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OLG Karlsruhe, 20.06.2005 - 18 WF 249/04 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anordnung der Kostenerstattung in Familiensachen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGG § 13a Abs. 1
Erstattung außergerichtlicher Kosten bei Antragsrücknahme hinsichtlich einer einstweiligen Anordnung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Konstanz, 14.05.2004 - 2 F 16/04
- OLG Karlsruhe, 20.06.2005 - 18 WF 249/04
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 2077
Wird zitiert von ...
- OLG Braunschweig, 04.03.2008 - 3 WF 79/07
Verteilung der Kostentragungspflicht im Falle eines Antrags auf Abänderung der …
Bei der Ermessensentscheidung sind insbesondere von Bedeutung der Ausgang des Verfahrens, die wirtschaftlichen Verhältnisse und das Verhalten der Beteiligten im Prozess (vgl. OLG Brandenburg aao.); eine Abweichung von der Regelkostenentscheidung setzt voraus, dass der Antragsteller die Aussichtslosigkeit des Verfahrens von vornherein erkannt hat oder das Verfahren durch ein schuldhaftes Verhalten veranlasst worden ist ( vgl. OLG Sachsen-Anhalt FamRZ 2005, 2077).Auch eine Antragsrücknahme zieht nicht notwendig die Kostentragungspflicht nach sich (OLG Karlsruhe FamRZ 2005, 2077 .).