Rechtsprechung
OLG Hamm, 21.12.2022 - 11 U 119/21 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 231, 393, 823, 858 BGB
Verbotene Eigenmacht, Selbsthilfe, Vermieter, Mieter, Schadensersatz, Aufrechnungsverbot, unerlaubte Handlung - rewis.io
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
BGB §§ 231, 393, 823 Abs. 2, § 858
Schadensersatzanspruch des Mietinteressenten bei irrtümlich angenommenem Vermieterpfandrecht - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Schadensersatz wegen verbotener Eigenmacht auch ohne Mietvertrag!
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Verbotene Eigenmacht erfordert nicht zwingend einen Mietvertrag!
- mdr-recht.de (Kurzinformation)
Folgenschwere verbotene Eigenmacht des Vermieters eines Gewerbegrundstücks
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Schadensersatz wegen verbotener Eigenmacht auch ohne Zustandekommen des Mietvertrags! (IMR 2023, 227)
Verfahrensgang
- LG Siegen, 16.07.2021 - 2 O 130/17
- OLG Hamm, 21.12.2022 - 11 U 119/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 14.07.2010 - VIII ZR 45/09
Verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters bei "kalter" Wohnungsräumung
Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2022 - 11 U 119/21
Denn in seiner Entscheidung vom 14.07.2010 (VIII ZR 45/09) hat der Bundesgerichtshof in einem vergleichbaren Fall, in dem ein Vermieter in dem Wissen, über keinen ihn dazu legitimierenden Räumungstitel zu verfügen, die in der Wohnung des abwesenden Mieters befindlichen Einrichtungsgegenstände eigenmächtig in Besitz nahm und anschließend entsorgte, eine verschuldensunabhängige Haftung eines Vermieters aus § 231 BGB bejaht (…BGH, a.a.O. - Rz. 9 f. juris).a) Bei der Prüfung der Frage, in welcher Höhe dem Kläger durch die irrtümliche Selbsthilfe und unerlaubte Handlung der Beklagten zu 3.) ein Schaden entstanden ist, wird das Landgericht die vom Kläger bereits erstinstanzlich mehrfach angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14.07.2010, VIII ZR 45/09, und die dort im Falle des "kalt räumenden" Vermieters aufgestellten Grundsätze zur Darlegungs- und Beweislastverteilung sowie zu den an die Schätzung eines Mindestschadens zu stellenden Anforderungen zu beachten haben.
b) Soweit der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 14.07.2010, VIII ZR 45/09, für die von ihm angenommene Beweislastumkehr verlangt, dass die Angaben zu den vom Mieter angesetzten Werte "plausibel" sind, werden an eine dahingehende Plausibilisierung keine überzogenen Anforderungen zu stellen sein.
Der Bundesgerichtshof hat insoweit in seinem Urteil vom 14.07.2010, VIII ZR 45/09, unter lit. II 2. b) der Entscheidungsgründe ausgeführt, dass eine Schadensschätzung gemäß § 287 ZPO zwar nicht mangels greifbarer Anhaltspunkte völlig in der Luft hängen darf, andererseits aber auch nicht zwingend Angaben des Anspruchsstellers zu Qualität, Alter, ggfls.
- BGH, 18.12.2019 - XII ZR 13/19
Kfz-Halter kann bei Verstoß gegen die Parkordnung auf "erhöhtes Parkentgelt" …
Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2022 - 11 U 119/21
Mit der von ihr verübten verbotenen Eigenmacht hat die Beklagte zu 3.) gegen ein Schutzgesetz des i.S.v. § 823 Abs. 2 BGB verstoßen (BGH, Urteil vom 18.12.2019, XII ZR 13/19 - Rz. 30 juris). - BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00
Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig
Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2022 - 11 U 119/21
Bei der Beklagten zu 3.) handelt es sich um eine BGB-Außengesellschaft, die als teilrechtsfähige Personengesellschaft durch Teilnahme am Rechtsverkehr eigene Rechte und Pflichten begründen kann (BGH, Urteil vom 29.01.2001, II ZR 331/00 - Rz. 5 ff. juris).
- BGH, 08.02.2011 - II ZR 243/09
Quotale Haftung von Gesellschaftern geschlossener Immobilienfonds
Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2022 - 11 U 119/21
Denn der Beklagte haftet für die Schadensersatzverpflichtung der Beklagten zu 3.) als deren Mitgesellschafter in entsprechender Anwendung des § 128 HGB auch persönlich und unbeschränkt (BGH, Urteil vom 08.02.2011, II ZR 243/09 - Rz. 14 juris). - BGH, 24.11.1998 - VI ZR 388/97
Pflicht einer Prozeßpartei zur Äußerung zu Tatvorgängen im eigenen …
Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2022 - 11 U 119/21
Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt die Vorschrift des § 393 BGB auch gegenüber einem konkurrierenden vertraglichen Anspruch zum Zuge, wenn die anspruchsbegründende Handlung nicht nur eine Vertragsverletzung darstellt, sondern zugleich die Voraussetzungen einer deliktischen Haftung erfüllt (BGH, Urteil vom 24.11.1998 - VI ZR 388/97 -, Rz. 12 juris). - BGH, 10.02.1981 - VI ZR 182/79
Schadensschätzung bei Verweigerung zumutbarer Mitwirkung des Klägers am …
Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2022 - 11 U 119/21
Die vom Landgericht angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10.02.1981, VI ZR 182/79 (= NJW 1981, 1454) rechtfertigt insoweit keine abweichende Beurteilung. - OLG München, 18.09.2002 - 27 U 1011/01
Zulässigkeit des durch den Verwalter mit Ermächtigung der …
Auszug aus OLG Hamm, 21.12.2022 - 11 U 119/21
Der Senat folgt dieser Auffassung (OLG Schleswig…, Urteil vom 01.01.2018, 7 U 146/15 - Rz. 61 juris, OLG München, Urteil vom 18.09.2002, 27 U 1011/01 - Rz. 75 juris;… Zöller-Heßler, ZPO, 34. Aufl. 2022 § 538 Rn. 59 m. w. N.).