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   OLG Hamm, 24.07.2012 - I-10 U 109/09   

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OLG Hamm, 24.07.2012 - I-10 U 109/09 (https://dejure.org/2012,31550)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.07.2012 - I-10 U 109/09 (https://dejure.org/2012,31550)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Juli 2012 - I-10 U 109/09 (https://dejure.org/2012,31550)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Schadensersatzansprüche gegen den Testamentsvollstrecker, Verletzung von Sorgfaltspflichten

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB §§ 2219, 2216
    Schadensersatzansprüche gegen den Testamentsvollstrecker, Verletzung von Sorgfaltspflichten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Testamentsvollstreckers wegen Einkommensteuerpflicht der Erben aus der Vereinnahmung von Erlösen aus der Liquidation eines im Nachlass befindlichen Unternehmens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2219; BGB § 2216
    Haftung des Testamentsvollstreckers wegen Einkommensteuerpflicht der Erben aus der Vereinnahmung von Erlösen aus der Liquidation eines im Nachlass befindlichen Unternehmens

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • LG Dortmund, 04.06.2009 - 4 O 78/06

    Pflichtverletzung eines Testamentvollstreckers i.R.d. Abwicklung eines Nachlasses

    Auszug aus OLG Hamm, 24.07.2012 - 10 U 109/09
    Mit dem zeitgleich vor dem Senat anhängigen weiteren Zivilverfahren 4 O 78/06 - Landgericht Dortmund = 10 U 85/09 - OLG Hamm machen die Kläger zu 1) bis 4) und 6) - neben weiteren Erben - Schadensersatzansprüche wegen der Einkommensteuerbelastung der Erben für das Veranlagungsjahr 1997 aufgrund einer Steuernachmeldung aus dem Jahre 2002 geltend.

    Die Widerklage sei unzulässig, soweit sie sich gegen Hilfsanträge derjenigen Kläger richte, die bereits in dem Verfahren 4 O 78/06 - LG Dortmund von dem Beklagten widerbeklagt seien; im Übrigen - d. h. bezüglich der Klägerin zu 5) und hinsichtlich des Hauptvortrages zur Klagebegründung - sei die Widerklage begründet, da die Kläger diesbezüglich keine Ansprüche gegen den Beklagten als vormaligen Testamentsvollstrecker herleiten könnten.

    Die stattgebende Entscheidung zur Feststellungswiderklage berücksichtige nicht die gegenläufige Rechtshängigkeit von Schadensersatzansprüchen aus den gegenständlichen Pflichtverletzungsvorwürfen im hiesigen Rechtsstreit und im Parallelverfahren 4 O 78/06 - Landgericht Dortmund.

    Die Prozessakten 4 O 78/06 - Landgericht Dortmund = 10 U 85/09 - Oberlandesgericht Hamm und 4 O 62/05 - Landgericht Dortmund = 10 U 1/06 - Oberlandesgericht Hamm haben zur Information des Senates vorgelegen und sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.

  • OLG Hamm, 24.07.2012 - 10 U 85/09

    Haftung des Testamentsvollstreckers wegen Einkommensteuerpflicht der Erben aus

    Auszug aus OLG Hamm, 24.07.2012 - 10 U 109/09
    Mit dem zeitgleich vor dem Senat anhängigen weiteren Zivilverfahren 4 O 78/06 - Landgericht Dortmund = 10 U 85/09 - OLG Hamm machen die Kläger zu 1) bis 4) und 6) - neben weiteren Erben - Schadensersatzansprüche wegen der Einkommensteuerbelastung der Erben für das Veranlagungsjahr 1997 aufgrund einer Steuernachmeldung aus dem Jahre 2002 geltend.

    Die Prozessakten 4 O 78/06 - Landgericht Dortmund = 10 U 85/09 - Oberlandesgericht Hamm und 4 O 62/05 - Landgericht Dortmund = 10 U 1/06 - Oberlandesgericht Hamm haben zur Information des Senates vorgelegen und sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.

    Ergänzend zu den obigen Erwägungen ist insbesondere darauf zu verweisen, dass insbesondere die von den Klägern gewünschte Möglichkeit zur Reduzierung der Einkommenssteuer aus § 35 EStG a.F. (Gegenstand der Klageverfahren 10 U 85/09 und 10 U 1/06) für die Zeit beginnend mit dem Veranlagungsjahr 1999 vollständig entfallen wäre.

