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   OLG Köln, 06.05.1998 - 16 Wx 54/98   

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https://dejure.org/1998,5359
OLG Köln, 06.05.1998 - 16 Wx 54/98 (https://dejure.org/1998,5359)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.05.1998 - 16 Wx 54/98 (https://dejure.org/1998,5359)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. Mai 1998 - 16 Wx 54/98 (https://dejure.org/1998,5359)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 889
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 28.01.1985 - 20 W 237/84

    Verletzbarkeit der elterlichen Pflichten nach Entzug der elterlichen Sorge;

    Auszug aus OLG Köln, 06.05.1998 - 16 Wx 54/98
    In Anbetracht des Entzugs der elterlichen Sorge kommt eine gröbliche Pflichtverletzung nur hinsichtlich der noch verbleibenden Pflichten, nämlich Unterhalt und Besuche, in Betracht (vgl.z.B. OLG Frankfurt FamRZ 85, 831; BayObLG FamRZ 94, 1348).
  • BayObLG, 19.01.1994 - 1Z BR 98/93
    Auszug aus OLG Köln, 06.05.1998 - 16 Wx 54/98
    In Anbetracht des Entzugs der elterlichen Sorge kommt eine gröbliche Pflichtverletzung nur hinsichtlich der noch verbleibenden Pflichten, nämlich Unterhalt und Besuche, in Betracht (vgl.z.B. OLG Frankfurt FamRZ 85, 831; BayObLG FamRZ 94, 1348).
  • OLG Köln, 21.03.1990 - 16 Wx 153/89

    Vormundschaftsgerichtliche Ersetzung der Einwilligung zur Adoption bei längerer

    Auszug aus OLG Köln, 06.05.1998 - 16 Wx 54/98
    Dementsprechend kann in der Zeit der Anordnung der Gebrechlichkeitspflegschaft eine derartige psychiatrische Erkrankung bei der Kindesmutter vorgelegen haben, die ihre Einsichtsfähigkeit in die elterlichen Pflichten so erheblich gemindert haben mag, daß das erforderliche Mindestmaß an Einsichtsfähigkeit gefehlt hat (vgl.Senat v. 21.3.1990, FamRZ 90, 1152; MünchKomm/ Lüderitz, 3.Aufl., § 1748,Rz 7).
  • BVerfG, 05.04.2005 - 1 BvR 1664/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Sorgerechtsentscheidung des OLG Naumburg

    Überdies könnte der Beschwerdeführer gegen eine für ihn nachteilige Entscheidung des Landgerichts noch eine weitere Beschwerde zum Oberlandesgericht einlegen (vgl. OLG Köln, FamRZ 1999, S. 889).
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