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   OLG Karlsruhe, 18.04.2023 - 1 ORbs 33 Ss 151/23   

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https://dejure.org/2023,8522
OLG Karlsruhe, 18.04.2023 - 1 ORbs 33 Ss 151/23 (https://dejure.org/2023,8522)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.04.2023 - 1 ORbs 33 Ss 151/23 (https://dejure.org/2023,8522)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. April 2023 - 1 ORbs 33 Ss 151/23 (https://dejure.org/2023,8522)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    OWi: Das bloße "Umlagern" des Smartphones - Wer nur "umlagert", "benutzt" nicht

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Auch ein "Handyverstoß": Umlagern bei Bluetooth-Kontakt

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein "Handyverstoß": Umlagern bei Bluetooth-Kontakt

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Umlagern des Handys ist auch während der Fahrt erlaubt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Handyverstoß: Das Umlegen eines elektronischen Geräts

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Ein Bußgeld von 250 Euro für das bloße Umlegen des Handys während der Fahrt?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Umlagern eines Handys während Telefonats über Freisprechanlage stellt keine Ordnungswidrigkeit dar - Kein Vorliegen einer Benutzung im Sinne von § 23 Abs. 1a StVO

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 1594
  • NZV 2023, 572
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.04.2023 - 1 ORbs 33 Ss 151/23
    Auch innerhalb ihres möglichen Wortsinns dürfen mit Blick auf Art. 103 Abs. 2 GG einzelne Tatbestandsmerkmale nicht so weit ausgelegt werden, dass sie vollständig in anderen Tatbestandsmerkmalen aufgehen, also zwangsläufig mit diesen mitverwirklicht werden (Verschleifung oder Entgrenzung von Tatbestandsmerkmalen; vgl. BVerfG NJW 2010, 3209, Rn. 79).
  • OLG Stuttgart, 25.04.2016 - 4 Ss 212/16

    Bußgeldbewehrte Handybenutzung durch einen Fahrzeugführer: Halten des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.04.2023 - 1 ORbs 33 Ss 151/23
    Zwar wollte der Verordnungsgeber mit der Änderung der Vorschrift eine Regelungslücke in Fällen schließen, in denen das Gerät in der Hand gehalten wird, obwohl dies - weil das Gespräch über die Freisprecheinrichtung geführt wird - nicht erforderlich wäre (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.4.2016 - 4 Ss 212/16, NStZ-RR 2016, 255), weshalb es nunmehr ausreicht, dass Benutzung und Halten rein tatsächlich zusammentreffen, ohne dass das Halten des Geräts für die Benutzung erforderlich sein muss.
  • OLG Celle, 07.02.2019 - 3 Ss OWi 8/19

    Kein Verstoß beim bloßen Halten eines elektronischen Gerätes während der Fahrt

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.04.2023 - 1 ORbs 33 Ss 151/23
    Es muss vielmehr auch weiterhin über das bloße Halten hinaus eine Benutzung des elektronischen Geräts hinzukommen (OLG Celle, Beschl. v. 7.2.2019 - 3 Ss (OWi) 8/19; OLG Brandenburg, Beschl. v. 18.2.2019 - (2 Z) 53 Ss-Owi 50/19; OLG Stuttgart Beschl. v. 3.1.2019 - 2 Rb 24 Ss 1269/18, BeckRS 2019, 1068; so auch König, in Hentschel/König/Dauer, StVO 47. Aufl. § 23 Rn. 32; Will, NZV 2019, 331).
  • OLG Oldenburg, 17.04.2019 - 2 Ss OWi 102/19

    Anforderungen an die Benutzung eines Mobiltelefons als Fahrzeugführer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.04.2023 - 1 ORbs 33 Ss 151/23
    Das OLG Oldenburg hat im Übrigen diese Auffassung zwischenzeitlich aufgegeben (Beschl. v. 17.4.2019 - 2 Ss (OWi) 102/19, NStZ-RR 2019, 288).
  • OLG Oldenburg, 25.07.2018 - 2 Ss OWi 201/18

    Ordnungswidrigkeit des Haltens eines Mobiltelefons während des Führens eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.04.2023 - 1 ORbs 33 Ss 151/23
    Der Auffassung, die einen Verstoß bereits dann annimmt, wenn das elektronische Gerät in der Hand gehalten wird (OLG Oldenburg, Beschl. v. 25.7.2018 - 2 Ss (OWi) 201/18 -, DAR 2018, 577) folgt der Senat nicht, da sie nicht mit dem Wortlaut der Vorschrift vereinbar ist.
  • OLG Stuttgart, 03.01.2019 - 2 Rb 24 Ss 1269/18

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Verkehrswidrige Handy-Benutzung durch bloßes Halten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.04.2023 - 1 ORbs 33 Ss 151/23
    Es muss vielmehr auch weiterhin über das bloße Halten hinaus eine Benutzung des elektronischen Geräts hinzukommen (OLG Celle, Beschl. v. 7.2.2019 - 3 Ss (OWi) 8/19; OLG Brandenburg, Beschl. v. 18.2.2019 - (2 Z) 53 Ss-Owi 50/19; OLG Stuttgart Beschl. v. 3.1.2019 - 2 Rb 24 Ss 1269/18, BeckRS 2019, 1068; so auch König, in Hentschel/König/Dauer, StVO 47. Aufl. § 23 Rn. 32; Will, NZV 2019, 331).
  • OLG Brandenburg, 18.02.2019 - 53 Ss OWi 50/19

    Ordnungswidrigkeit der Benutzung eines Mobiltelefons am Steuer eines Pkw

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.04.2023 - 1 ORbs 33 Ss 151/23
    Es muss vielmehr auch weiterhin über das bloße Halten hinaus eine Benutzung des elektronischen Geräts hinzukommen (OLG Celle, Beschl. v. 7.2.2019 - 3 Ss (OWi) 8/19; OLG Brandenburg, Beschl. v. 18.2.2019 - (2 Z) 53 Ss-Owi 50/19; OLG Stuttgart Beschl. v. 3.1.2019 - 2 Rb 24 Ss 1269/18, BeckRS 2019, 1068; so auch König, in Hentschel/König/Dauer, StVO 47. Aufl. § 23 Rn. 32; Will, NZV 2019, 331).
  • BGH, 27.10.1970 - 5 StR 347/70

    Einstelllung des Bußgeldverfahrens auch ohne förmliche Zulassung eines Antrags

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.04.2023 - 1 ORbs 33 Ss 151/23
    Zwar gilt die Vorlagepflicht auch im Zulassungsverfahren nach § 80 OWiG (vgl. BGHSt 23, 365, 366).
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