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   OLG München, 08.02.2021 - 33 U 4723/20   

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OLG München, 08.02.2021 - 33 U 4723/20 (https://dejure.org/2021,1603)
OLG München, Entscheidung vom 08.02.2021 - 33 U 4723/20 (https://dejure.org/2021,1603)
OLG München, Entscheidung vom 08. Februar 2021 - 33 U 4723/20 (https://dejure.org/2021,1603)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Erblasser, Berufung, Auslegung, Eintragung, Revision, Sittenwidrigkeit, Auflage, Kinder, Ehevertrag, Ehe, Schenkung, Vereinbarung, Grundbuch, Immobilie, angefochtene Entscheidung, Vermeidung von Wiederholungen, keinen Erfolg

  • erbrechtsiegen.de

    Schenkung mit Weitergabeverpflichtung eines Grundstücks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Zulässigkeit der Schenkung mit Weitergabeverpflichtung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anspruch auf Auflassung eines Grundstückes gegen einen mit Weitergabeverpflichtung ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 26.02.1965 - V ZR 227/62

    Kenntnis von Gesamtvermögensübertragung

    Auszug aus OLG München, 08.02.2021 - 33 U 4723/20
    Dies gilt nach der sog. Einzeltheorie, der sich die höchstrichterliche Rechtsprechung angeschlossen hat (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 26.02.1965 - V ZR 227/62, NJW 1965, 909), auch dann, wenn sich das Rechtsgeschäft lediglich auf einzelne Vermögensgegenstände erstreckt, diese aber nahezu das ganze Vermögen abbilden.

    Voraussetzung ist nach der von der h.M. vertretenen, auch den Senat überzeugenden, sog. strengen "subjektiven Theorie" (BGH, Urteil vom 26.02.1965 - V ZR 227/62, NJW 1965, 909; Beschluss vom 12.01.1989 - V ZB 1/88, NJW 1989, 1609; Urteil vom 25.06.1993 - V ZR 7/92, NJW 1993, 2441; Urteil vom 16.01.2013 - XII ZR 141/10, NJW 2013, 1156; BeckOK BGB/ Scheller BGB Stand: 01.11.2020, § 1365 Rn. 17; Palandt/ Siede, aaO, § 1365 Rn. 8) dann jedoch, dass der Vertragspartner dies weiß, denn dem Einzelgegenstand ist nicht anzusehen, ob er tatsächlich das nahezu gesamte Vermögen des handelnden Ehegatten ausmacht.

    Die Kenntnis hat derjenige zu beweisen, der sich auf die Zustimmungsbedürftigkeit nach § 1365 BGB beruft (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 26.02.1965 - V ZR 227/62, NJW 1965, 909, 911; Palandt/ Siede, aaO, § 1365 Rn. 23).

  • BGH, 12.01.1989 - V ZB 1/88

    Zustimmungsbedürftigkeit der Übertragung eines Grundstücks

    Auszug aus OLG München, 08.02.2021 - 33 U 4723/20
    Voraussetzung ist nach der von der h.M. vertretenen, auch den Senat überzeugenden, sog. strengen "subjektiven Theorie" (BGH, Urteil vom 26.02.1965 - V ZR 227/62, NJW 1965, 909; Beschluss vom 12.01.1989 - V ZB 1/88, NJW 1989, 1609; Urteil vom 25.06.1993 - V ZR 7/92, NJW 1993, 2441; Urteil vom 16.01.2013 - XII ZR 141/10, NJW 2013, 1156; BeckOK BGB/ Scheller BGB Stand: 01.11.2020, § 1365 Rn. 17; Palandt/ Siede, aaO, § 1365 Rn. 8) dann jedoch, dass der Vertragspartner dies weiß, denn dem Einzelgegenstand ist nicht anzusehen, ob er tatsächlich das nahezu gesamte Vermögen des handelnden Ehegatten ausmacht.

    Zur Begründung weist der BGH überzeugend darauf hin (BGH, Beschluss vom 12.01.1989 - V ZB 1/88, NJW 1989, 1609, 1610), dass "bei einem nur einzelne Vermögensgegenstände betreffenden Geschäft der Familienschutz keinen Vorrang vor dem Schutz des Rechtsverkehrs haben kann".

  • BGH, 25.06.1993 - V ZR 7/92

    Wohnrechtsbestellung an belastetem Grundstück durch Ehegatten

    Auszug aus OLG München, 08.02.2021 - 33 U 4723/20
    Voraussetzung ist nach der von der h.M. vertretenen, auch den Senat überzeugenden, sog. strengen "subjektiven Theorie" (BGH, Urteil vom 26.02.1965 - V ZR 227/62, NJW 1965, 909; Beschluss vom 12.01.1989 - V ZB 1/88, NJW 1989, 1609; Urteil vom 25.06.1993 - V ZR 7/92, NJW 1993, 2441; Urteil vom 16.01.2013 - XII ZR 141/10, NJW 2013, 1156; BeckOK BGB/ Scheller BGB Stand: 01.11.2020, § 1365 Rn. 17; Palandt/ Siede, aaO, § 1365 Rn. 8) dann jedoch, dass der Vertragspartner dies weiß, denn dem Einzelgegenstand ist nicht anzusehen, ob er tatsächlich das nahezu gesamte Vermögen des handelnden Ehegatten ausmacht.
  • BGH, 16.01.2013 - XII ZR 141/10

