Rechtsprechung
OLG München, 11.05.2005 - 31 Wx 19/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 143, 144, 2078 Abs. 2, 2081, 2082, 2247 Abs. 1, 2256, 2361 Abs. 1
Anfechtung der Rücknahme eines in amtliche Verwahrung gegebenen Testaments - Judicialis
BGB § 143; ; BGB § 144; ; BGB § 2078 Abs. 2; ; BGB § 2081; ; BGB § 2082; ; BGB § 2247 Abs. 1; ; BGB § 2256; ; BGB § 2361 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Fristbeginn zur Anfechtung der Rücknahme eines in amtliche Verwahrung gegebenen Testaments - Verzicht auf Anfechtungsrecht durch formlose Bestätigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beginn der Frist für die Anfechtung der Rücknahme eines in amtliche Verwahrung gegebenen Testaments; Voraussetzungen der Gültigkeit eines Verzichtes auf ein Anfechtungsrecht durch formlose Bestätigung; Rücknahme eines Testaments als Rechtsgeschäft und Verfügung von Todes ...
Verfahrensgang
- AG Aschaffenburg - VI 253/01
- LG Aschaffenburg, 04.02.2005 - 5 T 155/03
- OLG München, 11.05.2005 - 31 Wx 19/05
Papierfundstellen
- Rpfleger 2005, 606
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 10.05.1995 - VIII ZR 264/94
Behandlung eines mangels ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung schwebend unwirksamen …
Auszug aus OLG München, 11.05.2005 - 31 Wx 19/05
Dieser setzt aber außer dem Bestehen des Anfechtungsrechts voraus, dass der Bestätigende die Anfechtbarkeit kannte oder mit ihr rechnete (vgl. BGHZ 129, 371/377;… Palandt/Heinrichs § 144 Rn. 2). - BGH, 30.01.1957 - V ZR 186/55
Zurücknahme eines Testaments
Auszug aus OLG München, 11.05.2005 - 31 Wx 19/05
Die Rücknahme des Testaments ist ihrem Wesen nach ein Rechtsgeschäft und im Hinblick auf die damit verbundene Widerrufswirkung eine Verfügung von Todes wegen (BGHZ 23, 207/211; BayObLGZ 1960, 490/494). - BayObLG, 21.03.2003 - 1Z BR 75/02
Verweigerung der Einziehung eines Erbscheins - Wirksamkeit eines Testaments bei …
Auszug aus OLG München, 11.05.2005 - 31 Wx 19/05
a) Zutreffend sind die Vorinstanzen davon ausgegangen, dass das Gericht die Einziehung eines Erbscheins anzuordnen hat, wenn die Unrichtigkeit des Erbscheins festgestellt wurde oder wenn die Überzeugung des Gerichts von seiner Richtigkeit über einen bloßen Zweifel hinaus erschüttert ist (BayObLG ZEV 2003, 369/370). - BayObLG, 03.08.1989 - BReg. 1a Z 56/88
Weitere Beschwerde des Ehemannes der Verstorbenen gegen die Erteilung des …
Auszug aus OLG München, 11.05.2005 - 31 Wx 19/05
Dementsprechend muss die gegenüber dem Nachlassgericht abzugebende Erklärung der Anfechtung einer letztwilligen Verfügung unzweideutig erkennen lassen, dass der Anfechtende einen Mangel des Erblasserwillens geltend machen will (BayObLGZ 1989, 327/330). - BayObLG, 11.06.1991 - BReg. 1 Z 31/91
Nachlaßsache; Beschwerdeinstanz; Anhängigkeit; Anfechtung; Testament; …
Auszug aus OLG München, 11.05.2005 - 31 Wx 19/05
Eine wirksame Anfechtungserklärung nach § 143 Abs. 1 BGB setzt voraus, dass sich aus ihr der unzweideutige Wille ergibt, das Rechtsgeschäft gerade wegen eines Willensmangels nicht bestehen zu lassen (BayObLG FamRZ 1992, 226).
- OLG Frankfurt, 20.07.2021 - 20 W 9/20
Wirkungen der Rücknahme eines öffentlichen Testaments aus amtlicher Verwahrung …
Bei der Rückgabe eines öffentlichen Testaments aus der besonderen amtlichen Verwahrung handelt es sich um ein Rechtsgeschäft, das zwar die Wirkungen einer Verfügung von Todes wegen hat (vgl. z. B. OLG München, Beschluss vom 11.05.2005, Az. 31 Wx 019/05, zitiert nach juris Tz. 22;… Weidlich in Palandt, BGB, 80. Aufl. § 2256 BGB, Rn. 1, jeweils m. w. N.).