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   OLG Karlsruhe, 08.02.2023 - 11 W 94/21 (Wx)   

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OLG Karlsruhe, 08.02.2023 - 11 W 94/21 (Wx) (https://dejure.org/2023,5060)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.02.2023 - 11 W 94/21 (Wx) (https://dejure.org/2023,5060)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. Februar 2023 - 11 W 94/21 (Wx) (https://dejure.org/2023,5060)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Führt Unwirksamkeit der Pflichtteilsentziehung durch Verzeihung zur Unwirksamkeit der ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kinder brachten ihre demente Mutter ins Heim - Der Vater enterbte deshalb die Kinder und entzog ihnen den Pflichtteil

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Keine Unwirksamkeit einer Enterbung wegen Verzeihung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Unwirksame Pflichtteilsentziehung macht Enterbung nicht unwirksam

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unwirksamkeit der Pflichtteilsentziehung wegen Verzeihung führt nicht automatisch zur Unwirksamkeit der Enterbung - Verzeihung kann nur über § 2085 BGB zur Unwirksamkeit der Enterbung führen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2023, 1050
  • FGPrax 2023, 132
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG München, 18.09.2008 - 31 Wx 8/08

    Erbvertrag von Ehegatten: Auslegung einer Änderungsklausel hinsichtlich der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.02.2023 - 11 W 94/21
    Es handelt sich aber insoweit nicht um einen im Tatsächlichen liegenden und zur Anfechtung berechtigenden Irrtum, sondern um eine letztlich hinzunehmende Bewertung der Situation durch den Erblasser (vgl. Leipold, in: Münchener Kommentar zum BGB, 9. Aufl. 2022, § 2078 BGB Rn. 50; OLG München, Beschluss vom 18.09.2008 - 31 Wx 8/08 -, juris Rn. 50).

    Allerdings sind - gerade vor dem Hintergrund des Formerfordernisses für eine Testierung - strenge Anforderungen an die Annahme eines solchen Irrtums und insbesondere an seine Erheblichkeit für die testamentarische Verfügung zu stellen (vgl. OLG München, Beschluss vom 18.09.2008 - 31 Wx 8/08 -, juris Rn. 45; BayObLG, Beschluss vom 12.08.2003 - 1Z BR 35/03 -, juris Rn. 16).

  • BGH, 27.05.1987 - IVa ZR 30/86

    Anfechtung eines Testaments wegen Motivirrtums - Nichtbedenken von Umständen als

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.02.2023 - 11 W 94/21
    Hiervon wäre nur dann auszugehen, wenn die Fehlvorstellung des Erblassers der letztlich entscheidende, ihn bewegende Grund für die Enterbung gewesen wäre und er bei Kenntnis der tatsächlichen Umstände mit Sicherheit von der Enterbung abgesehen hätte (vgl. BGH, Urteil vom 27.05.1987 - IVa ZR 30/86 -, juris Rn. 14 f.; Urteil vom 20.02.2008 - IV ZR 32/06 -, Rn. 22; Leipold, in: Münchener Kommentar zum BGB, 9. Aufl. 2022, § 2078 BGB Rn. 45).

    Vielmehr genügen auch selbstverständliche Vorstellungen, das heißt Umstände, die jemand zwar nicht konkret im Bewusstsein haben muss, aber doch jederzeit abrufen und in sein Bewusstsein holen könnte (vgl. BGH, Urteil vom 27.05.1987 - IVa ZR 30/86 -, juris Rn. 7 ff., 10).

  • OLG München, 08.08.2013 - 31 Wx 45/13

    Bestand der Ehe und harmonische Beziehung als Motivirrtum i.S.d. § 2078 BGB

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.02.2023 - 11 W 94/21
    Eine solche selbstverständliche Vorstellung ist etwa erwogen worden im Hinblick auf die Annahme, dass die Ehe harmonisch verlaufen werde (OLG München, Beschluss vom 08.08.2013 - 31 Wx 45/13 -, juris Rn. 11, 14), der Erblasser seine eigene politische Entscheidung nicht ändern werde (BGH, Urteil vom 18.01.1956 - IV ZR 199/55 -, BeckRS 1956, 31385640) oder der Bedachte nicht auf Grund der Zugehörigkeit zu einer Sekte den Nachlass einer vernünftigen Verwertung entziehen werde (OLG München, Urteil vom 13.01.1981 - 17 U 3742/80 -, juris Rn. 18; weitere Beispiele bei Leipold, in: Münchener Kommentar zum BGB, 9. Aufl. 2022, § 2078 BGB Rn. 32).
  • BayObLG, 12.11.2001 - 1Z BR 134/00

    Anfechtung der Anordnung einer Testamentsvollstreckung wegen Irrtums - ergänzende

