Rechtsprechung
OLG Hamm, 21.04.2022 - I-15 W 51/19 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 119, 1954, 1955, 1957
Motivirrtum: Irrtum über die Person, der die Ausschlagung der Erbschaft zugutekommt - erbrechtsiegen.de
Erbausschlagung - Anfechtung bei Irrtum über Person des Nächstberufenen
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BGB § 119 ; BGB § 1954 ; BGB § 1955 ; BGB § 1957
Lenkende Ausschlagung - rechtsportal.de
Lenkende Ausschlagung
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BGB § 119 ; BGB § 1954 ; BGB § 1955 ; BGB § 1957
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Lenkende Ausschlagung
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Essen, 30.11.2018 - 158 VI 2148/18
- OLG Hamm, 21.04.2022 - I-15 W 51/19
- BGH, 22.03.2023 - IV ZB 12/22
Papierfundstellen
- MDR 2022, 1101
- FGPrax 2022, 174
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (11)
- OLG Düsseldorf, 12.03.2019 - 3 Wx 166/17
Anfechtung einer Erbausschlagung wegen Inhaltsirrtums
Auszug aus OLG Hamm, 21.04.2022 - 15 W 51/19
Ein Irrtum über die Person desjenigen, dem die Ausschlagung der Erbschaft zugutekommt (hier: Ausschlagung mit dem Ziel, die Alleinerbenstellung der Mutter zu erreichen), ist grundsätzlich nur ein nicht zur Anfechtung berechtigender unbeachtlicher Motivirrtum (Anschluss KG, 19 W 50/19; entgegen OLG Düsseldorf, 3 Wx 173/17, ZEV 2081, 85; OLG Düsseldorf, 3 Wx 166/17, ZEV 2019, 469).Nach einer mittlerweile starken Gegenauffassung soll es sich insoweit jedoch regelmäßig um einen Irrtum betreffend die unmittelbaren Rechtsfolgen der Ausschlagungserklärung handeln (OLG Frankfurt, Beschl. v. 04.05.2017 - 20 W 197/16, ZEV 2017, 515; Beschl. v. 06.02.2021 - 21 W 167/20, FamRZ 20211751; OLG Düsseldorf, Beschl.v. 21.09.2017 - 3 Wx 173/17, ZEV 2018, 85; Beschl. v. 12.03.2019 - 3 Wx 166/17, ZEV 2019, 469).
Soweit in der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 12.03.2019 (a.a.O. S.87) anklingt, die Willensrichtung des Ausschlagenden habe Bedeutung dafür, was als unmittelbare und was als mittelbare Rechtsfolge angesehen werden könne, hält der Senat dies rechtlich für verfehlt.
- BGH, 05.07.2006 - IV ZB 39/05
Anfechtung der Ausschlagung der Annahme der Erbschaft durch den …
Auszug aus OLG Hamm, 21.04.2022 - 15 W 51/19
Dagegen ist der nicht erkannte Eintritt zusätzlicher oder mittelbarer Rechtswirkungen, die zu den gewollten und eingetretenen Rechtsfolgen hinzutreten, kein Irrtum über den Inhalt der Erklärung mehr, sondern ein unbeachtlicher Motivirrtum (BGH, Beschluss vom 05.07.2006, IV ZB 39/05 = BGHZ 168, 210 ff. = NJW 2006, 3353 ff.; Beschluss vom 29.06.2016, IV ZB 387/15 = NJW 2016, 2954).Der BGH hat insbesondere in seinem Beschluss vom 05.07.2006 (a.a.O.) darauf abgestellt, dass die Annahme der Erbschaft zwingend den Verlust des Pflichtteilsrechts zur Folge habe.
