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   OLG Köln, 02.10.1996 - 2 Wx 31/96   

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https://dejure.org/1996,5681
OLG Köln, 02.10.1996 - 2 Wx 31/96 (https://dejure.org/1996,5681)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.10.1996 - 2 Wx 31/96 (https://dejure.org/1996,5681)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. Oktober 1996 - 2 Wx 31/96 (https://dejure.org/1996,5681)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 57, 80 ff.; HGB § 18
    Bezeichnung eines Vereins als "Stiftung"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung eines Antrags auf Eintragung in das Vereinsregister wegen irreführender Bezeichnung eines Vereins als Stiftung; Voraussetzungen für die rechtmäßige Annahme einer Stiftung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    "Stiftung" als Vereinsname

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 57, 80 ff.; HGB § 18 Abs. 2
    Bezeichnung eines Vereins als "Stiftung"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1531
  • NZG 1998, 35
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Köln, 20.11.2012 - 2 Wx 241/12
    Wird der Antrag eines Vereins auf Eintragung in das Vereinsregister zurückgewiesen, steht dem Verein - vertreten durch die zur Anmeldung der Eintragung berechtigten Vorstandsmitglieder - als Vorverein das Beschwerderecht zu (Senat, Beschl. vom 2.10.1996 - 2 Wx 31/96 - NJW-RR 1997, 1531 f.; BayObLG, Beschl. vom 29.1.1991 - BReg.

    Vielmehr ist die Prüfung des Registergerichtes entsprechend § 18 Abs. 2 HGB auch auf die Frage zu erstrecken, ob der Name des Vereins geeignet ist, die beteiligten Verkehrskreise über wesentliche Verhältnisse des Vereins wie beispielsweise Art, Größe, Alter, Bedeutung oder Zweck zu täuschen (Senat, Beschl. vom 2.10.1996 - 2 Wx 31/96 - NJW-RR 1997, 1531; Beschl. v. 20.1.2006 - 2 Wx 44/05 - OLGR Köln 2006, 374, 375; BayObLG, Beschl. vom 21.3.1990 - BReg.

  • OLG Karlsruhe, 17.01.2012 - 14 Wx 21/11

    Vereinsrecht: Voraussetzungen für Eintragung des regionalen Zweigvereins eines

    Diese Beschränkung gilt auch für die Zurückweisung von Registeranmeldungen (vgl. BGH, NJW 1989, 295 f.; 1992, 1824; BayObLG, NJW-RR 1991, 958 f.; KG, DNotZ 2006, 550, 551; OLG Hamm, RPfleger 1992, 203 f. und OLG Köln, NJW-RR 1997, 1531 f. - alle zu § 20 Abs. 2 FGG - sowie BGH, NJW 2011, 1809, 1810 - zur Einreichung der Gesellschafterliste nach § 40 Abs. 2 GmbHG).
  • OLG Köln, 20.01.2006 - 2 Wx 44/05

    UWG-Recht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht

    Vielmehr ist die Prüfung des Registergerichtes entsprechend § 18 Abs. 2 HGB auch auf die Frage zu erstrecken, ob der Name des Vereins geeignet ist, eine Täuschung über die Art, die Größe oder die sonstigen Verhältnisse des Vereins herbeizuführen (vgl. hierzu nur Senat, NJW-RR 1997, 1531 [1532]; BayObLG, NJW-RR 1990, 996; Reichert, Handbuch Vereins- und Verbandsrecht, 10. Aufl. 2005, Rdn. 78 ff. m. w. N. ; Staudinger/Habermann, BGB, Neubearbeitung 2005, § 57 Rdn. 6 ff. m. w. N.).
  • LG Bonn, 06.03.2001 - 4 T 104/01

    Anfechtbare Zwischenverfügung im Registerrecht; Mitwirkungserfordernis aller

    Die hier vertretene, trotz einiger Gegenstimmen noch als herrschend zu bezeichnende Auffassung, die die Mitwirkung aller Vorstandsmitglieder - jedenfalls für die Ersteintragung des Vereins - verlangt (vgl. Palandt/Heinrichs, BGB, 60. Aufl., Vorbem. zu § 55 Rdnr. 1, § 59 Rdnr. 1; MüKo/Reuter BGB, 2. Aufl., § 59 Rdnr. 3; Staudinger/Habermann, BGB, Bearb. 1995, § 59 Rdnr. 10; Soergel/Hadding, BGB, 12. Aufl., § 59 Rdnr. 3 m.w.N.; OLG Hamm OLGZ 1980, 389 ff, 84, 15 ff; a.A.: BayObLG RPfl 1991, 207; LG Schwerin RPfl 1997, 264; Sauter/Schweyer, Der eingetragene Verein, 16. Aufl., Rdnr. 15; Kahl in Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Aufl., § 20, Rdnr. 98; ausdrücklich offengelassen von OLG Köln NJW-RR 1997, 1531, 1532) [OLG Köln 02.10.1996 - 2 Wx 31/96] , geht davon aus, daß die Vorstandsmitglieder nicht "in Vertretung des Vereins", sondern in Erfüllung einer ihnen selbst persönlich auferlegten Pflicht handeln (Staudinger, ebenda).
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