Gesamtschuldners: Entstehung und Verjährung des

    Auszug aus OLG München, 12.06.2019 - 21 U 1295/18
    Es entspricht zwar gefestigter Rechtsprechung, dass der Ausgleichsanspruch nach § 426 Abs. 1 BGB bereits in dem Augenblick entsteht, in dem die mehreren Ersatzpflichtigen dem Geschädigten ersatzpflichtig werden, also mit der Begründung der Gesamtschuld (vgl. zuletzt BGH in VersR 2017, 170, eingehend BGH, NJW 2010, 60 mwN).
  • BGH, 18.06.2009 - VII ZR 167/08

    Verjährung und Kenntnis bei Ausgleichsanspruch

    Auszug aus OLG München, 12.06.2019 - 21 U 1295/18
    Es entspricht zwar gefestigter Rechtsprechung, dass der Ausgleichsanspruch nach § 426 Abs. 1 BGB bereits in dem Augenblick entsteht, in dem die mehreren Ersatzpflichtigen dem Geschädigten ersatzpflichtig werden, also mit der Begründung der Gesamtschuld (vgl. zuletzt BGH in VersR 2017, 170, eingehend BGH, NJW 2010, 60 mwN).
  • BGH, 16.01.2013 - XII ZR 141/10

    Verfügung eines Ehegatten über sein Vermögen im Ganzen: Beurteilung bei einer

    Auszug aus OLG München, 12.06.2019 - 21 U 1295/18
    Zweck der Vorschrift ist vor allem, dem anderen Ehegatten einen (möglichen) Anspruch auf Zugewinnausgleich zu sichern (z.B. BGH, Urteil vom 16.01.2013, Az. XII ZR 141/10).
  • BGH, 18.01.1983 - VI ZR 270/80

    Deliktische Ansprüche des Erwerbers einer Kfz-Hebebühne wegen Nichteignung für

    Auszug aus OLG München, 12.06.2019 - 21 U 1295/18
    So hat er etwa in NJW 1983, 812, 814 ausgeführt:.
  • BGH, 15.05.1986 - VII ZR 274/85

    Rückforderung von Versicherungsleistungen in der Unfallversicherung nach

    Auszug aus OLG München, 12.06.2019 - 21 U 1295/18
    Auch eine solche Erklärung könnte einen Anspruch des Klägers gegen die Beklagte aus ungerechtfertigter Bereicherung begründen (BGH aaO; vgl. auch BGH, NJW 1986, 2700).
  • BGH, 16.12.1992 - IV ZR 222/91

    Vorkaufsrecht der "übrigen Miterben" bei Veräußerung eines Miterbenanteils an

    Auszug aus OLG München, 12.06.2019 - 21 U 1295/18
    (1) Bei Veräußerung eines Erbteils bleibt der Verkäufer Erbe (BGH NJW 1993, 726 mwN) und behält alle bisher begründeten Rechte und Pflichten, so auch die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten nach §§ 2382, 2385 BGB (BeckOK/Rißmann/Szalai, § 2033, Rn. 36).
  • BGH, 11.01.1966 - V ZR 160/65

    Mißbrauch der Prozeßführungbefugnis

  • BGH, 16.10.2018 - II ZR 70/16

    Schadensersatzanspruch wegen mangelhafter Erfüllung der Beitragsverpflichtung

  • BGH, 19.12.1985 - III ZR 90/84

    Ausgleich einer Teilleistung unter Gesellschaftern einer GmbH als Gesamtschuldner

  • BayObLG, 07.10.1999 - 2Z BR 73/99

    Haftungsbeschränkung bei Erbschaft einer Eigentumswohnung

  • BGH, 24.04.1963 - V ZR 16/62
  • BGH, 26.09.1985 - IX ZR 180/84

    Zweckbestimmung einer Leistung

  • BGH, 29.10.1959 - 2 StR 393/59
  • RG, 10.01.1918 - VI 244/17

    Umfang der elterlichen Gewalt im Fall der Heirat einer minderjährigen Tochter

  • OLG Zweibrücken, 01.09.2020 - 5 U 50/19

    Pflichtteilsergänzung: Beginn der 10-jährigen Ausschlussfrist bei schenkweiser

    Schuldner des Anspruchs aus § 2325 BGB sind die Erben, bei mehreren Erben damit die Erbengemeinschaft als Gesamtschuldner, hierbei steht auch dem Gläubiger-Miterben die Gesamtschuldklage nach § 2058 BGB neben der Gesamthandsklage nach § 2059 Abs. 2 BGB zu (BGH, Urteil vom 10. Februar 1988 - IVa ZR 227/86 -, juris OLG München, Urteil vom 12. Juni 2019 - 21 U 1295/18 -, juris).
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