- OLG Düsseldorf, 21.09.2017 - 3 Wx 173/17
Anfechtung der Ausschlagung einer Erbschaft wegen Irrtums über das Vorhandensein …
Auszug aus OLG Hamm, 21.04.2022 - 15 W 51/19
Ein Irrtum über die Person desjenigen, dem die Ausschlagung der Erbschaft zugutekommt (hier: Ausschlagung mit dem Ziel, die Alleinerbenstellung der Mutter zu erreichen), ist grundsätzlich nur ein nicht zur Anfechtung berechtigender unbeachtlicher Motivirrtum (Anschluss KG, 19 W 50/19; entgegen OLG Düsseldorf, 3 Wx 173/17, ZEV 2081, 85; OLG Düsseldorf, 3 Wx 166/17, ZEV 2019, 469).Nach einer mittlerweile starken Gegenauffassung soll es sich insoweit jedoch regelmäßig um einen Irrtum betreffend die unmittelbaren Rechtsfolgen der Ausschlagungserklärung handeln (OLG Frankfurt, Beschl. v. 04.05.2017 - 20 W 197/16, ZEV 2017, 515; Beschl. v. 06.02.2021 - 21 W 167/20, FamRZ 20211751; OLG Düsseldorf, Beschl.v. 21.09.2017 - 3 Wx 173/17, ZEV 2018, 85; Beschl. v. 12.03.2019 - 3 Wx 166/17, ZEV 2019, 469).
- KG, 11.07.2019 - 19 W 50/19
Anfechtung der Erbausschlagung wegen Irrtums
Auszug aus OLG Hamm, 21.04.2022 - 15 W 51/19
Ein Irrtum über die Person desjenigen, dem die Ausschlagung der Erbschaft zugutekommt (hier: Ausschlagung mit dem Ziel, die Alleinerbenstellung der Mutter zu erreichen), ist grundsätzlich nur ein nicht zur Anfechtung berechtigender unbeachtlicher Motivirrtum (Anschluss KG, 19 W 50/19; entgegen OLG Düsseldorf, 3 Wx 173/17, ZEV 2081, 85; OLG Düsseldorf, 3 Wx 166/17, ZEV 2019, 469).Nach der (früher) ganz herrschenden Auffassung stellt ein solcher Irrtum in aller Regel lediglich einen unbeachtlichen Motivirrtum dar, weil der Ausschlagende nicht über die primäre Rechtsfolge (Verlust der Erbenstellung), sondern über eine weitere, von Gesetzes wegen eintretende Rechtsfolge, nämlich den Anfall bei einer bestimmten Person geirrt hat (…Senat sowie OLG Düsseldorf, jew. a.a.O.; OLG Schleswig, Beschl. v. 11.05.2005 - 3 Wx 70/04, ZEV 2005, 526f; in der Begründung ebenfalls OLG München, Beschl.v. 04.08.2009 - 31 Wx 60/09, NJW 2010, 687 sowie KG, Beschl.v. 11.07.2019 - 19 W 50/19, ZEV 2020, 152f, dort jedoch jeweils mit Besonderheiten im Sachverhalt).
- BGH, 29.06.2016 - IV ZR 387/15
Pflichtteilsrecht: Anfechtung der Annahme einer Erbschaft des mit Beschwerungen …
Auszug aus OLG Hamm, 21.04.2022 - 15 W 51/19
Dagegen ist der nicht erkannte Eintritt zusätzlicher oder mittelbarer Rechtswirkungen, die zu den gewollten und eingetretenen Rechtsfolgen hinzutreten, kein Irrtum über den Inhalt der Erklärung mehr, sondern ein unbeachtlicher Motivirrtum (BGH, Beschluss vom 05.07.2006, IV ZB 39/05 = BGHZ 168, 210 ff. = NJW 2006, 3353 ff.; Beschluss vom 29.06.2016, IV ZB 387/15 = NJW 2016, 2954). - OLG Frankfurt, 04.05.2017 - 20 W 197/16
Irrtum über Person des Nächstberufenen
Auszug aus OLG Hamm, 21.04.2022 - 15 W 51/19
Nach einer mittlerweile starken Gegenauffassung soll es sich insoweit jedoch regelmäßig um einen Irrtum betreffend die unmittelbaren Rechtsfolgen der Ausschlagungserklärung handeln (OLG Frankfurt, Beschl. v. 04.05.2017 - 20 W 197/16, ZEV 2017, 515; Beschl. v. 06.02.2021 - 21 W 167/20, FamRZ 20211751; OLG Düsseldorf, Beschl.v. 21.09.2017 - 3 Wx 173/17, ZEV 2018, 85; Beschl. v. 12.03.2019 - 3 Wx 166/17, ZEV 2019, 469). - OLG Frankfurt, 06.02.2021 - 21 W 167/20
