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   OLG Hamm, 22.04.2008 - 15 W 183/07   

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OLG Hamm, 22.04.2008 - 15 W 183/07 (https://dejure.org/2008,78741)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.04.2008 - 15 W 183/07 (https://dejure.org/2008,78741)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. April 2008 - 15 W 183/07 (https://dejure.org/2008,78741)
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  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Zulässigkeit einer Teilnahme eines Rechtsanwalts an einer Eigentümerversammlung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 19.02.2004 - 2Z BR 212/03

    Nichtöffentlichkeit der Wohnungseigentümerversammlung und Beiziehung von externen

    Auszug aus OLG Hamm, 22.04.2008 - 15 W 183/07
    Beschlüsse der Eigentümerversammlung nach § 23 Abs. 1 WEG, die unter Verstoß gegen das Prinzip der NichtÖffentlichkeit zustande kommen (BGHZ 121, 236; BayObLG NJW-RR 2002, 1307), sind auf Antrag nach § 23 Abs. 4 WEG für ungül­ tig zu erklären, wenn sich die Ursächlichkeit des Verstoßes nicht ausschließen lässt (BayObLG NZM 2004, 388).

    Außenstehende Dritte sollen nicht auf den Ablauf der Versammlung und dadurch womöglich auf die Meinungsbildung der Woh­ nungseigentümer Einfluss nehmen können (BGH a.a.O., Senat in FGPrax 2007, 71; OLG Hamburg ZMR 2007, 550; BayObLG NZM 2004, 388).

    Keiner abschließenden Entscheidung des Senats bedarf es zu der Frage, ob die Teilnahme von Rechtsanwalt l ^ H ^ a l s juristischer Berater an Teilen der Eigen­ tümerversammlung vom 25.04.2006 mit dem Grundsatz der NichtÖffentlichkeit der Wohnungseigentümerversammlung zu vereinbaren ist (Vgl. BayObLG NZM 2004, 388).

  • BGH, 29.01.1993 - V ZB 24/92

    Anwesenheit und Beteiligung eines Beistandes an der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Hamm, 22.04.2008 - 15 W 183/07
    Beschlüsse der Eigentümerversammlung nach § 23 Abs. 1 WEG, die unter Verstoß gegen das Prinzip der NichtÖffentlichkeit zustande kommen (BGHZ 121, 236; BayObLG NJW-RR 2002, 1307), sind auf Antrag nach § 23 Abs. 4 WEG für ungül­ tig zu erklären, wenn sich die Ursächlichkeit des Verstoßes nicht ausschließen lässt (BayObLG NZM 2004, 388).
  • BGH, 17.07.2003 - V ZB 11/03

    Beschwerdebefungnis der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Entscheidung über

    Auszug aus OLG Hamm, 22.04.2008 - 15 W 183/07
    Das Anfechtungsrecht dient nicht nur dem persönlichen Interesse des anfechtenden Wohnungseigentümers oder dem Minderheitenschutz, sondern dem Interesse der Gemeinschaft an einer ordnungsmäßigen Verwaltung (BGH NJW 2003, 3124, 3125).
  • BayObLG, 18.03.1999 - 2Z BR 6/99

    Beginn der Berufungsfrist in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 22.04.2008 - 15 W 183/07
    Im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbar­ keit gelten c h t ni die §§ 517, 548 ZPO, wonach die Berufungs - bzw. Revisionsfrist spätestens mit dem Ablauf von 5 Monaten nach der Verkündung der gerichtlichen Entscheidung beginnt (BayObLG NZM 1999, 575).
  • BayObLG, 28.07.2004 - 2Z BR 43/04

    Grundsätze der ordnungsgemäßen Verwaltung im Zusammenhang mit der Sanierung von

    Auszug aus OLG Hamm, 22.04.2008 - 15 W 183/07
    Eine Maßnahme entspricht dann ordnungs­ gemäßer Verwaltung, wenn die Maßnahme aus Sicht eines vernünftig und wirt­ schaftlich denkenden Beurteilers dem Interesse aller Wohnungseigentümer und nicht nur dem von Einzelnen dient, wobei die Wohnungseigentümer einen Ermessens­ spielraum haben (BayObLG NJW-RR 2004, 1455).
  • OLG Hamm, 27.09.2006 - 15 W 98/06

    Anwesenheitsrecht eines Verwaltungsbeiratsmitglieds in der Eigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Hamm, 22.04.2008 - 15 W 183/07
    Außenstehende Dritte sollen nicht auf den Ablauf der Versammlung und dadurch womöglich auf die Meinungsbildung der Woh­ nungseigentümer Einfluss nehmen können (BGH a.a.O., Senat in FGPrax 2007, 71; OLG Hamburg ZMR 2007, 550; BayObLG NZM 2004, 388).
  • BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 32/02

    Unzulässige Hinzuziehung eines Rechtsanwalts als Berater in Eigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Hamm, 22.04.2008 - 15 W 183/07
    Beschlüsse der Eigentümerversammlung nach § 23 Abs. 1 WEG, die unter Verstoß gegen das Prinzip der NichtÖffentlichkeit zustande kommen (BGHZ 121, 236; BayObLG NJW-RR 2002, 1307), sind auf Antrag nach § 23 Abs. 4 WEG für ungül­ tig zu erklären, wenn sich die Ursächlichkeit des Verstoßes nicht ausschließen lässt (BayObLG NZM 2004, 388).
  • OLG Frankfurt, 05.02.2007 - 20 W 409/05

    Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde eines

    Auszug aus OLG Hamm, 22.04.2008 - 15 W 183/07
    Keine Anschlussbeschwerde ist nämlich die zu­ sätzliche gleichgerichtete Beschwerde eines anderen Beteiligten (OLG Frankfurt NZM 2007, 568, 569; BayObLG NJW-RR 2000, 606; Bärmann - Merle, WEG, 9. Aufl., § 45 Rn. 110; Staudinger/Wenzel, BGB, Stand 2005, § 45 WEG Rn. 25).
  • BGH, 27.10.1983 - VII ZR 41/83

    Anschließung an unselbständiges Anschlußrechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamm, 22.04.2008 - 15 W 183/07
    Das Verschlechterungsverbot kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn dadurch nicht eine zu seinen Gunsten ergangene Erstentscheidung teilweise abge­ ändert wird (BGH NJW 1986, 1484; noch weitergehend BGHZ 88, 360: stets Vorrang der Prozessvoraussetzungen vor dem Verschlechterungsverbot).
  • OLG Hamburg, 11.04.2007 - 2 Wx 2/07

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Ungültigerklärung von

    Auszug aus OLG Hamm, 22.04.2008 - 15 W 183/07
    Außenstehende Dritte sollen nicht auf den Ablauf der Versammlung und dadurch womöglich auf die Meinungsbildung der Woh­ nungseigentümer Einfluss nehmen können (BGH a.a.O., Senat in FGPrax 2007, 71; OLG Hamburg ZMR 2007, 550; BayObLG NZM 2004, 388).
  • KG, 15.09.2000 - 24 W 3301/00
  • BayObLG, 02.12.1999 - 2Z BR 161/99

    Pflicht der Rechtsmittelbelehrung im Wohnungseigentumsverfahren

  • OLG Hamm, 15.07.2008 - 15 Wx 85/08

    Unwirksamkeit einer Sonderumlage bei Liquiditätsengpässen der

    Auch als Bevollmächtigter nach § 54 HGB unterliegt er im Innenver­ hältnis zur Verwalterin der vertraglichen Bindung, die Vertraulichkeit voraussetzt (Se­ nat, Beschluss vom 22.04.2008, 15 W 183/07).
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