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   OLG Köln, 06.10.2014 - I-2 Wx 249/14   

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https://dejure.org/2014,44163
OLG Köln, 06.10.2014 - I-2 Wx 249/14 (https://dejure.org/2014,44163)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.10.2014 - I-2 Wx 249/14 (https://dejure.org/2014,44163)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. Oktober 2014 - I-2 Wx 249/14 (https://dejure.org/2014,44163)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Form eines eigenhändigen Testaments; Wirksamkeit der Bezugnahme auf ein mit eine Maschine geschriebenes Schriftstück

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Form eines eigenhändigen Testaments; Wirksamkeit der Bezugnahme auf ein mit eine Maschine geschriebenes Schriftstück

  • rechtsportal.de

    BGB § 2247
    Anforderungen an die Form eines eigenhändigen Testaments

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wirksame Bezugnahme auf maschinengeschriebenes Schriftstück setzt formgültiges Testament voraus

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wirksame Bezugnahme auf maschinengeschriebenes Schriftstück setzt formgültiges Testament voraus

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    In einem eigenhändig geschriebenen Testament darf nicht auf ein mit einer Maschine geschriebenes Schriftstück Bezug genommen werden - Entsprechendes Testament wegen Formnichtigkeit unwirksam

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Formnichtigkeit eines Testaments wegen Bezugnahme auf nicht in Testamentsform abgefasste Schriftstücke

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 39
  • FGPrax 2015, 85
  • FamRZ 2015, 1529
  • Rpfleger 2015, 207
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 29.05.1980 - IVa ZR 26/80

    Abgrenzung der unzulässigen Bezugnahme von außerhalb des Testaments liegenden

    Auszug aus OLG Köln, 06.10.2014 - 2 Wx 249/14
    In einem eigenhändigen Testament kann nicht auf ein mit einer Maschine (Schreibmaschine, Computer, Drucker) geschriebenes Schriftstück Bezug genommen werden (BGH Rpfleger 1980, 337; BayObLGZ 1979, 215, 218; BayObLG NJW-RR 1990, 1482 jeweils m.w.N.; Staudinger/Baumann, BGB, Neubearbeitung 2012, § 2247 Rn. 71 ff.; Palandt/Weidlich, BGB, 72. Aufl. 2013, § 2247 Rn. 8), da der Erblasser hinsichtlich des Inhalts seiner letztwilligen Verfügung nur auf eigenhändig von ihm geschriebene Schriftstücke oder auf öffentliche Testamente Bezug nehmen kann (BayObLG NJW-RR 1990, 1481, 1482; OLG Hamm NJW-RR 1991, 1352, 1353 jeweils m.w.N.).

    Die Bezugnahme auf ein nicht in Testamentsform abgefasstes Schriftstück ist nur dann unschädlich, wenn sie lediglich der näheren Erläuterung testamentarischer Bestimmungen dient, weil es sich dann nur um die Auslegung des bereits formgültig erklärten, andeutungsweise erkennbaren Willens handelt (Palandt/Weidlich, a.a.O.; Staudinger/Baumann, a.a.O., BGH Rpfleger 1980, 337; OLG Zweibrücken FamRZ 1989, 900; OLG Hamm FamRZ 2006, 1484; OLG München FamRZ 2009, 372).

  • OLG Saarbrücken, 07.06.2010 - 9 UF 49/10

    Gewaltschutzsache: Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung

    Auszug aus OLG Köln, 06.10.2014 - 2 Wx 249/14
    Ihr ist umso größeres Gewicht beizumessen, je eher ein Verfahren einem Streitverfahren nach der ZPO ähnelt (OLG München, a.a.O.; OLG Saarbrücken, FGPrax 2010, 270 [juris-Rz. 12]; Keidel/Zimmermann, aaO, Rn. 46, § 83 Rn. 19).
  • OLG München, 30.04.2012 - 31 Wx 68/12

    Kostenentscheidung im Erbscheinserteilungsverfahren: Kosten für ein

    Auszug aus OLG Köln, 06.10.2014 - 2 Wx 249/14
    Es ist daher anders als früher unter der Geltung des § 13a Abs. 1 S. 1 FGG und - entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers - nicht mehr die Grundregel, dass im Verfahren nach dem FamFG jeder Beteiligte seine außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen hat (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschl. vom 22.03.2013 - 2 Wx 74/13; Beschl. vom 13.05.2013 - 2 Wx 147/13; Beschl. vom 04.06.2013 - 2 Wx 157/13; ebenso OLG Düsseldorf FGPrax 2011, 207 [juris-Rz. 12]; OLG München FamRZ 2012, 1895; [juris-Rz. 8]; Keidel/Zimmermann, FamFG, 18. Aufl. 2014, § 81 Rn. 44).
  • BayObLG, 10.04.1989 - BReg. 1a Z 72/88

