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OLG München, 08.09.2009 - 32 Wx 71/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Notarkosten: Gleichzeitigkeit der Beurkundung eines Ehevertrages und eines Erbvertrages
- Deutsches Notarinstitut
KostO § 46 Abs. 3
Kostenprivilegierung gemäß § 46 Abs. 3 KostO, wenn Ehe- und Erbvertrag in getrennten Urkunden beurkundet werden - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KostO § 46 Abs. 3; KostO § 154; KostO § 156
Begriff der Gleichzeitigkeit i.S. von § 46 Abs. 3 KostO - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Begriff der Gleichzeitigkeit i.S. von § 46 Abs. 3 KostO
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 03.04.2008 - V ZB 115/07
Anforderungen an die Bezeichnung der Positionen in der Kostenrechnung eines …
Auszug aus OLG München, 08.09.2009 - 32 Wx 71/09
a) Die Entscheidung ist nicht schon deshalb aufzuheben, weil das Landgericht nicht beachtet hat, dass mangels Zitierung des § 32 KostO (vgl. BGH Beschl. vom 3.4.2008 - V ZB 115/07) und des § 46 Abs. 3, 4, 5 KostO keine ordnungsgemäße, dem § 154 KostO entsprechende Notarrechnung vorliegt. - OLG München, 06.06.2006 - 32 Wx 74/06
Notarkosten bei Übernahme eine landwirtschaftlichen Betriebs - Ermittlungen zur …
Auszug aus OLG München, 08.09.2009 - 32 Wx 71/09
Dies ist bei der Vorlage der neuen Rechnung der Fall (Senatsentscheidung vom 6.6.2006 - 32 Wx 74/06; vom 4.9.2007 - 32 Wx 104/07). - OLG München, 04.09.2007 - 32 Wx 104/07
Keine Vorlagepflicht des OLG München bei Abweichung von Entscheidung des BayObLG …
Auszug aus OLG München, 08.09.2009 - 32 Wx 71/09
Dies ist bei der Vorlage der neuen Rechnung der Fall (Senatsentscheidung vom 6.6.2006 - 32 Wx 74/06; vom 4.9.2007 - 32 Wx 104/07). - OLG Frankfurt, 07.01.2002 - 20 W 477/01
Belehrungspflicht des Notars hinsichtlich Kosten
Auszug aus OLG München, 08.09.2009 - 32 Wx 71/09
c) Ferner hätte, würde man der Auffassung der Notarkasse folgen, ohnehin die Erhebung einer § 46 Abs. 3 KostO übersteigenden Gebühr wegen §§ 141, 16 KostO deshalb zu unterbleiben, weil der Notar die sachlich begründete Aufteilung in 2 Urkunden vorgenommen hat, ohne den Kostenschuldner darauf hinzuweisen, dass dadurch eine höhere Gebühr entstehen kann (…Korintenberg//Lappe/ Bengel/Reimann: KostO, 16. Aufl., § 16 Rn. 51; OLG Köln JurBüro 1990, 75, 78; OLG Frankfurt Beschl. vom 7.1.2002 - 20 W 477/01, zitiert nach juris). - OLG Köln, 15.09.1989 - 2 Wx 14/89
Auszug aus OLG München, 08.09.2009 - 32 Wx 71/09
c) Ferner hätte, würde man der Auffassung der Notarkasse folgen, ohnehin die Erhebung einer § 46 Abs. 3 KostO übersteigenden Gebühr wegen §§ 141, 16 KostO deshalb zu unterbleiben, weil der Notar die sachlich begründete Aufteilung in 2 Urkunden vorgenommen hat, ohne den Kostenschuldner darauf hinzuweisen, dass dadurch eine höhere Gebühr entstehen kann (…Korintenberg//Lappe/ Bengel/Reimann: KostO, 16. Aufl., § 16 Rn. 51; OLG Köln JurBüro 1990, 75, 78; OLG Frankfurt Beschl. vom 7.1.2002 - 20 W 477/01, zitiert nach juris).