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   OLG München, 10.11.2022 - 33 W 775/22   

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https://dejure.org/2022,34054
OLG München, 10.11.2022 - 33 W 775/22 (https://dejure.org/2022,34054)
OLG München, Entscheidung vom 10.11.2022 - 33 W 775/22 (https://dejure.org/2022,34054)
OLG München, Entscheidung vom 10. November 2022 - 33 W 775/22 (https://dejure.org/2022,34054)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 888; BGB § 2314
    Verhängung eines Zwangsgeldes zur Erzwingung eines notariellen Nachlassverzeichnisses

  • rewis.io

    Beschwerde, Berufung, Zwangsgeld, Zwangsvollstreckung, Nachlassverzeichnis, Festsetzung, Notar, Vollstreckung, Aufnahme, Schuldner, Voraussetzungen, Erbrecht, Umfang, Mitwirkung, sofortige Beschwerde, sofortigen Beschwerde, notarielles Nachlassverzeichnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 888 ; BGB § 2314
    Die Aufnahme des notariellen Nachlassverzeichnisses ist eine eigene Verbindlichkeit des Schuldners. Beschränkt sich der Schuldner auf die Beantwortung von Fragen des Notars, ohne diesem von sich aus Auskünfte zu erteilen, tut er regelmäßig nicht alles in seiner Macht ...

  • rechtsportal.de

    ZPO § 888 ; BGB § 2314
    Antrag auf Zwangsgeldfestsetzung wegen Nichtvorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses Eigene Verbindlichkeit des Schuldners Ausschließliche Beantwortung von Fragen eines Notars

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2023, 79
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.09.2018 - I ZB 109/17

    Verpflichtung des Erben gegenüber dem nicht zum Erben berufenen

    Auszug aus OLG München, 10.11.2022 - 33 W 775/22
    bb) Die Zwangsvollstreckung zur Erfüllung eines titulierten Anspruchs auf Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses richtet sich als unvertretbare Handlung nach § 888 ZPO (BGH ZEV 2019, 81 (82); Burandt/Rojahn/Horn, Erbrecht, 4. Aufl., 2022, § 2314 BGB Rn. 94).
  • BGH, 23.09.2021 - I ZB 20/21

    Zwangsvollstreckung zur Erwirkung einer unvertretbaren Handlung: Verhängung von

    Auszug aus OLG München, 10.11.2022 - 33 W 775/22
    aa) Grundsätzlich ist eine Vollstreckung aus dem erstinstanzlichen Urteil nur möglich, wenn die Berufung dagegen in vollem Umfang zurückgewiesen wurde (st. Rechtsprechung, zuletzt BGH, Beschluss vom 23.09.2021 - I ZB 20/21, NJW 2022, 393 m. w. N.).
  • OLG Karlsruhe, 16.02.2021 - 9 W 58/20

    Zwangsgeldfestsetzung gegen den Schuldner bei Verurteilung zur Vorlage eines

    Auszug aus OLG München, 10.11.2022 - 33 W 775/22
    Das gilt auch dann, wenn zur Vornahme der Handlung die Mitwirkung eines Dritten - hier des Notars - notwendig ist (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.02.2021, ZEV 2021, 577).
  • OLG Karlsruhe, 16.04.2013 - 7 W 20/13
    Auszug aus OLG München, 10.11.2022 - 33 W 775/22
    Maßgeblich ist vielmehr (allein), ob der Schuldner zum Zeitpunkt der Entscheidung durch den Senat alles in seiner Macht Stehende getan hat, um die Mitwirkung des beauftragten Notars zu erlangen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.04.2013 - 7 W 20/13, BeckRS 2013, 21164).
  • LG Memmingen, 02.06.2022 - 35 O 753/20

    Keine Zwangsgeldfestsetzung bei zwischenzeitlicher Beauftragung eines Notars zur

    Auszug aus OLG München, 10.11.2022 - 33 W 775/22
    Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Landgerichts Memmingen vom 02.06.2022, Az.: 35 O 753/20 aufgehoben.
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