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   OLG Hamm, 21.12.2023 - 3 Ws 478/23   

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https://dejure.org/2023,38563
OLG Hamm, 21.12.2023 - 3 Ws 478/23 (https://dejure.org/2023,38563)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.12.2023 - 3 Ws 478/23 (https://dejure.org/2023,38563)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Dezember 2023 - 3 Ws 478/23 (https://dejure.org/2023,38563)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • strafrechtsiegen.de

    Bewährungswiderruf: Vertrauenstatbestand & Therapie statt Strafe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 56f
    Strafaussetzung zur Bewährung; Widerruf; Verlängerung der Bewährungszeit; Vertrauensschutz; Gesamtstrafenbeschluss

  • rechtsportal.de

    StGB § 56f
    Strafaussetzung zur Bewährung; Widerruf; Verlängerung der Bewährungszeit; Vertrauensschutz; Gesamtstrafenbeschluss

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Vollstreckung: Widerruf von Strafaussetzung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 08.08.2011 - 2 Ws 191/11

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung; nachträgliche Gesamtfreiheitsstrafe;

    Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2023 - 3 Ws 478/23
    Ein solcher kann gegeben sein, wenn zum Zeitpunkt der nachträglichen Gesamtstrafenbildung bereits bekannt war, dass die verurteilte Person zeitlich nach der Verhängung der im Gesamtstrafenbeschluss zusammenzuführenden Strafen erneut straffällig geworden und deswegen bereits rechtskräftig verurteilt worden ist und der Richter die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe dennoch zur Bewährung aussetzt (Schönke/Schröder/Kinzig, 30. Aufl. 2019, StGB § 56f Rn. 5, OLG Celle, Beschluss vom 08.08.2011 - 2 Ws 191, 192/11, BeckRS 2011, 23534, beck-online).
  • OLG Celle, 26.08.2022 - 2 Ws 181/22

    Zeitliche Grenzen des Widerrufs der Strafaussetzung zur Bewährung aus einem

    Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2023 - 3 Ws 478/23
    Laut OLG Celle, Beschluss vom 26.08.2022 - 2 Ws 181/22, ist als Voraussetzung für den Widerruf lediglich die Begehung einer weiteren Straftat im Zeitraum zwischen der Strafaussetzung zur Bewährung und dem Widerruf erforderlich.
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