Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 27.08.2015 - 9 W 39/15 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Anspruch des Testamentsvollstreckers gegen die Vermächtnisnehmerin auf Freistellung des Nachlasses von der Erbschaftssteuer
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 257, 426 Abs. 1, 2185; ErbStG §§ 20 Abs. 3, 32 Abs. 1
Kein genereller Anspruch des Testamentsvollstreckers gegen Vermächtnisnehmerin auf Freistellung des Nachlasses von der Erbschaftsteuer - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch des Testamentsvollstreckers gegen eine Vermächtnisnehmerin auf Freistellung des Nachlasses von der Erbschaftssteuer
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 257 BGB, § 426 Abs 1 S 1 BGB, § 2185 BGB, § 20 Abs 3 ErbStG, § 32 Abs 1 S 1 ErbStG
Anspruch des Testamentsvollstreckers gegen die Vermächtnisnehmerin auf Freistellung des Nachlasses von der Erbschaftssteuer - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ErbStG § 32 Abs. 1 S. 1; ErbStG § 20 Abs. 3
Anspruch des Testamentsvollstreckers gegen eine Vermächtnisnehmerin auf Freistellung des Nachlasses von der Erbschaftssteuer - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kein genereller Anspruch von Testamentsvollstrecker auf Freistellung des Nachlasses von Erbschaftssteuer
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kein genereller Anspruch von Testamentsvollstrecker auf Freistellung des Nachlasses von Erbschaftssteuer
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Kein Anspruch des Testamentsvollstreckers gegen Vermächtnisnehmer auf Freistellung des Nachlasses von der Erbschaftsteuer
Verfahrensgang
- LG Konstanz, 14.04.2015 - B 3 O 231/14
- LG Konstanz, 15.05.2015 - B 3 O 231/14
- OLG Karlsruhe, 27.08.2015 - 9 W 39/15
Papierfundstellen
- NJW-RR 2016, 390
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 13.05.1987 - II R 189/83
Schenkungsteuer - Gesamtschuldner - Festsetzung - Fehlerhaftigkeit
Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.08.2015 - 9 W 39/15
Wenn man eine Haftung des Nachlasses gemäß § 20 Abs. 3 ErbStG unterstellt, waren der Nachlass und die Beklagte Gesamtschuldner der Steuerschuld gemäß § 421 BGB (vgl. zur Gesamtschuld im Steuerrecht beispielsweise BFH, Urteil vom 13.05.1987 - II R 189/83 -, zitiert nach Juris).
- OLG Stuttgart, 25.11.2021 - 19 U 25/21
Anspruch auf Nachgenehmigung eines notariellen Vermächtniserfüllungsvertrags …
Vor dem Zeitpunkt der Fälligkeit ist der andere Gesamtschuldner nicht verpflichtet, für die Befreiung zu sorgen (OLG Karlsruhe Beschl. v. 27.8.2015 - 9 W 39/15, BeckRS 2015, 16176. An solch einem fälligen Anspruch des Nachlasses (bzw. des Klägers) fehlt es im vorliegenden Fall, denn es ist zum einen schon fraglich, ob überhaupt eine Steuerschuld, die mit dem Tod des Erblassers entstanden wäre (§ 9 Abs. 1 Ziff. 1 ErbStG), besteht, zum anderen tritt eine Fälligkeit gegenüber dem Nachlass erst durch einen Festsetzungsbescheid gegen den Nachlass ein (§ 220 Abs. 2 Satz 2 Ao), der hier nicht vorliegt.