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.02.2023 - 11 W 94/21
    Entsprechend kann ein erheblicher Motivirrtum auch darin liegen, dass der Erblasser mit der späteren Beilegung eines Streits nicht gerechnet hat (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 28.05.1990 - 2 Wx 6/90 -, juris Rn. 33; BayObLG, Beschluss vom 12.11.2001 - 1Z BR 134/00 -, juris Rn. 34 ff. [Veränderung der Lebensführung eines Abkömmlings zum Positiven]).
  • BGH, 08.05.1985 - IVa ZR 230/83

    Anfechtbarkeit von Verfügungen von Todes wegen; Wirkung der Anfechtung eines von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.02.2023 - 11 W 94/21
    Rechtfertigung der dann möglichen Anfechtung ist es, dem Erblasserwillen zur Geltung zu verhelfen (vgl. BGH, Urteil vom 08.05.1985 - IVa ZR 230/83 -, juris Rn. 20; Harke, in: BeckOGK, Stand: 01.01.2023, § 2078 BGB Rn. 7).
  • BayObLG, 12.08.2003 - 1Z BR 35/03

    Anfechtung einer wechselbezüglichen Verfügung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.02.2023 - 11 W 94/21
    Allerdings sind - gerade vor dem Hintergrund des Formerfordernisses für eine Testierung - strenge Anforderungen an die Annahme eines solchen Irrtums und insbesondere an seine Erheblichkeit für die testamentarische Verfügung zu stellen (vgl. OLG München, Beschluss vom 18.09.2008 - 31 Wx 8/08 -, juris Rn. 45; BayObLG, Beschluss vom 12.08.2003 - 1Z BR 35/03 -, juris Rn. 16).
  • BayObLG, 30.11.1995 - 1Z BR 86/95

    Zur Wirkung aufeinander folgender letztwilliger Verfügungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.02.2023 - 11 W 94/21
    Deswegen wird eine Enterbung nicht analog § 2337 BGB unwirksam, wenn die Voraussetzungen einer Verzeihung vorliegen (vgl. Leipold, in: Münchener Kommentar zum BGB, 9. Aufl. 2022, § 2085 BGB Rn. 4; Lange, in: Münchener Kommentar zum BGB, 9. Aufl. 2022, § 2337 BGB Rn. 11; Weidlich, in: Grüneberg, 82. Aufl. 2023, § 2337 BGB Rn. 2; BayObLG, Beschluss vom 30.11.1995 - 1Z BR 86/95 -, juris Rn. 24).
  • OLG Köln, 28.05.1990 - 2 Wx 6/90

    Errichtung eines gemeinsamen Ehegattentestamentes ; Anfechtung eines Testaments ;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.02.2023 - 11 W 94/21
    Entsprechend kann ein erheblicher Motivirrtum auch darin liegen, dass der Erblasser mit der späteren Beilegung eines Streits nicht gerechnet hat (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 28.05.1990 - 2 Wx 6/90 -, juris Rn. 33; BayObLG, Beschluss vom 12.11.2001 - 1Z BR 134/00 -, juris Rn. 34 ff. [Veränderung der Lebensführung eines Abkömmlings zum Positiven]).
  • OLG München, 13.01.1981 - 17 U 3742/80

    Zugehörigkeit zur Hare-Krishna-Sekte als Anfechtungsgrund eines Testamentes;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.02.2023 - 11 W 94/21
    Eine solche selbstverständliche Vorstellung ist etwa erwogen worden im Hinblick auf die Annahme, dass die Ehe harmonisch verlaufen werde (OLG München, Beschluss vom 08.08.2013 - 31 Wx 45/13 -, juris Rn. 11, 14), der Erblasser seine eigene politische Entscheidung nicht ändern werde (BGH, Urteil vom 18.01.1956 - IV ZR 199/55 -, BeckRS 1956, 31385640) oder der Bedachte nicht auf Grund der Zugehörigkeit zu einer Sekte den Nachlass einer vernünftigen Verwertung entziehen werde (OLG München, Urteil vom 13.01.1981 - 17 U 3742/80 -, juris Rn. 18; weitere Beispiele bei Leipold, in: Münchener Kommentar zum BGB, 9. Aufl. 2022, § 2078 BGB Rn. 32).
  • OLG Dresden, 24.09.1998 - 7 U 1596/98

    Maßgebliches Recht für Erbfälle nach dem 3.10.1990 im Beitrittsgebiet

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.02.2023 - 11 W 94/21
    Schließlich sei mit der Vollmachtserteilung auch eine Verzeihung erfolgt (unter Hinweis auf OLG Dresden, 24.09.1998 - 7 U 1596/98: Verzeihung bei Wiederaufnahme in den elterlichen Betrieb).
  • BGH, 18.01.1956 - IV ZR 199/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.02.2008 - IV ZR 32/06

    Anforderungen an die Form der Aufhebung eines Zuwendungsverzichts

  • LG Flensburg, 01.06.2018 - 3 O 93/17

    Nacherfüllungsverlangen nach Neuwagenkauf eines vom Abgasskandal betroffenen

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