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   OLG Hamm, 25.11.2019 - 18 U 19/19   

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https://dejure.org/2019,51127
OLG Hamm, 25.11.2019 - 18 U 19/19 (https://dejure.org/2019,51127)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.11.2019 - 18 U 19/19 (https://dejure.org/2019,51127)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. November 2019 - 18 U 19/19 (https://dejure.org/2019,51127)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO BGB § 112 Nr. 1; BGB §§ 535 ff.
    Kündigungssperre

  • rechtsportal.de

    InsO § 108
    Kündigung eines Gewerberaummietvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kündigung trotz insolvenzbedingter Kündigungssperre wirksam?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eine vermieterseitige Kündigung trotz § 112 Nr. 1 InsO ist nichtig! (IMR 2020, 459)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2020, 322
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.01.2015 - IX ZR 279/13

    Insolvenz einer GmbH & Co. KG: Anspruch des Insolvenzverwalters auf

    Auszug aus OLG Hamm, 25.11.2019 - 18 U 19/19
    Die nach Verfahrenseröffnung begründeten Mieten bilden Masseverbindlichkeiten gem. §§ 55 Abs. 1 Nr. 2, 2. Fall, 108 Abs. 1 S. 1 InsO (BGH, Urt. vom 29.1.2015, Az. IX ZR 279/13, iuris Rn. 28, 32).

    Zwar ist nach den Maßstäben des Bundesgerichtshofs (Urt. vom 29.1.2015, a.a.O., Rn. 77f.) nicht ausschlaggebend, ob der Verwalter die Mietsache tatsächlich umfassend nutzt.

    Ein Entschädigungsanspruch des Vermieters aus § 546 a Abs. 1 BGB wegen Vorenthaltens der Mietsache kann folglich eine Masseverbindlichkeit nach § 55 Abs. 1 Nr. 2 Fall 2 InsO begründen, wenn das Mietverhältnis, auf dem er beruht, die Insolvenzeröffnung überdauert hat (BGH, Urt. vom 29.1.2015, a.a.O., Rn. 80ff.).

    Insoweit ist danach zu differenzieren, ob und inwieweit es nach der Verfahrenseröffnung zu nachteiligen Veränderungen gekommen ist; nur wegen solcher Veränderungen darf der Vermieter die Rücknahme verweigern, ohne Ansprüche aus § 546a Abs. 1 BGB zu verlieren (BGH, Urt. vom 29.1.2015, a.a.O., Rn. 81ff.).

  • BGH, 24.01.2018 - XII ZR 120/16

    Konkludenter Widerspruch gegen stillschweigende Verlängerung des

    Auszug aus OLG Hamm, 25.11.2019 - 18 U 19/19
    Eine kürzere Frist ergibt sich nicht aus der gesetzlichen Regelung des § 580 a Abs. 1 oder Abs. 2 BGB: Die am 2.3.2013 zugegangene, als Kündigung aufzufassende "Bestätigung" der Beklagten hätte die Mietverhältnisse über die unbebauten Flächen gem. § 580 a Abs. 1 Nr. 3 BGB (spätestens am dritten Werktag zum Ablauf eines Kalendervierteljahres) mit Ablauf des 30.6.2013, die Mietverhältnisse über die Geschäftsräume, wozu sämtliche zu gewerblichen Zwecken gemieteten Räume, auch Lagerräume, gehören (BGH XII ZR 120/16), gem. § 580 a Abs. 2 BGB (spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahres) erst mit Ablauf des 30.9.2013 beendet.
  • BGH, 26.09.2012 - XII ZR 112/10

    Geschäftsraummiete in einem Einkaufszentrum: Formularklausel über die

    Auszug aus OLG Hamm, 25.11.2019 - 18 U 19/19
    Allerdings schuldet die Beklagte auch die Verzinsung der - nach Abrechnungsreife nicht mehr geschuldeten - Nebenkostenvorauszahlungen bis zum 31.12.2014 (BGH, Urt. vom 26.9.2012, Az. XII ZR 112/10, iuris Rn. 28).
  • BGH, 24.07.2013 - XII ZR 104/12

    Gewerberaummiete: Schriftformerfordernis im Hinblick auf den Beginn des

    Auszug aus OLG Hamm, 25.11.2019 - 18 U 19/19
    Im Grundsatz gilt (zuletzt BGH, Urt. v. 11.4.2018, Az. XII ZR 43/17, NZM 2018, 515), dass die Umdeutung einer fristlosen in eine ordentliche Mietvertragskündigung zulässig und angebracht ist, wenn - für den Kündigungsgegner erkennbar - nach dem Willen des Kündigenden das Vertragsverhältnis in jedem Fall zum nächstmöglichen Termin beendet werden soll (im Anschluss an BGH NZM 2013, 759 = NJW 2013, 3361).
  • BGH, 11.04.2018 - XII ZR 43/17

    Gewerberaummiete: Schriftformerfordernis für vertragliche Neufestsetzung der

    Auszug aus OLG Hamm, 25.11.2019 - 18 U 19/19
    Im Grundsatz gilt (zuletzt BGH, Urt. v. 11.4.2018, Az. XII ZR 43/17, NZM 2018, 515), dass die Umdeutung einer fristlosen in eine ordentliche Mietvertragskündigung zulässig und angebracht ist, wenn - für den Kündigungsgegner erkennbar - nach dem Willen des Kündigenden das Vertragsverhältnis in jedem Fall zum nächstmöglichen Termin beendet werden soll (im Anschluss an BGH NZM 2013, 759 = NJW 2013, 3361).
  • BGH, 24.06.1998 - XII ZR 195/96

    Einigung auf Fortsetzung des Mietverhältnisses bei vorzeitiger Kündigung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 25.11.2019 - 18 U 19/19
    Die Klausel des § 4 Ziff. 2. ist jedenfalls im Rahmen gewerblicher Mietverträge als wirksam anzusehen (BGH, Urt. vom 24.6.1998, Az. XII ZR 195/96, NJW 1998, S. 2664; Lindner-Figura/Stellmann/Oprée/Oprée, Geschäftsraummiete, 4. Aufl., Kap. 15 Rn. 222).
  • BGH, 24.09.1980 - VIII ZR 299/79

    Abschluss eines Mietvertrages über ein Ladenlokal - Vorliegen von Baumängeln und

    Auszug aus OLG Hamm, 25.11.2019 - 18 U 19/19
    Da es nichts "zu bestätigen gab", weil die Kündigungen des Klägers vom 7. und 8.1.2013 einseitige Gestaltungserklärungen darstellten, die wegen § 112 InsO unwirksam waren, und weil sie auch nicht als Angebote an den Schuldner auf Vertragsaufhebung verstanden werden konnten (BGH WuM 1981, S. 57; Bub/Treier/Grapentin, a.a.O., Kap. IV. Rn. 535), bedürfte das Zustandekommen einer solchen Vereinbarung zunächst der Auslegung der "Bestätigung" als Angebot an den Kläger auf Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung und ferner einer Annahmeerklärung oder jedenfalls eines entsprechend zu deutenden Verhaltens des Klägers; § 151 BGB dispensiert nur vom Zugang einer solchen Erklärung bei der Beklagten.
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