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   OLG Karlsruhe, 11.03.2005 - 10 U 43/04   

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https://dejure.org/2005,28221
OLG Karlsruhe, 11.03.2005 - 10 U 43/04 (https://dejure.org/2005,28221)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.03.2005 - 10 U 43/04 (https://dejure.org/2005,28221)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. März 2005 - 10 U 43/04 (https://dejure.org/2005,28221)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.11.2000 - XII ZR 165/98

    Einbeziehung fiktiver Pflichtteilsergänzungsansprüche in die Berechnung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.03.2005 - 10 U 43/04
    Der Bundesgerichtshof hat die lange Zeit offene Rechtsfrage, ob bei der Berechnung der Haftungsgrenze des § 1586 b Abs. 1 Satz 3 BGB Pflichtteilsergänzungsansprüche zu berücksichtigen sind oder nicht, nunmehr eindeutig dahingehend beantwortet, dass bei der Berechnung des fiktiven Pflichtteils im Sinne des § 1586 b BGB auch Ergänzungsansprüche nach § 2325 ff BGB zu berücksichtigen sind (BGH Urteil vom 29.11.00, NJW 01, 828, 829; Urteil vom 05.02.03, NJW 03, 1796 ff).

    Das kann der Erbe sein (so etwa im Fall BGH NJW 01, 828), es kann aber auch ein Dritter sein (so im Fall BGH NJW 03, 1769, wo die Schenkung zugunsten eines Sohnes der Alleinerbin erfolgte).

    f) Unbenommen bleibt es den Erben, die Haftung auf den Nachlass zu beschränken (vgl. BGH Urteil v. 29.11.00, NJW 01, 828,829).

  • BGH, 05.02.2003 - XII ZR 29/00

    Bemessung des nachehelichen Unterhalts bei reduziertem Einkommen des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.03.2005 - 10 U 43/04
    Der Bundesgerichtshof hat die lange Zeit offene Rechtsfrage, ob bei der Berechnung der Haftungsgrenze des § 1586 b Abs. 1 Satz 3 BGB Pflichtteilsergänzungsansprüche zu berücksichtigen sind oder nicht, nunmehr eindeutig dahingehend beantwortet, dass bei der Berechnung des fiktiven Pflichtteils im Sinne des § 1586 b BGB auch Ergänzungsansprüche nach § 2325 ff BGB zu berücksichtigen sind (BGH Urteil vom 29.11.00, NJW 01, 828, 829; Urteil vom 05.02.03, NJW 03, 1796 ff).
  • BGH, 04.08.2004 - XII ZB 38/04

    Umschreibung eines Unterhaltstitels gegen den Erben des Unterhaltsschuldners

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.03.2005 - 10 U 43/04
    Eine solche Umschreibung eines bestehenden Titels ist zulässig, es bedarf nicht der Erwirkung eines neuen Titels gegen den/die Erben (vgl. BGH FamRZ 04, 1546), da sich die Rechtsnatur der auf den Erben übergegangenen Unterhaltspflicht nicht ändert (BGH a.a.O. S. 1547).
  • BGH, 19.03.1981 - IVa ZR 30/80

    Gastwirtschaft gegen Umsatzbeteiligung - § 2329 BGB, Ergänzungsanspruch des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.03.2005 - 10 U 43/04
    Das gilt nicht nur für den in § 2329 Abs. 1 Satz 2 BGB ausdrücklich erwähnten Alleinerben, sondern auch für den pflichtteilsberechtigten Miterben (BGHZ 80, 205, 208).
  • OLG Koblenz, 28.08.2002 - 9 UF 745/01

    Passive Vererblichkeit einer den gesetzlichen Unterhaltsanspruch lediglich

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.03.2005 - 10 U 43/04
    Auch die von der Klägerin vorgelegte Entscheidung des OLG Koblenz vom 28.8.2002 (9 UF 745/01, vorgelegt als Anl. K 17, Anl.h LG), diskutiert die Frage, ob § 2329 BGB im Rahmen des § 1586 b BGB zu berücksichtigen ist oder nicht, nur deshalb, weil im entschiedenen Fall die Schenkungen wegen Dürftigkeit des Nachlasses "nicht über § 2325 BGB aufgefangen werden" konnten (S. 12 des Urteils).
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