    Verfügung eines Ehegatten über sein Vermögen im Ganzen: Beurteilung bei einer

    Auszug aus OLG München, 08.02.2021 - 33 U 4723/20
    Voraussetzung ist nach der von der h.M. vertretenen, auch den Senat überzeugenden, sog. strengen "subjektiven Theorie" (BGH, Urteil vom 26.02.1965 - V ZR 227/62, NJW 1965, 909; Beschluss vom 12.01.1989 - V ZB 1/88, NJW 1989, 1609; Urteil vom 25.06.1993 - V ZR 7/92, NJW 1993, 2441; Urteil vom 16.01.2013 - XII ZR 141/10, NJW 2013, 1156; BeckOK BGB/ Scheller BGB Stand: 01.11.2020, § 1365 Rn. 17; Palandt/ Siede, aaO, § 1365 Rn. 8) dann jedoch, dass der Vertragspartner dies weiß, denn dem Einzelgegenstand ist nicht anzusehen, ob er tatsächlich das nahezu gesamte Vermögen des handelnden Ehegatten ausmacht.
  • BGH, 24.04.1963 - V ZR 16/62
    Auszug aus OLG München, 08.02.2021 - 33 U 4723/20
    Bei einer Klage auf Erfüllung einer Nachlassverbindlichkeit in Form einer Auflassung eines Grundstücks und Zustimmung zur Eintragung ins Grundbuch handelt es sich um eine Gesamtschuldklage, da mit ihr die Herbeiführung der Auflassung erstrebt wird (BGH NJW 1963, 1611; Palandt/ Weidlich, aaO, § 2059 Rn. 11).
  • BGH, 17.01.2018 - XII ZB 20/17

    Sittenwidrigkeit eines Ehevertrags mit einem von der Ausweisung bedrohten

    Auszug aus OLG München, 08.02.2021 - 33 U 4723/20
    Im Rahmen der Verhandlung mit dem damaligen Verlobten sei die Beklagte zu 1) daher deutlichst unterlegen gewesen, so dass die Entscheidung des BGH XII ZB 20/17 einschlägig sei.
  • BGH, 06.07.2005 - VIII ZR 136/04

    Auslegung eines Gewährleistungsausschlusses in einem Kaufvertrag über einen

    Auszug aus OLG München, 08.02.2021 - 33 U 4723/20
    Auch wenn maßgebender Zeitpunkt für die Auslegung grundsätzlich der Zeitpunkt der Abgabe der Willenserklärungen ist, kann das nachträgliche Verhalten der Parteien zwar den objektiven Erklärungsinhalt nicht mehr beeinflussen, hat aber unter Umständen Bedeutung für die Ermittlung des tatsächlichen Willens und des tatsächlichen Verständnisses der an dem Rechtsgeschäft Beteiligten (BGH, Versäumnisurteil vom 06.07.2005, Az.: VIII ZR136/04, NJW 2005, 3205, 3207).
  • BayObLG, 20.02.1997 - 1Z BR 44/96

    Auslegung notariellen Erbvertrages bei mehrdeutigen Formulierungen zur

    Auszug aus OLG München, 08.02.2021 - 33 U 4723/20
    Auch formbedürftige Rechtsgeschäfte sind der Auslegung zugänglich, insbesondere gibt es keinen Erfahrungssatz dahin, dass notarielle Texte immer sprachlich zweifelsfrei formuliert sind (BayObLG, Beschluss vom 20.02.1997 - 1 ZB BR 44/96, NJW-RR 1997, 835; BeckOGK/Möslein, BGB, Stand: 01.10.2020, § 133 Rn. 83 ff; Palandt/ Ellenberger, aaO, § 133 Rn. 19).
  • BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 164/03

    Überprüfung einer Individualvereinbarung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG München, 08.02.2021 - 33 U 4723/20
    Hält es die erstinstanzliche Auslegung nur für eine zwar vertretbare, letztlich aber bei Abwägung aller Gesichtspunkte nicht für eine sachlich überzeugende Auslegung, so hat es selbst die Auslegung vorzunehmen, die es als Grundlage einer sachgerechten Entscheidung des Einzelfalls für geboten hält (vgl. BGH, Urteil vom 14.07.2004 - VIII ZR 164/03, NJW 2004, 2751).
  • BGH, 10.06.2016 - V ZR 295/14

    Beweiskraft öffentlicher Urkunden: Widerlegung eines notariellen Vertrages durch

    Auszug aus OLG München, 08.02.2021 - 33 U 4723/20
    Die Partei, die sich auf außerhalb der Urkunde liegende Umstände - sei es zum Nachweis eines vom Urkundentext abweichenden, übereinstimmenden Willen der Beteiligten, sei es zum Zwecke der Deutung des Inhalts des Beurkundeten - beruft, trifft die Beweislast für deren Vorliegen, wobei der Beweis des Gegenteils (§ 292 ZPO) geführt werden muss, es reicht nicht, dass die Beweiswirkung erschüttert wird (BGH, Urteil vom 10.06.2016 - V ZR 295/145, NJW 2017, 175) .
  • BGH, 24.06.1988 - V ZR 49/87

    Berücksichtigung nach Zugang einer Willenserklärung eingetretener Umstände

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