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   OLG Köln, 27.04.2020 - I-7 VA 2/20   

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https://dejure.org/2020,22415
OLG Köln, 27.04.2020 - I-7 VA 2/20 (https://dejure.org/2020,22415)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.04.2020 - I-7 VA 2/20 (https://dejure.org/2020,22415)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. April 2020 - I-7 VA 2/20 (https://dejure.org/2020,22415)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.06.1978 - VIII ZR 127/76

    Ablauf der Frist für den Widerruf eines Prozessvergleichs - Abgabe einer

    Auszug aus OLG Köln, 27.04.2020 - 7 VA 2/20
    § 222 ZPO wird nach ganz herrschender Meinung weit ausgelegt und gilt nach einhelliger Auffassung beispielsweise unabhängig davon, ob die Frist, deren Ende zu bestimmen ist, berechnet oder datiert ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.08.2013, 2 BvR 425/19 unter Verweis auf BGH, Urteil vom 21.06.1978, VIII ZR 127/76).
  • BGH, 31.03.2021 - IV AR (VZ) 6/20

    Anwendung der Vorschriften zur Berechnung von Fristen unter Bezugnahme von Sonn-

    Das Oberlandesgericht (OLG Köln, Beschluss vom 27. April 2020 - 7 VA 2/20, juris) hat ausgeführt, der Antragsgegner habe die Anmeldung nicht als verspätet im Hinblick auf § 608 Abs. 1 ZPO zurückweisen dürfen.

    Aus den vom Oberlandesgericht umfassend erörterten Materialien (OLG Köln, Beschluss vom 27. April 2020 - 7 VA 2/20, juris Rn. 8 ff.) geht nicht hervor, dass der Gesetzgeber die Anwendbarkeit von § 222 Abs. 2 ZPO hätte ausschließen wollen.

  • OLG Köln, 25.05.2021 - 7 VA 6/21

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen einen Beschluss; Zulässigkeit einer

    Der Beschluss des Antragsgegners vom 26.01.2021 ist rechtmäßig; er beruht auf einer Auslegung des § 608 Abs. 1 ZPO, die in Übereinstimmung mit den Erwägungen steht, die der Senat in seinem Beschluss vom 27.04.2020 (7 VA 2/20, zitiert nach juris) hinsichtlich der Entstehungsgeschichte des § 608 ZPO zusammengefasst und die der Bundesgerichtshof zwischenzeitlich mit Beschluss vom 21.03.2021 (IV AR (VZ) 6/20, zitiert nach juris) gebilligt hat.

    Dass der Gesetzgeber mit den beiden Formulierungen in § 608 Abs. 1 und Abs. 3 ZPO ungeachtet ihrer Unterschiedlichkeit in der Sache "dasselbe" gemeint hat - so die Annahme von Vollkommer (in: Zöller, ZPO § 610 Rn. 6) - ist nach Einschätzung des Senats durch die Entstehungsgeschichte der Vorschrift widerlegt, die der Senat in seiner eingangs zitierten Entscheidung (7 VA 2/20, juris Rn. 9 ff.) näher beschrieben hat.

    Der Senat hat daher bereits in seiner Entscheidung vom 27.04.2020 (7 VA 2/20, juris Rn. 19) zusammenfassend ausgeführt:.

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