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   OLG Koblenz, 14.11.1996 - 5 U 290/96   

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https://dejure.org/1996,7862
OLG Koblenz, 14.11.1996 - 5 U 290/96 (https://dejure.org/1996,7862)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14.11.1996 - 5 U 290/96 (https://dejure.org/1996,7862)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14. November 1996 - 5 U 290/96 (https://dejure.org/1996,7862)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadenersatzanspruch wegen Verschweigen des Fehlens eines Kanalanschlusses bei Hauskauf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 463, 2213 Abs. 1; ZPO § 748 Abs. 1
    Testamentsvollstrecker, fehlende Kenntnis von Klärgrube mit unentdecktem Überlauf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.03.1995 - V ZR 43/94

    Offenbarungspflichten des Verkäufers eines früher als Werksdeponie genutzten

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.11.1996 - 5 U 290/96
    Soweit die Beklagten vertraglich versichert haben, verborgene Mängel seien ihnen unbekannt, läßt sich das ebensowenig als einschlägige Eigenschaftszusicherung begreifen (BGH NJW 1995, 1549 ).

    Eine Eigenschaftszusicherung setzt nämlich grundsätzlich eine Gewährübernahme und damit die erklärte Bereitschaft voraus, für das Fehlen der Eigenschaft einzustehen (BGH NJW 1995, 1549 ; Westermann in Münchner Kommentar, BGB , 3. Aufl., § 459 Rn. 56).

    Vielmehr reicht es aus, daß die Existenz eines Mangels billigend in Kauf genommen worden ist (BGH NJW 1980, 2460, 2461; BGH NJW 1995, 1549, 1550; Westermann a.a.O. § 463 Rn. 8).

  • BGH, 08.05.1980 - IVa ZR 1/80

    Begriff der arglistigen Täuschung

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.11.1996 - 5 U 290/96
    Vielmehr reicht es aus, daß die Existenz eines Mangels billigend in Kauf genommen worden ist (BGH NJW 1980, 2460, 2461; BGH NJW 1995, 1549, 1550; Westermann a.a.O. § 463 Rn. 8).
  • BGH, 14.10.1994 - V ZR 196/93

    Auslegung von Angaben des Verkäufers eines Hausgrundstücks

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.11.1996 - 5 U 290/96
    Eine Haftung aus Verschulden bei Vertragsschluß ist auf die Fälle eines vorsätzlichen Fehlverhaltens beschränkt (BGH DB 1994, 2494, 2495), das die Kläger den Beklagten gerade nicht haben nachweisen können.
  • BGH, 23.11.1977 - IV ZR 131/76

    Bewertung eines kleineren Handwerksbetriebs im Rahmen des Zugewinnausgleichs

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.11.1996 - 5 U 290/96
    Vielmehr haben die Kläger die gegenteilige, durch Urkunden gestützte Behauptung der Beklagten, fortlaufend mit entsprechenden Gebühren belastet worden zu sein, erstinstanzlich vorweg (vgl. dazu BGH NJW 1978, 884, 885; Leipold in Stein/Jonas, ZPO , 20. Aufl., § 288 Rn. 9) zugestanden (Klageschrift Seite 7).
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