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   OLG Köln, 03.03.1997 - 14 WF 25/97   

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https://dejure.org/1997,5613
OLG Köln, 03.03.1997 - 14 WF 25/97 (https://dejure.org/1997,5613)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.03.1997 - 14 WF 25/97 (https://dejure.org/1997,5613)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. März 1997 - 14 WF 25/97 (https://dejure.org/1997,5613)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 892
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Stuttgart, 12.01.2011 - 15 UF 243/10

    Zuweisung der Ehewohnung: Voraussetzungen für eine Abänderung der

    Der Beschluss vom 07.05.2009, durch den der damals gestellte Zuweisungsantrag der Antragstellerin zurückgewiesen wurde, da die Voraussetzungen für eine Änderung der damals bestehenden Aufteilung der Räumlichkeiten der Ehewohnung nicht vorlagen, enthält in der Sache eine Regelung der Benutzung der Ehewohnung in der Zeit des Getrenntlebens und ist daher eine Entscheidung mit Dauerwirkung i. S. d. § 48 Abs. 1 FamFG (Motzer in Scholz/Kleffmann/Motzer, Praxishandbuch Familienrecht, Bearb. Mai 2010, Teil D Rn. 60 f.; vgl. auch Maurer, FamRZ 2009, 1792, 1793 ff.; zur Anwendung des § 17 HausratV bei zurückweisender Ausgangsentscheidung vgl. OLG Köln FamRZ 1997, 892, juris, Rn. 8).

    Nicht ausreichend ist, dass eine andere Gewichtung oder abweichende rechtliche Bewertung bereits bei Erlass der Ausgangsentscheidung vorliegender Umstände vorgenommen werden soll; etwaige rechtliche Fehler der Ausgangsentscheidung können nur im Wege eines gegen diese gerichteten Rechtsmittels geltend gemacht werden (Staudinger/Weinreich, BGB-Kom., Bearb. 2004, § 17 HausratsVO Rn. 8; MünchKommBGB/Müller-Gindullis, 4. A., § 17 HausratsV Rn. 4; Palandt/Brudermüller, BGB-Kom., 68. A., Anh. zu §§ 1361a, 1361b BGB, § 17 HausrVO Rn. 2; OLG Köln FamRZ 1997, 892, juris, Rn. 12).

  • OLG Naumburg, 18.12.2003 - 3 WF 190/03

    Abänderbarkeit von Entscheidungen nach der HausratsVO bei Veränderung der

    Nach § 17 Abs. 1 S. 1 HausratsVO abzuändern sind Entscheidungen aber nur, wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse nachträglich geändert haben (OLG Hamm FamRZ 1988, 645; OLG Köln FamRZ 1997, 892 f.; Erman/Dieckmann, BGB, 9. Aufl., § 17 HausratsVO, Rn 2).
  • OLG Karlsruhe, 27.09.2000 - 2 UF 104/00

    Wohnungszuweisung, Abänderung

    Nach einer in Rechtsprechung und Literatur weit verbreiteten Ansicht ist die Vorschrift des § 17 HausratsVO entsprechend anzuwenden, wenn sich die Erstentscheidung nachträglich als grob unbillig herausstellt, ohne dass sich die tatsächlichen Verhältnisse wesentlich geändert haben, insbesondere wenn die Entscheidung im ersten Verfahren arglistig herbeigeführt worden ist (vgl. Brudermüller in Johannsen/Henrich, a. a. O., § 17 HausratsVO Rn. 1; MünchKomm-Müller-Gindulis, a. a. O., Rn. 4, jeweils m. w. N.; weitere Nachweise in der Entscheidung des OLG Köln, FamRZ 1997, 892, 893).
  • OLG Zweibrücken, 05.02.1999 - 5 UF 9/99

    Abänderung der Räumungsfrist bei Zuweisung der Ehewohnung an einen Ehegatten nach

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  • AG Kerpen, 04.02.2000 - 50 F 419/99

    Bestehende schuldrechtliche Beziehungen und Zuschlag bei der

    Die nach den Bestimmungen der HausrVO getroffenen Regelungen erwachsen gem. § 16 Abs. 1 HausrVO nicht nur in formelle, sondern auch in materielle Rechtskraft (vergl, OLG Köln, FamRZ 1997, 892 f. [OLG Köln 03.03.1997 - 14 WF 25/97] ; Johannsen/Henrich/Brudermüller, Eherecht, 3. Aufl., § 16 HausrVO, Rdn. 1 m.w.N.).
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