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   OLG Karlsruhe, 12.02.1988 - 11 W 162/87   

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https://dejure.org/1988,4260
OLG Karlsruhe, 12.02.1988 - 11 W 162/87 (https://dejure.org/1988,4260)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.02.1988 - 11 W 162/87 (https://dejure.org/1988,4260)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. Februar 1988 - 11 W 162/87 (https://dejure.org/1988,4260)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Erbscheinserteilung; Bindung des Gerichts an den nicht angefochtenen früheren Beschwerdebeschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1988, 315
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.04.1956 - IV ZB 18/56

    Vorbescheid im Erbscheinverfahren - §§ 2353, 2359 BGB, § 19 FGG

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.02.1988 - 11 W 162/87
    Ein solcher kann ausnahmsweise erteilt werden, sofern eine Vorklärung der Sach- und Rechtslage geboten ist, um die Erteilung eines später als unrichtig wieder einzuziehenden Erbscheines zu vermeiden (BGHZ 20, 255; Keidel/Kuntze/Winkler a.a.O. Rdn. 1 zu § 84 FGG ; Palandt 46. Aufl. Anm. 5 zu § 2353 BGB jew.m.w.N.).
  • BGH, 28.10.1954 - IV ZB 48/54

    Bindende Vorentscheidung in freiwilliger Gerichtsbarkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.02.1988 - 11 W 162/87
    Das hat zur Folge, daß im Erbscheinsverfahren sowohl das Amts- und Landgericht wie auch der Senat an die Auffassung des Landgerichts, die es in einer nicht angefochtenen früheren Beschwerdeentscheidung vertreten hat, gebunden sind (allgemeine Meinung, vgl. BGHZ 15, 122; KG MDR 80, 766; BayObLG FamRZ 85, 839; Keidel/Kuntze/Winkler 12. Aufl. Rdn. 8 zu § 25 FGG m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 24.01.2005 - 2 W 204/04

    Gesamtvermögensgeschäft (§ 1365 BGB) als Hindernis für Grundbucheintragung

    Zwar ist allgemein anerkannt, dass im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit das Beschwerdegericht - auch außerhalb der Fälle der Aufhebung und Zurückverweisung (vgl. insoweit BGH NJW 1955, 21; KG MDR 1980, 766; BayObLG Rpfleger 1974, 148, 149; OLG Hamm OLGZ 1968, 80, 82) - in Fällen der Zurückweisung der Beschwerde gegen ein ablehnende Entscheidung grundsätzlich an seine Entscheidung gebunden ist (OLG Karlsruhe Rpfleger 1988, 315; OLG Hamm NJW 1970, 2118).
  • OLG München, 09.01.2017 - 34 Wx 396/16

    Nachweis der Erbfolge, wenn Grundbuchberichtigung durch Eintragung der

    Eine Bindung besteht erst Recht nicht, wenn sich aufgrund neuer Tatsachen oder Beweismittel ein anderer Sachverhalt ergibt (OLG Karlsruhe Rpfleger 1988, 315; OLG Schleswig FGPrax 2005, 105; Demharter § 77 Rn. 3), der dazu führen könnte, dass der Nachweis in Form des Erbscheins überflüssig wird.
  • BayObLG, 30.11.1995 - 1Z BR 86/95

    Zur Wirkung aufeinander folgender letztwilliger Verfügungen

    Dies ergibt sich, soweit ihre Erstbeschwerde zurückgewiesen wurde, bereits aus diesem Umstand (BayObLGZ 1986, 118, 120), im übrigen daraus, daß das Landgericht ein Erbrecht der Beteiligten zu 1 verneint hat und durch diese für das Nachlaßgericht bindende (vgl. OLG Karlsruhe Rpfleger 1988, 315) Auffassung die von der Beteiligten zu 1 entsprechend ihrem Erbscheinsantrag in Anspruch genommene Erbenstellung beeinträchtigt wird (§ 20 Abs. 1 und 2 FGG).
  • OLG Köln, 22.11.2006 - 2 Wx 23/06

    Beschwerdeberechtigung des weiteren Beschwerdeführers bei einer erfolgreichen

    Das Erstgericht ist nur an die Beurteilung der Sach- und Rechtslage gebunden, die der aufhebenden Entscheidung des Beschwerdegerichts unmittelbar zugrunde liegt (BayObLG, NJW-RR 1998, 798; KG, MDR 1980, 766; OLG Karlsruhe Rpfleger 1988, 315; Sternal in Keidel/Kuntze/Winkler, aaO, § 25 Rn. 25 mit umfangreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung).
  • BayObLG, 28.04.1998 - 1Z BR 26/98

    Voraussetzungen für eine weitere Beschwerde gegen die Aufhebung eines

    Da er gleichsam an die Stelle der abschließenden Entscheidung tritt (BayObLGZ 1994, 73/76 und 1995, 79/83), kommt eine dem Vorbescheid aufhebende Beschwerdeentscheidung jedenfalls dann der Zurückweisung des zugrundeliegenden Erbscheinsantrags gleich, wenn das Beschwerdegericht für das Nachlaßgericht bindend (vgl. OLG Karlsruhe Rpfleger 1988, 315) die dem Antrag zugrundeliegende Erbenstellung verneint.
  • KG, 22.05.2001 - 1 W 2914/99

    Beanstandung der Kostenberechnung durch Kostenschuldner gegenüber dem Notar -

    Gleichwohl waren sie bei der erneuten Entscheidung des Landgerichts in dem angefochtenen Beschluss nicht bindend: Die Bindungswirkung an die der Aufhebung zugrundeliegende Rechtsauffassung des Rechtsbeschwerdegerichts tritt nämlich dann nicht ein, wenn sich aufgrund neuer Tatsachen oder Beweismittel ein veränderter Sachverhalt ergibt (BGH NJW 1996, 924 [925] zu § 565 ZPO; OLG Karlsruhe Rpfleger 1988, 315; Bumiller/Winkler, FGG, 7. Aufl., § 25, Rdn. 8; MK/Wenzel, ZPO, 2. Aufl, § 565, Rdn. 13).
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