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   OLG Köln, 17.03.2011 - I-2 Wx 27/11, 2 Wx 27/11   

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OLG Köln, 17.03.2011 - I-2 Wx 27/11, 2 Wx 27/11 (https://dejure.org/2011,10501)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.03.2011 - I-2 Wx 27/11, 2 Wx 27/11 (https://dejure.org/2011,10501)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. März 2011 - I-2 Wx 27/11, 2 Wx 27/11 (https://dejure.org/2011,10501)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Löschung wegen Vermögenslosigkeit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    FamFG § 37 Abs. 2; FamFG § 394
    Löschung wegen Vermögenslosigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der Entscheidung i.S.v. § 37 Abs. 2 Familienverfahrensgesetz (FamFG); Eintragung der Löschung einer Gesellschaft im Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 37 Abs. 2
    Begriff der Entscheidung i.S. von § 37 Abs. 2 FamFG: Eintragung der Löschung einer Gesellschaft im Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2011, 443
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 12.11.1992 - 15 W 266/92
    Auszug aus OLG Köln, 17.03.2011 - 2 Wx 27/11
    a) Die Löschung der vollzogenen Löschung wegen Vermögenslosigkeit setzt voraus, dass die angegriffene Löschungseintragung auf einem wesentlichen Verfahrensfehler beruhte (vgl. OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, 132; OLG Hamm, NJW-RR 1993, 547, 549; Keidel/Heinemann, a.a.O., § 394 Rn. 33; Bahrenfuss/Steup, a.a.O., § 394 Rn 27; Schulte-Bunert/Nedden-Boeger, FamFG, 2. Aufl. 2010, § 394 Rn. 69).

    Ob daneben auch die Feststellung erforderlich ist, dass die Gesellschaft im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung nicht vermögenslos ist (vgl. zum Meinungsstand zu dieser Frage einerseits OLG Hamm, NJW-RR 1993, 547, 549; Bahrenfuss/Steup, a.a.O., § 394 Rn. 28; andererseits OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, 132; Schulte-Bunert/Nedden-Boeger, a.a.O., § 394 Rn. 72), kann hier dahinstehen, da von einer Vermögenslosigkeit im vorliegenden Fall nicht auszugehen ist (vgl. hierzu unter lit. c).

    b) Es lässt sich bereits nicht feststellen, ob die Löschungsankündigung vom 27. Mai 2010 entsprechend § 394 Abs. 2 FamFG dem gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft zugestellt worden ist (vgl. zum Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensfehlers bei einer unterbliebenen Zustellung OLG Hamm, NJW-RR 1993, 547, 549).

  • KG, 04.04.2006 - 1 W 272/05

    Löschung der Eintragung ins Handelsregister: Anforderungen an die Pflicht zur

    Auszug aus OLG Köln, 17.03.2011 - 2 Wx 27/11
    Die gegenteilige Auffassung des KG, FGPrax 2006, 225, lässt sich nach Inkrafttreten des § 37 Abs. 2 FamFG nicht aufrecht erhalten.

    Zwar hat das Kammergericht am 4. April 2006 (FGPrax 2006, 225) entschieden, im Löschungsverfahren nach § 141 FGG sei es nicht erforderlich, den anzuhörenden Organen mitzuteilen, woraus das Registergericht auf eine Vermögenslosigkeit schließt; ausreichend sei die Mitteilung der Löschungsabsicht unter Setzung einer Widerspruchsfrist.

    Die Abweichung von der Entscheidung KG FGPrax 2006, 225 hinsichtlich der Reichweite der Anhörungspflicht im Löschungsverfahren rechtfertigt die Zulassung der Rechtsbeschwerde nicht, da die vorliegende Entscheidung auf einer anderen gesetzlichen Grundlage beruht.

  • OLG Zweibrücken, 01.03.2002 - 3 W 38/02

    Handelsregisterverfahren: Amtslöschung einer vorzeitigen Löschung einer GmbH als

    Auszug aus OLG Köln, 17.03.2011 - 2 Wx 27/11
    a) Die Löschung der vollzogenen Löschung wegen Vermögenslosigkeit setzt voraus, dass die angegriffene Löschungseintragung auf einem wesentlichen Verfahrensfehler beruhte (vgl. OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, 132; OLG Hamm, NJW-RR 1993, 547, 549; Keidel/Heinemann, a.a.O., § 394 Rn. 33; Bahrenfuss/Steup, a.a.O., § 394 Rn 27; Schulte-Bunert/Nedden-Boeger, FamFG, 2. Aufl. 2010, § 394 Rn. 69).

    Ob daneben auch die Feststellung erforderlich ist, dass die Gesellschaft im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung nicht vermögenslos ist (vgl. zum Meinungsstand zu dieser Frage einerseits OLG Hamm, NJW-RR 1993, 547, 549; Bahrenfuss/Steup, a.a.O., § 394 Rn. 28; andererseits OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, 132; Schulte-Bunert/Nedden-Boeger, a.a.O., § 394 Rn. 72), kann hier dahinstehen, da von einer Vermögenslosigkeit im vorliegenden Fall nicht auszugehen ist (vgl. hierzu unter lit. c).