  • BGH, 13.06.2008 - V ZR 114/07

    Darlegungs- und Beweislast bei Verletzung eines Beratungsvertrages im Rahmen des

    Auszug aus OLG Hamm, 24.07.2012 - 10 U 109/09
    Denn mit einer entsprechenden richterlichen Feststellung wird die Führung eines neuen Rechtsstreites über den Anspruch ausgeschlossen, der nur teilweise eingeklagt ist, woraus sich das Interesse an einer der Rechtskraft fähigen Entscheidung regelmäßig ergibt (vgl. BGH, NJW 2008, 2852 ff. - Juris-Rz. 32 m.w.N.).

    Insbesondere steht dem nach § 256 I ZPO erforderlichen Interesse an einer (widerklagend beantragten) richterlichen Feststellung nicht unbedingt entgegen, dass der Widerbeklagte sich nach einer Abtretung keiner eigenen Ansprüche mehr berühmt (vgl. BGH, NJW 2008, 2852 ff. - Juris-Rz. 31).

  • BGH, 03.12.1986 - IVa ZR 90/85

    Angemessen Vergütung eines Testamentsvollstreckers - Pflichtverletzung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 24.07.2012 - 10 U 109/09
    Er muss das ihm anvertraute Vermögen sichern und erhalten, Verluste verhindern und Nutzungen gewährleisten (BGH, NJW 1987, 1070 f.; Palandt, aaO, § 2216 BGB, Rz. 2 m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 1987, 1070, 1071) verbietet es sich insb.

  • OLG München, 20.07.1994 - 15 U 3348/93

    Pflichten eines Testamentsvollstreckers

    Auszug aus OLG Hamm, 24.07.2012 - 10 U 109/09
    Das ist seine zentrale gesetzliche Pflicht (juris-PK BGB, aaO, § 2204 BGB, Rz. 3; OLG München, OLGR 1994, 225; Frieser, Erbrecht, 3. Aufl., § 2204 BGB, Rz. 3), wenngleich hierfür im Rahmen der vom Erblasser getroffenen Anordnungen ein breiter Ermessenspielraum besteht (juris-PK BGB, aaO, § 2204 BGB, Rz. 3).

    Insbesondere wenn der Erblasser im Testament dem Testamentsvollstrecker aufgegeben hat, die Auseinandersetzung unter den Miterben zu bewirken , darf dieser nicht seine lediglich zur Abwicklung und Auseinandersetzung eingeräumte Verwaltungsbefugnis dazu benutzen, gegen den Willen des Erblassers eine Verwaltungsvollstreckung zu führen; die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft ist vielmehr "mit tunlicher Beschleunigung" zu bewirken (OLG München, OLGR 1994, 225).

  • BayObLG, 05.02.1999 - 1Z BR 116/98

    Entlassung des Testamentsvollstreckers aus wichtigem Grund

    Auszug aus OLG Hamm, 24.07.2012 - 10 U 109/09
    Bei der sog. Abwicklungsvollstreckung - die den Regelfall der Testamentsvollstreckung darstellt (BayOblG, FamRZ 2000, 193 f.) und auch hier nach den übereinstimmenden Protokollerklärungen der Parteivertreter vom 09.01.2007 sowie entsprechend dem im Senatstermin erörterten Inhalt der letztwilligen Verfügungen des Erblassers H angeordnet war - obliegt es dem Testamentsvollstrecker in der Regel, den Nachlass durch Ausführung des letzten Willens des Erblassers abzuwickeln (Juris-PK BGB, aaO § 2203 BGB, Rz. 5; BayOblG, aaO).

    Im Rahmen dieser Abwicklungsvollstreckung ist es Aufgabe des Testamentsvollstreckers, die Anordnungen des Erblassers betreffend die Nachlassabwicklung auszuführen, d.h. unter Beachtung der testamentarischen Bestimmungen die zugewiesenen Nachlassgegenstände an die begünstigten Personen zu übereignen, für die Erfüllung der Vermächtnisse zu sorgen und die erbschaftssteuerlichen Angelegenheiten zu erledigen (BayOblG, FamRZ 2000, 193).

