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   OLG München, 08.09.2009 - 32 Wx 71/09   

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https://dejure.org/2009,21227
OLG München, 08.09.2009 - 32 Wx 71/09 (https://dejure.org/2009,21227)
OLG München, Entscheidung vom 08.09.2009 - 32 Wx 71/09 (https://dejure.org/2009,21227)
OLG München, Entscheidung vom 08. September 2009 - 32 Wx 71/09 (https://dejure.org/2009,21227)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Notarkosten: Gleichzeitigkeit der Beurkundung eines Ehevertrages und eines Erbvertrages

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO § 46 Abs. 3
    Kostenprivilegierung gemäß § 46 Abs. 3 KostO, wenn Ehe- und Erbvertrag in getrennten Urkunden beurkundet werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 46 Abs. 3; KostO § 154; KostO § 156
    Begriff der Gleichzeitigkeit i.S. von § 46 Abs. 3 KostO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Begriff der Gleichzeitigkeit i.S. von § 46 Abs. 3 KostO

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.04.2008 - V ZB 115/07

    Anforderungen an die Bezeichnung der Positionen in der Kostenrechnung eines

    Auszug aus OLG München, 08.09.2009 - 32 Wx 71/09
    a) Die Entscheidung ist nicht schon deshalb aufzuheben, weil das Landgericht nicht beachtet hat, dass mangels Zitierung des § 32 KostO (vgl. BGH Beschl. vom 3.4.2008 - V ZB 115/07) und des § 46 Abs. 3, 4, 5 KostO keine ordnungsgemäße, dem § 154 KostO entsprechende Notarrechnung vorliegt.
  • OLG München, 06.06.2006 - 32 Wx 74/06

    Notarkosten bei Übernahme eine landwirtschaftlichen Betriebs - Ermittlungen zur

    Auszug aus OLG München, 08.09.2009 - 32 Wx 71/09
    Dies ist bei der Vorlage der neuen Rechnung der Fall (Senatsentscheidung vom 6.6.2006 - 32 Wx 74/06; vom 4.9.2007 - 32 Wx 104/07).
  • OLG München, 04.09.2007 - 32 Wx 104/07

    Keine Vorlagepflicht des OLG München bei Abweichung von Entscheidung des BayObLG

    Auszug aus OLG München, 08.09.2009 - 32 Wx 71/09
    Dies ist bei der Vorlage der neuen Rechnung der Fall (Senatsentscheidung vom 6.6.2006 - 32 Wx 74/06; vom 4.9.2007 - 32 Wx 104/07).
  • OLG Frankfurt, 07.01.2002 - 20 W 477/01

    Belehrungspflicht des Notars hinsichtlich Kosten

    Auszug aus OLG München, 08.09.2009 - 32 Wx 71/09
    c) Ferner hätte, würde man der Auffassung der Notarkasse folgen, ohnehin die Erhebung einer § 46 Abs. 3 KostO übersteigenden Gebühr wegen §§ 141, 16 KostO deshalb zu unterbleiben, weil der Notar die sachlich begründete Aufteilung in 2 Urkunden vorgenommen hat, ohne den Kostenschuldner darauf hinzuweisen, dass dadurch eine höhere Gebühr entstehen kann (Korintenberg//Lappe/ Bengel/Reimann: KostO, 16. Aufl., § 16 Rn. 51; OLG Köln JurBüro 1990, 75, 78; OLG Frankfurt Beschl. vom 7.1.2002 - 20 W 477/01, zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 15.09.1989 - 2 Wx 14/89
    Auszug aus OLG München, 08.09.2009 - 32 Wx 71/09
    c) Ferner hätte, würde man der Auffassung der Notarkasse folgen, ohnehin die Erhebung einer § 46 Abs. 3 KostO übersteigenden Gebühr wegen §§ 141, 16 KostO deshalb zu unterbleiben, weil der Notar die sachlich begründete Aufteilung in 2 Urkunden vorgenommen hat, ohne den Kostenschuldner darauf hinzuweisen, dass dadurch eine höhere Gebühr entstehen kann (Korintenberg//Lappe/ Bengel/Reimann: KostO, 16. Aufl., § 16 Rn. 51; OLG Köln JurBüro 1990, 75, 78; OLG Frankfurt Beschl. vom 7.1.2002 - 20 W 477/01, zitiert nach juris).
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