  • OLG Köln, 04.02.2004 - 2 Wx 36/03

    Keine Beschwerde gegen Eintragung im Handelsregister oder Ablehnung der Änderung

    Auszug aus OLG Köln, 17.03.2011 - 2 Wx 27/11
    Eine derartige unstatthafte Beschwerde gegen eine Registereintragung ist regelmäßig als Antrag oder Anregung eine Verfahrens auf Löschung der beanstandeten Eintragung auszulegen, sofern sich ein entsprechender Wille der Beschwerde entnehmen lässt (vgl. Senat, FGPrax 2004, 88, 89; OLG Schleswig, FGPrax 2000, 160; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 16. Aufl. 2009, § 58 Rn. 62; Bahrenfuss/Steup, FamFG, 2009, § 395 Rn. 20).
  • OLG Düsseldorf, 20.01.2011 - 3 Wx 3/11
    Auszug aus OLG Köln, 17.03.2011 - 2 Wx 27/11
    Dabei kann eine Überzeugung von der Vermögenslosigkeit nicht schon allein auf die unterlassene Darlegung noch vorhandenen Vermögens gestützt werden; vielmehr muss die Überzeugung des Gerichts auf einer positiven Feststellung im Einzelfall beruhen (allgM und stRspr.; vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Januar 2011, 3 Wx 3/11, zitiert nach juris ; Keidel/Heinemann, a.a.O., § 394 Rn. 7; Bahrenfuss/Steup, a.a.O., § 394 Rn. 9; Schulte-Bunert/Nedden-Boeger, a.a.O., § 394 Rn. 19, jeweils auch m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 17.10.1994 - 3 Wx 354/94

    Weitere Beschwerde bei Ablehnung eines Amtslöschungsverfahrens

    Auszug aus OLG Köln, 17.03.2011 - 2 Wx 27/11
    Dennoch wird zutreffend ein Beschwerderecht gegen eine die Anregung ablehnende Entscheidung des Registergerichts angenommen, sofern der jeweilige Beteiligte durch die Ablehnung der Löschung in eigenen Rechten betroffen ist (OLG Düsseldorf, RPfleger 1995, 257; Keidel/Heinemann, a.a.O., § 395 Rn. 27; Bahrenfuss/Steup, a.a.O., Rn. 29).
  • OLG Schleswig, 25.05.2000 - 2 W 82/00

    Überprüfung der unzulässigen Löschung einer GmbH

    Auszug aus OLG Köln, 17.03.2011 - 2 Wx 27/11
    Eine derartige unstatthafte Beschwerde gegen eine Registereintragung ist regelmäßig als Antrag oder Anregung eine Verfahrens auf Löschung der beanstandeten Eintragung auszulegen, sofern sich ein entsprechender Wille der Beschwerde entnehmen lässt (vgl. Senat, FGPrax 2004, 88, 89; OLG Schleswig, FGPrax 2000, 160; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 16. Aufl. 2009, § 58 Rn. 62; Bahrenfuss/Steup, FamFG, 2009, § 395 Rn. 20).
  • OLG Naumburg, 10.07.2013 - 2 Wx 44/13

    Nachlasspflegervergütung aus der Staatskasse: Anforderungen an die Feststellung

    Eine abweichende Auffassung lässt sich auch nicht dem - den Verfahrensbeteiligten bekannten - Senatsbeschluss vom 18.04.2011 (Az.: 2 Wx 27/11) entnehmen, in dem die Mittellosigkeit des Nachlasses vielmehr letztlich mit der Unmöglichkeit einer alsbaldigen Verwertung der zur Erbschaft gehörenden Immobilie begründet wurde.

    c) Unter diesen Umständen wäre es Sache der Bezirksrevisorin gewesen, Anhaltspunkte für eine mögliche Leistungsfähigkeit des Nachlasses - insbesondere im Falle der Verwertung des Grundstücks bzw. der Grundstücksanteile - aufzuzeigen (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 18.04.2011, a.a.O.).

  • OLG Düsseldorf, 14.09.2012 - 3 Wx 62/12

    Amtslöschung der vollzogenen Löschung einer GmbH wegen Vermögenslosigkeit nur bei

    Auch Schulden oder eine fehlende Zahlungsmoral rechtfertigen für sich noch nicht die Annahme von Vermögenslosigkeit (Senat, NJW-RR 1997, S. 870; OLG Frankfurt, jeweils a.a.O.; OLG Köln Rpfleger 2011, S. 443 ff; Keidel-Heinemann a.a.O., § 394 Rnr. 7 m.w.N.).

