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   OLG Jena, 12.05.1994 - 6 W 31/94   

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https://dejure.org/1994,7938
OLG Jena, 12.05.1994 - 6 W 31/94 (https://dejure.org/1994,7938)
OLG Jena, Entscheidung vom 12.05.1994 - 6 W 31/94 (https://dejure.org/1994,7938)
OLG Jena, Entscheidung vom 12. Mai 1994 - 6 W 31/94 (https://dejure.org/1994,7938)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Handelsregistereintragung des Stammkapitals einer GmbH; Publizitätswirkung im Sinne des § 15 Abs. 1 und 3 Handelsgesetzbuch (HGB); Möglichkeiten der Neufestsetzung des Stammkapitals; Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die seitens des Registergerichts abgelehnte ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 11.06.1986 - BReg. 3 Z 77/86

    Keine Beschwerde gegen Eintragung im Handelsregister

    Auszug aus OLG Jena, 12.05.1994 - 6 W 31/94
    Wird jedoch seitens des Registergerichts die Änderung einer Eintragung abgelehnt, so ist auch die hiergegen gerichtete Beschwerde nicht statthaft (vgl. BayObLG in DNotZ 1986, 48 ff; BayObLG NJW-RR 86, 1161 f m. w. Rspr. Nw.).

    Eine Prüfung dieser Frage durch die Vorinstanzen wäre insbesondere deshalb geboten gewesen, weil in der unzulässigen Beschwerde gegen eine Eintragung, wie auch in der Ablehnung des Antrages auf Änderung der Fassung einer Eintragung in der Regel die Anregung zur Einleitung eines Amtslöschungsverfahrens nach § 142 FGG zu sehen ist (vgl. Keidl/Kunze/Winkler a. a. O., Rdz. 4 zu § 142; BayObLG Rflg 1984, 274 f; NJW-RR 1986, 1161 f).

  • BayObLG, 04.12.1984 - BReg. 3 Z 215/84

    Handelsregister; Eintragung; Anfechtbarkeit; Änderung; Umdeutung; Anfechtung;

    Auszug aus OLG Jena, 12.05.1994 - 6 W 31/94
    Wird jedoch seitens des Registergerichts die Änderung einer Eintragung abgelehnt, so ist auch die hiergegen gerichtete Beschwerde nicht statthaft (vgl. BayObLG in DNotZ 1986, 48 ff; BayObLG NJW-RR 86, 1161 f m. w. Rspr. Nw.).
  • OLG Saarbrücken, 21.09.2010 - 8 W 215/10

    Rechtsweg: Auskunfts- und Einsichtsrecht eines Gesellschafters bzw.

    Insbesondere besteht für den Gesellschafter keine Möglichkeit, Informationsansprüche aus § 51a GmbHG wahlweise in einem Verfahren der ordentlichen streitigen Gerichtsbarkeit durchzusetzen (vgl. BGH NJW-RR 1995, 1183 f. Tz. 12, zit. nach juris; OLG Saarbrücken GmbHR 1994, 474 f.; OLG Schleswig GmbHR 2008, 434, 435; Scholz/Schmidt, GmbHG, 10. Aufl., § 51b Rdnr. 9; Lutter in: Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 17. Aufl., § 51b Rdnr. 14).

    Soweit sich der von dem Kläger geltend gemachte und aus seiner Stellung als Gesellschafter der Beklagten zu 1. hergeleitete Anspruch auf Gewährung von Einsicht in die Geschäftsunterlagen der Beklagten zu 1. auch gegen den Beklagten zu 2. gerichtet hat, fehlt es darüber hinaus im Hinblick auf die Möglichkeit eines Auskunftserzwingungsverfahrens gegen die Beklagte zu 1. nach § 51 b GmbHG, § 132 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1, § 99 Abs. 1 AktG an dem erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis (vgl. OLG Saarbrücken GmbHR 1994, 474, 475).

  • OLG Dresden, 08.05.2000 - 17 U 3742/99

    Anforderungen an den Nachweis der Leistung der Stammeinlage durch den

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