  • OLG Naumburg, 11.08.2011 - 2 U 34/11

    Schadensersatz bei Dachlawinenschaden: Ansprüche des Untermieters eines

    Auszug aus OLG Hamm, 24.07.2012 - 10 U 109/09
    Denn die in § 35 EStG a.F. normierte Einkommenssteuerermäßigung für Einkünfte, die bereits der Erbschaftssteuer unterlegen haben, wurde für die Veranlagungsjahre ab 1999 aufgehoben und erst mit Wirkung ab 2009 (als § 35 b EStG) wieder eingeführt; für die Veranlagungsjahre vor Inkrafttreten der Neuregelung gab es keine Möglichkeit zur Einkommenssteuerreduzierung wegen einer Doppelbelastung mit der Erbschaftssteuer (vgl.: BFH, NJW-RR 2011, 1535 = ZEV 2011, 329).
  • BayObLG, 18.12.1997 - 1Z BR 97/97

    Zwingende Anhörung des Testamentsvollstreckers vor Entlassung - Zeitpunkt

    Auszug aus OLG Hamm, 24.07.2012 - 10 U 109/09
    Er handelt erst dann pflichtwidrig, wenn er die Grenzen seines Ermessens überschreitet (BayOblG, FamRZ 1998, 987, 989 m.w.N.).
  • BGH, 13.03.2003 - VII ZR 418/01

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Teilklage

    Auszug aus OLG Hamm, 24.07.2012 - 10 U 109/09
    2 ZPO, solange erkennbar ist, welcher Teil des Gesamtanspruchs Gegenstand der Klage sein soll (BGH, MDR 2003, 824 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 29.11.2007 - 10 U 86/07

    Anforderungen an fristlose Kündigung eines gewerblichen Mietverhältnisses -

    Auszug aus OLG Hamm, 24.07.2012 - 10 U 109/09
    In dem Verfahren 12 O 63/05 - Landgericht Dortmund = 10 U 86/07 - Oberlandesgericht Hamm haben u.a. auch die Kläger des vorliegenden Verfahrens Schadensersatzforderungen wegen vermeintlich fehlerhafter Erklärungen des Testamentsvollstreckers M zur Erbschaftssteuerveranlagung und wegen geleisteter Vermögenssteuerzahlungen im dritten und vierten Quartal 1995 geltend gemacht; auch diese Klage ist rechtskräftig abgewiesen worden.
  • BGH, 23.05.2001 - IV ZR 64/00

    Erwerb eines Nachlaßgrundstücks durch Miterben-Testamentsvollstrecker

  • LG Dortmund, 10.07.2007 - 12 O 63/05

    Anspruch eines Erben gegen einen Testamentvollstrecker wegen angeblicher

  • OLG Hamm, 24.07.2012 - 10 U 85/09

    Haftung des Testamentsvollstreckers wegen Einkommensteuerpflicht der Erben aus

    Mit dem zeitgleich vor dem Senat anhängigen Zivilverfahren 4 O 91/06 - Landgericht Dortmund = 10 U 109/09 Oberlandesgericht Hamm machen die Kläger zu 1), 2), 3), 5) und 10) Schadensersatzansprüche wegen der Liquidation der nachlasszugehörigen J AG, wegen der im Dezember 1996 veranlaßten Veräußerung von deren Liegenschaft in M2 und wegen einer Wertpapierveräußerung der J AG im Februar 1997 geltend.

    Die Prozessakten 4 O 62/05 - Landgericht Dortmund = 10 U 1/06 - Oberlandesgericht Hamm und 4 O 91/06 - Landgericht Dortmund = 10 U 109/09 Oberlandesgericht Hamm haben zur Information des Senates vorgelegen und sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.

    Anderes gilt nur, soweit mit dem Schriftsatz vom 08.06.2012 unter "Umstellung der Klagebegründung" die streitgegenständliche Zahlungsforderung nun auf Sachverhalte gestützt worden ist, die bereits seit dem Jahr 2006 Prozessgegenstand des Parallelverfahrens 4 O 91/06 - LG Dortmund = 10 U 109/09 - Oberlandesgericht Hamm sind.

    Soweit die Kläger mit Schriftsatz vom 16.07.2012 darauf hingewiesen haben, ein Zuwarten mit der Erbauseinandersetzung aus steuerlichen Gründen habe jedenfalls dem mutmaßlichen Erblasserwillen entsprochen, und hierzu auf "den umfangreichen Vortrag" in der Parallelsache 10 U 109/09 "Bezug genommen" worden ist, genügt dieser pauschale Hinweis erkennbar nicht den prozessualen Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Berufungsvortrag.

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