    Enterbung; Verwandte; Abkömmlinge

    Auszug aus OLG Köln, 06.10.2014 - 2 Wx 249/14
    Die Enterbung eines Verwandten der ersten drei Ordnungen erstreckt sich in der Regel nicht auf dessen Abkömmlinge; diese treten vielmehr an die Stelle des Ausgeschlossenen gem. §§ 1924 Abs. 3, 1925 Abs. 3, 1926 Abs. 3 BGB, wenn nicht dem Testament im Weg der Auslegung ein anderer Wille des Erblassers zu entnehmen ist (BGH JZ 1959, 444; BayObLG FamRZ 1989, 1006; MüKo-BGB/Leipold, 6. Aufl. 2013, § 1938 Rn. 4, 8; Palandt/Weidlich, BGB, 72. Aufl. 2013, § 1938 Rn. 3).
  • OLG Düsseldorf, 28.03.2011 - 3 Wx 13/11
    Auszug aus OLG Köln, 06.10.2014 - 2 Wx 249/14
    Es ist daher anders als früher unter der Geltung des § 13a Abs. 1 S. 1 FGG und - entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers - nicht mehr die Grundregel, dass im Verfahren nach dem FamFG jeder Beteiligte seine außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen hat (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschl. vom 22.03.2013 - 2 Wx 74/13; Beschl. vom 13.05.2013 - 2 Wx 147/13; Beschl. vom 04.06.2013 - 2 Wx 157/13; ebenso OLG Düsseldorf FGPrax 2011, 207 [juris-Rz. 12]; OLG München FamRZ 2012, 1895; [juris-Rz. 8]; Keidel/Zimmermann, FamFG, 18. Aufl. 2014, § 81 Rn. 44).
  • BGH, 14.01.1959 - V ZR 28/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Köln, 06.10.2014 - 2 Wx 249/14
    Die Enterbung eines Verwandten der ersten drei Ordnungen erstreckt sich in der Regel nicht auf dessen Abkömmlinge; diese treten vielmehr an die Stelle des Ausgeschlossenen gem. §§ 1924 Abs. 3, 1925 Abs. 3, 1926 Abs. 3 BGB, wenn nicht dem Testament im Weg der Auslegung ein anderer Wille des Erblassers zu entnehmen ist (BGH JZ 1959, 444; BayObLG FamRZ 1989, 1006; MüKo-BGB/Leipold, 6. Aufl. 2013, § 1938 Rn. 4, 8; Palandt/Weidlich, BGB, 72. Aufl. 2013, § 1938 Rn. 3).
  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus OLG Köln, 06.10.2014 - 2 Wx 249/14
    Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass Verfügungen von Todes wegen dem Formzwang unterliegen mit der Folge, dass der ermittelte wirkliche Wille des Erblassers formnichtig erklärt ist (§ 125 BGB), wenn er im Testament selbst nicht wenigstens einen unvollkommenen Ausdruck gefunden hat, indem er dort zumindest vage oder versteckt angedeutet ist (Palandt/Weidlich, a.a.O., § 2084 Rn. 4; BGHZ 86, 41).
  • OLG Hamm, 10.01.2006 - 15 W 414/05

    Eigenhändigkeit des privatschriftlichen Testaments

    Auszug aus OLG Köln, 06.10.2014 - 2 Wx 249/14
    Die Bezugnahme auf ein nicht in Testamentsform abgefasstes Schriftstück ist nur dann unschädlich, wenn sie lediglich der näheren Erläuterung testamentarischer Bestimmungen dient, weil es sich dann nur um die Auslegung des bereits formgültig erklärten, andeutungsweise erkennbaren Willens handelt (Palandt/Weidlich, a.a.O.; Staudinger/Baumann, a.a.O., BGH Rpfleger 1980, 337; OLG Zweibrücken FamRZ 1989, 900; OLG Hamm FamRZ 2006, 1484; OLG München FamRZ 2009, 372).
  • OLG München, 25.09.2008 - 31 Wx 42/08

    Testamentserrichtung: Vorliegen eines Testierwillens bei einem handschriftlichen

    Auszug aus OLG Köln, 06.10.2014 - 2 Wx 249/14
    Die Bezugnahme auf ein nicht in Testamentsform abgefasstes Schriftstück ist nur dann unschädlich, wenn sie lediglich der näheren Erläuterung testamentarischer Bestimmungen dient, weil es sich dann nur um die Auslegung des bereits formgültig erklärten, andeutungsweise erkennbaren Willens handelt (Palandt/Weidlich, a.a.O.; Staudinger/Baumann, a.a.O., BGH Rpfleger 1980, 337; OLG Zweibrücken FamRZ 1989, 900; OLG Hamm FamRZ 2006, 1484; OLG München FamRZ 2009, 372).
  • BayObLG, 06.07.1990 - BReg. 1a Z 30/90

