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   OLG München, 06.08.2020 - 31 Wx 450/19   

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https://dejure.org/2020,22676
OLG München, 06.08.2020 - 31 Wx 450/19 (https://dejure.org/2020,22676)
OLG München, Entscheidung vom 06.08.2020 - 31 Wx 450/19 (https://dejure.org/2020,22676)
OLG München, Entscheidung vom 06. August 2020 - 31 Wx 450/19 (https://dejure.org/2020,22676)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 2 Abs. 1,3 Abs. 1, 19 Abs. 4, 20 Abs. 3 GNotKG § 40 Abs. 1; GBO § 35 S. 2 KostO §§ 107 Abs. 3, 4, 107a
    Geschäftswert im Erbscheinserteilungsverfahren

  • IWW

    GG Art. 2 Abs. 1,3 Abs. 1, 19 Abs. 4, 20 Abs. 3 GNotKG § 40 Abs. 1; GBO § 35 S. 2 KostO §§ 107 Abs. 3, 4, 107a
    GG, GNotKG, GBO, KostO

  • rewis.io

    Grundbuchberichtigung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    GG Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3; GBO § 35 Satz 2; GNotKG § 40 Abs. 1; KostO § 107 Abs. 3, 4, § 107a
    Verfassungsmäßigkeit der Festsetzung des Geschäftswerts bei Erbscheinserteilung anhand des Gesamtnachlasses, nicht nur des Immobilienvermögens

  • notar-drkotz.de

    Geschäftswertbeschränkung im Erbscheinserteilungsverfahren auf Wert des Verwendungszwecks

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundbuch; Beschränkter Erbschein; Erbfolge; Eintragungsunterlagen; Erbrechtliche Verhältnisse

  • rechtsportal.de

    Gegenstandswert eines Erbscheinverfahrens zum Zwecke der Grundbuchberichtigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Für Grundbuchberichtigung gibt es keine Geschäftswertbegrenzung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.04.2016 - XI ZR 440/15

    Rechtliche Stellung des Erben: Nachweis des Erbrechts gegenüber der Bank durch

    Auszug aus OLG München, 06.08.2020 - 31 Wx 450/19
    (2) Der Hinweis des Beschwerdeführers auf die Entscheidung des BGH XI ZR 401/12 (= ZEV 2014, 41) trägt nicht: Diese wie auch die nachfolgende Entscheidung betreffen lediglich den Erbberechtigungnachweis in Sparkassen-AGB bzw. den Nachweis der Erbfolge gegenüber einer Bank (BGH ZEV 2016, 320 mAnm Bredemeyer, ZEV 2014, 41 mAnm Werkmüller).

    Eine solche Sonderregelung erkennt er aber u.a. in § 35 Abs. 1 S.2 GBO, wobei er herausstellt, dass insofern nur eine beglaubigte Abschrift des öffentlichen Testaments nebst einer beglaubigten Abschrift des Eröffnungsprotokolls (§ 348 Abs. 1 S.2 FamFG) zum Nachweis der Erbfolge genügt (BGH ZEV 2016, 320 Tz. 22).

  • BGH, 08.10.2013 - XI ZR 401/12

    BGH erklärt Erbnachweisklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer

    Auszug aus OLG München, 06.08.2020 - 31 Wx 450/19
    (2) Der Hinweis des Beschwerdeführers auf die Entscheidung des BGH XI ZR 401/12 (= ZEV 2014, 41) trägt nicht: Diese wie auch die nachfolgende Entscheidung betreffen lediglich den Erbberechtigungnachweis in Sparkassen-AGB bzw. den Nachweis der Erbfolge gegenüber einer Bank (BGH ZEV 2016, 320 mAnm Bredemeyer, ZEV 2014, 41 mAnm Werkmüller).
  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus OLG München, 06.08.2020 - 31 Wx 450/19
    Die entsprechenden Vorschriften müssen aber der Bedeutung des Justizgewährungsanspruchs im Rechtsstaat Rechnung tragen (vgl. BVerfG NJW 1992, 1673).
  • BVerfG, 03.01.2007 - 1 BvR 737/04

    Gerichtskostenfestsetzung und Streitwertfestsetzung im zivilprozessrechtlichen

    Auszug aus OLG München, 06.08.2020 - 31 Wx 450/19
    Die dem Einzelnen auferlegte Gebühr darf jedoch nicht außer Verhältnis zu den mit der Gebührenregelung verfolgten Zwecken stehen (vgl. dazu BVerfG NJW 2007, 2032 ).
  • BVerfG, 27.08.1999 - 1 BvL 7/96

    Unzureichend begründete und damit unzulässige Richtervorlage zu der in GKG § 11

    Auszug aus OLG München, 06.08.2020 - 31 Wx 450/19
    (i) Innerhalb seiner jeweiligen Regelungskompetenzen verfügt der Gebührengesetzgeber nämlich über einen weiten Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum, welche individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen er einer Gebührenpflicht unterwerfen, welche Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze er hierfür aufstellen und welche über die Kostendeckung hinausgehenden Zwecke, etwa einer begrenzten Verhaltenssteuerung in bestimmten Tätigkeitsbereichen, er mit einer Gebührenregelung anstreben will (vgl. BVerfG NJW 1999, 3550 m.w.N.).
  • OLG München, 17.10.2017 - 31 Wx 330/17

    Nachweis der Erbfolge gegenüber dem Registergericht durch Vorlage eines

    Auszug aus OLG München, 06.08.2020 - 31 Wx 450/19
    Angesichts eines Gesamtnachlasses i.H.v. 629.992,50 EUR stellt sich diese Gebührendifferenz i.H.v. 780, 00 EUR nicht als unverhältnismäßige Kostenbelastung dar (zum Ansatz des Gesamtnachlasses als Vergleichsmaßstab vgl. OLG München ZEV 2018, 469).
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