Rechtsprechung
OLG München, 06.03.2024 - 2 UF 1201/23 e |
Volltextveröffentlichungen (2)
- BAYERN | RECHT
Angemessener Selbstbehalt, Antragsgegner, Elternunterhalt, Entlastungsgesetz, Unterhaltsansprüche, Unterhaltspflichtiger, Zusätzliche Altersvorsorge, Verwirkung, Rechtsbeschwerde, Unterhaltsbedarf, Aufforderung zur Auskunftserteilung, Unterhaltsberechtigter, Überörtliche ...
- rewis.io
Angemessener Selbstbehalt, Antragsgegner, Elternunterhalt, Entlastungsgesetz, Unterhaltsansprüche, Unterhaltspflichtiger, Zusätzliche Altersvorsorge, Verwirkung, Rechtsbeschwerde, Unterhaltsbedarf, Aufforderung zur Auskunftserteilung, Unterhaltsberechtigter, Überörtliche ...
Kurzfassungen/Presse
- famrz.de (Kurzinformation)
Angemessener Selbstbehalt im Rahmen des Elternunterhalts
Verfahrensgang
- AG München, 04.10.2023 - 554 F 1833/23
- OLG München, 06.03.2024 - 2 UF 1201/23
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 18.01.2017 - XII ZB 118/16
Elternunterhalt: Abzugsfähigkeit von Tilgungsleistungen für ein Eigenheim
Auszug aus OLG München, 06.03.2024 - 2 UF 1201/23
Hintergrund der Rechtsprechung, wonach auch über die gesetzliche Altersversorgung hinaus weitere Einkommensbestandteile als 2. Säule für die Altersvorsorge verwendet werden und unterhaltsrechtlich abgezogen werden können, und dies nicht als einseitige Vermögensbildung zulasten des Unterhaltsberechtigten angesehen wird, ist die Annahme, dass dieses Geld dem Unterhaltspflichtigen im Alter zur Verfügung steht und damit der eigene Unterhalt auch für das Alter gesichert ist (BGH FamRZ 2017, 519; BGH FamRZ 2012, 956).Deshalb wird beispielsweise eine Risikolebensversicherung nicht als Altersvorsorge anerkannt (BGH FamRZ 2017, 519).
- BGH, 23.10.2002 - XII ZR 266/99
Zur Inanspruchnahme von Kindern auf Zahlung von Unterhalt für ihre Eltern
Auszug aus OLG München, 06.03.2024 - 2 UF 1201/23
Denn bei Verwirkung eines Unterhaltsanspruchs gilt, dass dieser ein Jahr rückwirkend ab erneuter Kontaktaufnahme geltend gemacht werden kann (BGH XII ZR 266/99).Angesichts der Höhe des pauschalen Selbstbehalts von 5.500 EUR monatlich ist eine Erhöhung um die Hälfte des den Sockel-Selbstbehalt übersteigenden anrechenbaren Einkommens entsprechend dem vom BGH (BGH FamRZ 2002, 1698) entwickelten Modell nicht mehr angebracht.
- BGH, 15.11.2017 - XII ZB 503/16
Nachehelicher Unterhalt: Anspruch auf Auskunft über das Einkommen des …
Auszug aus OLG München, 06.03.2024 - 2 UF 1201/23
Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Ehegattenunterhalt, wonach im Sinne einer tatsächlichen Vermutung davon auszugehen ist, dass ein Einkommen bis zum Doppelten des Höchstsatzes der D. Tabelle von den Ehegatten konsumiert werde, was zur Folge hat, dass bis zu einem Unterhaltsbedarf von 5.500 EUR von dessen vollständigem Verzehr auszugehen ist (BGH FamRZ 2018, 260; FamRZ 2020, 21).
- BGH, 25.09.2019 - XII ZB 25/19
Bemessung des nachehelichen Ehegattenunterhaltsbedarfs
Auszug aus OLG München, 06.03.2024 - 2 UF 1201/23
Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Ehegattenunterhalt, wonach im Sinne einer tatsächlichen Vermutung davon auszugehen ist, dass ein Einkommen bis zum Doppelten des Höchstsatzes der D. Tabelle von den Ehegatten konsumiert werde, was zur Folge hat, dass bis zu einem Unterhaltsbedarf von 5.500 EUR von dessen vollständigem Verzehr auszugehen ist (BGH FamRZ 2018, 260; FamRZ 2020, 21). - BGH, 19.02.2003 - XII ZR 67/00
Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern
Auszug aus OLG München, 06.03.2024 - 2 UF 1201/23
Die private Altersvorsorge sei zwar nicht gesetzlich zwingend vorgeschrieben, angesichts der Schwäche des gesetzlichen Rentenversicherungssystems aber unter Aspekten der Eigenverantwortlichkeit obligatorisch (so auch BGH FamRZ 2003, 860). - BVerfG, 07.06.2005 - 1 BvR 1508/96
Unterhalt für pflegebedürftige Mutter: Verfassungsbeschwerde erfolgreich
Auszug aus OLG München, 06.03.2024 - 2 UF 1201/23
Nach BVerfG FamRZ 2005, 1051 gilt dies auch für den angemessenen zukünftigen Unterhalt, also den Unterhalt im Alter. - BGH, 11.01.2012 - XII ZR 22/10
Grundsicherung für ein unterhaltsberechtigtes Kind: Reichweite des Übergangs von …
Auszug aus OLG München, 06.03.2024 - 2 UF 1201/23
Hintergrund der Rechtsprechung, wonach auch über die gesetzliche Altersversorgung hinaus weitere Einkommensbestandteile als 2. Säule für die Altersvorsorge verwendet werden und unterhaltsrechtlich abgezogen werden können, und dies nicht als einseitige Vermögensbildung zulasten des Unterhaltsberechtigten angesehen wird, ist die Annahme, dass dieses Geld dem Unterhaltspflichtigen im Alter zur Verfügung steht und damit der eigene Unterhalt auch für das Alter gesichert ist (BGH FamRZ 2017, 519; BGH FamRZ 2012, 956).