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   OLG Karlsruhe, 22.06.1999 - U 6/98 RhSch   

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https://dejure.org/1999,16405
OLG Karlsruhe, 22.06.1999 - U 6/98 RhSch (https://dejure.org/1999,16405)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.06.1999 - U 6/98 RhSch (https://dejure.org/1999,16405)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. Juni 1999 - U 6/98 RhSch (https://dejure.org/1999,16405)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Regulierung eines durch die Festfahrung eines Schiffes entstandenen Schadens; Bestimmung der Höhe eines dispachierungsfähigen Schadens einer Ladung im Wege des Dispache-Bestätigungsverfahrens; Inanspruchnahme eines Dritten im Wege der großen Haverei

  • Institut für Transport- und Verkehrsrecht
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BinnSchG § 3; BinnSchG § 4; BinnSchG § 84; BinnSchG § 92 Abs. 2; BinnSchG § 92 b; BinnSchG § 114; BGB § 823 Abs. 2; RheinSchPV § 1.17 Nr. 1
    Vorschrift über Meldepflicht bei eigener Festfahrung als Schutzgesetz i. S. d. § 823 Abs. 2 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1999, 376
  • VersR 1999, 1261
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.06.1969 - VI ZR 32/68

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Tanklastzuges mit einem bei winterlichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.06.1999 - U 6/98
    Sie soll typische Gefahrenlagen verhindern (vgl. BGH VersR 1964, 43, 44 zu anderen Normen der BinSchStrO als Schutzgesetze) und ist - auch - als eine "Rechtsnorm zugunsten des einzelnen" (vgl. Deutsch, Allgemeines Haftungsrecht 2. Aufl. Rdnr 62) oder einzelner Personenkreise - nämlich der anderen Schiffsverkehrsteilnehmer - anzusehen (vgl. z. B. zur vergleichbaren Schutzgesetz-Qualität des § 17 Abs. 4 StVO - Sicherung liegengebliebener Fahrzeuge - : BGH VersR 1969, 895; OLG Karlsruhe VersR 1983, 90).
  • OLG Karlsruhe, 22.09.1998 - U 2/98

    Haftungsbeschränkung nach den Vorschriften des BinSchG

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.06.1999 - U 6/98
    Auf den vorliegenden Fall sind die Vorschriften des Binnenschiffahrtsgesetzes in der bis zum 31.08.1998 geltenden Fassung anzuwenden, da die Festfahrung am 01.04.1997 erfolgte (vgl. dazu Schiffahrtsobergericht Karlsruhe Urteil vom 22.09.1998 - U 2/98 BSch - = OLG-Report 1999, 49 = NZV 1998, 504 = VersR 1998, 1534 = ZfB 1998, 1715).
  • BGH, 25.11.1963 - II ZR 39/62

    Anscheinsbeweis des nautisch fehlerhaften Verhaltens der Schiffsführung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.06.1999 - U 6/98
    Sie soll typische Gefahrenlagen verhindern (vgl. BGH VersR 1964, 43, 44 zu anderen Normen der BinSchStrO als Schutzgesetze) und ist - auch - als eine "Rechtsnorm zugunsten des einzelnen" (vgl. Deutsch, Allgemeines Haftungsrecht 2. Aufl. Rdnr 62) oder einzelner Personenkreise - nämlich der anderen Schiffsverkehrsteilnehmer - anzusehen (vgl. z. B. zur vergleichbaren Schutzgesetz-Qualität des § 17 Abs. 4 StVO - Sicherung liegengebliebener Fahrzeuge - : BGH VersR 1969, 895; OLG Karlsruhe VersR 1983, 90).
  • OLG Karlsruhe, 16.04.1980 - 1 U 241/79
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.06.1999 - U 6/98
    Sie soll typische Gefahrenlagen verhindern (vgl. BGH VersR 1964, 43, 44 zu anderen Normen der BinSchStrO als Schutzgesetze) und ist - auch - als eine "Rechtsnorm zugunsten des einzelnen" (vgl. Deutsch, Allgemeines Haftungsrecht 2. Aufl. Rdnr 62) oder einzelner Personenkreise - nämlich der anderen Schiffsverkehrsteilnehmer - anzusehen (vgl. z. B. zur vergleichbaren Schutzgesetz-Qualität des § 17 Abs. 4 StVO - Sicherung liegengebliebener Fahrzeuge - : BGH VersR 1969, 895; OLG Karlsruhe VersR 1983, 90).
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