Anfechtung der Ausschlagung bei Irrtum über die Person des Nächstberufenen
Auszug aus OLG Hamm, 21.04.2022 - 15 W 51/19
Nach einer mittlerweile starken Gegenauffassung soll es sich insoweit jedoch regelmäßig um einen Irrtum betreffend die unmittelbaren Rechtsfolgen der Ausschlagungserklärung handeln (OLG Frankfurt, Beschl. v. 04.05.2017 - 20 W 197/16, ZEV 2017, 515; Beschl. v. 06.02.2021 - 21 W 167/20, FamRZ 20211751; OLG Düsseldorf, Beschl.v. 21.09.2017 - 3 Wx 173/17, ZEV 2018, 85; Beschl. v. 12.03.2019 - 3 Wx 166/17, ZEV 2019, 469). - OLG Hamm, 31.05.2011 - 15 W 176/11
Anfechtung der Ausschlagung
Auszug aus OLG Hamm, 21.04.2022 - 15 W 51/19
In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird ein solcher, relevanter Irrtum diskutiert, wenn sich im Einzelfall feststellen lässt, dass der ausschlagende Erbe dem Irrtum unterlag, es handele sich bei der Ausschlagung um die gesetzliche Form einer von seinem Willen abhängigen Übertragung seines Erbteils (Senat, Beschl vom 31.05.2011 - 15 W 176/11, FGPrax 2011, 236f; OLG Düsseldorf, Beschl. Vom 08.01.1997 - 3 Wx 575/96, FGPrax 1997, 258f). - OLG Schleswig, 11.05.2005 - 3 Wx 70/04
Erbrecht: Irrtumsanfechtung bei Erbausschlagung
Auszug aus OLG Hamm, 21.04.2022 - 15 W 51/19
Nach der (früher) ganz herrschenden Auffassung stellt ein solcher Irrtum in aller Regel lediglich einen unbeachtlichen Motivirrtum dar, weil der Ausschlagende nicht über die primäre Rechtsfolge (Verlust der Erbenstellung), sondern über eine weitere, von Gesetzes wegen eintretende Rechtsfolge, nämlich den Anfall bei einer bestimmten Person geirrt hat (…Senat sowie OLG Düsseldorf, jew. a.a.O.; OLG Schleswig, Beschl. v. 11.05.2005 - 3 Wx 70/04, ZEV 2005, 526f; in der Begründung ebenfalls OLG München, Beschl.v. 04.08.2009 - 31 Wx 60/09, NJW 2010, 687 sowie KG, Beschl.v. 11.07.2019 - 19 W 50/19, ZEV 2020, 152f, dort jedoch jeweils mit Besonderheiten im Sachverhalt). - OLG München, 04.08.2009 - 31 Wx 60/09
Rechtsirrtum: Anfechtung der Ausschlagung einer Erbschaft zur Verschaffung der …
Auszug aus OLG Hamm, 21.04.2022 - 15 W 51/19
Nach der (früher) ganz herrschenden Auffassung stellt ein solcher Irrtum in aller Regel lediglich einen unbeachtlichen Motivirrtum dar, weil der Ausschlagende nicht über die primäre Rechtsfolge (Verlust der Erbenstellung), sondern über eine weitere, von Gesetzes wegen eintretende Rechtsfolge, nämlich den Anfall bei einer bestimmten Person geirrt hat (…Senat sowie OLG Düsseldorf, jew. a.a.O.; OLG Schleswig, Beschl. v. 11.05.2005 - 3 Wx 70/04, ZEV 2005, 526f; in der Begründung ebenfalls OLG München, Beschl.v. 04.08.2009 - 31 Wx 60/09, NJW 2010, 687 sowie KG, Beschl.v. 11.07.2019 - 19 W 50/19, ZEV 2020, 152f, dort jedoch jeweils mit Besonderheiten im Sachverhalt). - OLG Düsseldorf, 08.01.1997 - 3 Wx 575/96
Irrtum über gesetzliche Erben als Grund für Anfechtung einer …
- BGH, 22.03.2023 - IV ZB 12/22
Irrtum des eine Erbschaft Ausschlagenden bei Abgabe seiner Erklärung über die an …
Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung unter anderem in ZEV 2022, 525 veröffentlicht ist, ist der Ansicht, der Beteiligte zu 2 sei nicht neben der Beteiligten zu 1 zur Erbfolge gelangt, da er die Erbschaft wirksam ausgeschlagen habe.