    Diese Ansicht widersprach allerdings Rechtsprechung des OLG Hamm (in: NJW-RR 1993, S. 547 ff) und wird heute im Schrifttum angegriffen (Nachweise bei OLG Köln Rpfleger 2011, S. 443 ff; vom OLG Köln selbst offengelassen).

  • OLG München, 22.11.2012 - 31 Wx 421/12

    Registersache: Informationspflicht über die Ermittlungsdetails bei angekündigter

    Es kann dahingestellt bleiben, ob der Auffassung des OLG Köln (BeckRS 2011, 07229 sub II.2.b) zu folgen ist, dass in die Löschungsankündigung sämtliche Tatsachen und Beweisergebnisse aufzunehmen sind, auf die das Registergericht seine Überzeugung von der Vermögenslosigkeit der Gesellschaft stützt.
  • OLG Frankfurt, 30.04.2015 - 20 W 226/13

    Handelsregister: Amtslöschung einer amtswegigen Löschungseintragung

    Auch das OLG Zweibrücken (a.a.O.) weist insoweit unter Bezugnahme auf den Beschluss des BayObLG vom 08.12.1977 (a.a.O.) für ein Verfahren einer nach § 395 FamFG aufzuhebenden Löschung einer Gesellschaft aus dem Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit nach § 394 FamFG zu Recht darauf hin, dass es der betroffenen Gesellschaft nur mit dieser Verfahrensweise unter Berücksichtigung von Art. 19 Abs. 4 GG ermöglicht wird, die Durchsetzung der auch zu ihren Gunsten zu beachtenden Verfahrensvorschriften bei einem Akt der öffentlichen Gewalt erreichen zu können (für eine Prüfung des Vorliegens der tatsächlichen Voraussetzungen der Vermögenslosigkeit erst im Rahmen der amtsgerichtlichen Entscheidung neben den genannten Entscheidungen des OLG Zweibrücken und des BayObLG auch Heinemann, a.a.O., § 394, Rn. 34; Nedden-Boeger in Schulte-Bunert, FamFG, 4. Aufl. 2014, § 394, Rn. 72; wohl auch Bumiller/Harders/Schwamb, FamFG, 11. Aufl. 2015, § 394, Rn. 8; zuletzt offengelassen von OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.09.2012, Az. 3 Wx 62/12, m.w.N. und von OLG Köln, Beschluss vom 17.03.2011, Az. 2 Wx 27/11, m.w.N., jeweils zitiert nach juris).
  • KG, 06.10.2021 - 22 W 63/21

    Eintragung der Löschung einer Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit

    Die Frage, ob mit der Erklärung vom 14. Juni 2021 tatsächlich nicht eine Anregung auf Löschung der Eintragung über die Löschung der Gesellschaft als vermögenslos gemeint war, wie dies in der Regel anzunehmen ist (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01. März 2016 - I-3 Wx 191/15 -, juris Rn. 8; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 10. April 2015 - 11 W 17/15 -, juris Rn. 13; OLG Köln, Beschluss vom 17. März 2011 - I-2 Wx 27/11 -, juris Rn. 9), war hier ausnahmsweise zu verneinen.
  • OLG Stuttgart, 30.01.2014 - 8 W 32/14

    Vereinsregistersache: Voraussetzungen für die Löschung unzulässiger Eintragungen

    Die tatsächlichen Grundlagen der Rechtsbeeinträchtigung, bei denen es sich um doppelrelevante Tatsachen handelt, die sowohl für die Zulässigkeit als auch für die Begründetheit der Beschwerde entscheidend sind, müssen schlüssig vorgetragen werden (BGH FGPrax 2012, 169; OLG Köln Rpfleger 2011, 443; OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 611; BayObLG NJW-RR 1993, 698; Heinemann, a.a.O., § 395 FamFG Rn. 26 ff. und 43 ff.; je m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 10.04.2015 - 11 W 17/15

    Handelsregistersache: Kostentragungslast der Staatskasse bei Obsiegen des

    Zwar trifft es zu, dass ein Beschwerderecht entsteht, wenn das Registergericht die Einleitung eines Amtslöschungsverfahrens ablehnt (OLG Hamm, aaO.; vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 17.03.2011, 2 Wx 27/11, juris Rn. 10).
  • KG, 04.10.2021 - 22 W 63/21

    Beschwerde gegen die Amtslöschung einer Gesellschaft Ausdrücklicher

    Die Frage, ob mit der Erklärung vom 14. Juni 2021 tatsächlich nicht eine Anregung auf Löschung der Eintragung über die Löschung der Gesellschaft als vermögenslos gemeint war, wie dies in der Regel anzunehmen ist (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01. März 2016 - I-3 Wx 191/15 -, juris Rn. 8; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 10. April 2015 - 11 W 17/15 -, juris Rn. 13; OLG Köln, Beschluss vom 17. März 2011 - I-2 Wx 27/11 -, juris Rn. 9), war hier ausnahmsweise zu verneinen.
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