    Anfechtung eines Beschlusses durch den ein Erbscheinantrag abgelehnt wird;

    Auszug aus OLG Köln, 06.10.2014 - 2 Wx 249/14
    In einem eigenhändigen Testament kann nicht auf ein mit einer Maschine (Schreibmaschine, Computer, Drucker) geschriebenes Schriftstück Bezug genommen werden (BGH Rpfleger 1980, 337; BayObLGZ 1979, 215, 218; BayObLG NJW-RR 1990, 1482 jeweils m.w.N.; Staudinger/Baumann, BGB, Neubearbeitung 2012, § 2247 Rn. 71 ff.; Palandt/Weidlich, BGB, 72. Aufl. 2013, § 2247 Rn. 8), da der Erblasser hinsichtlich des Inhalts seiner letztwilligen Verfügung nur auf eigenhändig von ihm geschriebene Schriftstücke oder auf öffentliche Testamente Bezug nehmen kann (BayObLG NJW-RR 1990, 1481, 1482; OLG Hamm NJW-RR 1991, 1352, 1353 jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 27.06.1991 - 15 W 116/91
  • OLG Zweibrücken, 11.01.1989 - 3 W 177/88

    Unrichtigkeit eines erteilten Erbscheins ; Möglichkeit der Bezugnahme auf eine

  • BayObLG, 10.07.1979 - BReg. 1 Z 28/79
  • BGH, 10.11.2021 - IV ZB 30/20

    Nachlasssache: Wirksamkeit einer Erbeinsetzung in einem eigenhändigen Testament

    Hingegen kann der Erblasser hinsichtlich des Inhalts der letztwilligen Verfügung grundsätzlich nicht auf Schriftstücke, die nicht der Testamentsform genügen, Bezug nehmen (sog. "testamentum mysticum"; vgl. Senatsurteil vom 29. Mai 1980 - IVa ZR 26/80, Rpfleger 1980, 337 [juris Rn. 17 f.]; RG WarnRspr 1917 Nr. 59; WarnRspr 1915 Nr. 210; OLG Köln FamRZ 2015, 1529 unter II 1 [juris Rn. 42]; OLG Zweibrücken NJW-RR 1989, 1413 [juris Rn. 5]; BayObLG …
  • KG, 13.12.2017 - 26 W 45/16

    Erbscheinssache: Verweisung einer letztwilligen Verfügung auf ein anderes

    Ist ein verweisendes Testament formwirksam und aus sich heraus verständlich, ist eine Bezugnahme auf ein nicht in Testamentsform abgefasstes Schriftstück unschädlich, wenn diese lediglich der näheren Erläuterung der testamentarischen Bestimmung dient, weil es sich dann nur um die Auslegung des bereits formgültig erklärten Willens handelt (Weidlich, a. a. O., § 2247 Rdnr. 8; OLG Köln, Beschluss vom 06.10.2014 - 2 Wx 249/14 - MDR 2015, 39, Ls. 1 und Rdnr. 42 nach juris).
  • OLG Frankfurt, 30.07.2020 - 20 W 79/19

    Zur Formwirksamkeit des testamentum mysticum

    Dann ist die Erbeinsetzung wegen Formmangels nichtig (BayObLG Rpfleger 1979, 383; BayObLG NJW-RR 1990, 1481, 1482; OLG Hamm FamRZ 2006, 1484, 1485; OLG München NJW-RR 2011, 156; OLG Köln FamRZ 2015, 1529, 1531; a.A. OLG Hamburg FamRZ 2016, 665, 666, das zwar formal dieser Rechtsprechung zustimmt, dessen Ergebnis aber damit nicht im Einklang steht).
  • OLG Hamburg, 18.03.2015 - 2 W 5/15

    Testamentsauslegung: Bezugnahme auf ein formunwirksames maschinenschriftliches

    Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass Verfügungen von Todes wegen dem Formzwang unterliegen mit der Folge, dass der ermittelte wirkliche Wille des Erblassers formnichtig erklärt ist (§ 125 BGB), wenn er im Testament selbst nicht wenigstens einen unvollkommenen Ausdruck gefunden hat, indem er dort zumindest vage oder versteckt angedeutet ist (vgl. OLG Köln MDR 2015, 39-40).
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