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OLG Karlsruhe, 11.04.1989 - 4 W 128/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entlassung des Nachlassverwalters wegen Pflichtverletzungen; Ablehnung des zuständigen Nachlassrichters wegen Besorgnis der Befangenheit ; Unmittelbare materielle Betroffenheit des Nachlassgläubigers durch die Entscheidung über die Abberufung des Nachlassverwalters; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Freiburg, 18.11.1988 - 4 AR 4/88
- OLG Karlsruhe, 11.04.1989 - 4 W 128/88
Papierfundstellen
- NJW-RR 1989, 1095
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- KG, 28.07.1986 - 1 W 1780/86
Beschwerderecht der Eltern trotz Entziehung des Personensorgerechts; Auswahl des …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.1989 - 4 W 128/88
Im Vormundschaftsrecht ist vielmehr die Antrag- und Beschwerdeberechtigung deshalb auf Personen beschränkt, die ein berechtigtes Interesse haben, für das Wohl des Mündels einzutreten (vgl. KG OLGZ 1986, 324;… Bumiller/Winkler, FGG, 4. Aufl., § 57 Anm. zu Nr. 9, b), weil die Vormundschaft allein dessen Interessen dient. - RG, 30.03.1936 - IV B 7/36
Steht dem Nachlaßverwalter gegen den Beschluß des Nachlaßgerichts, durch den die …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.1989 - 4 W 128/88
Im Gegenteil stellt das Kammergericht gerade maßgeblich darauf ab, daß die Vorschrift des § 1985 Abs. 2 S. 1 BGB als gesetzliche Sonderbelastung der Nachlaßverwaltung auf den Nachlaßpfleger keine Anwendung findet (vgl. dazu RGZ 151, 57).