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   OLG Hamm, 18.11.1991 - 15 W 291/91   

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https://dejure.org/1991,8592
OLG Hamm, 18.11.1991 - 15 W 291/91 (https://dejure.org/1991,8592)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.11.1991 - 15 W 291/91 (https://dejure.org/1991,8592)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. November 1991 - 15 W 291/91 (https://dejure.org/1991,8592)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Deutsches Notarinstitut

    PStG §§ 45 Abs. 1, 61; VwVfG NW § 14 Abs. 1 S. 3
    Keine Vollmachtsvermutung für Notar bei Beschaffung von Personenstandsurkunden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DNotZ 1993, 71
  • FamRZ 1992, 586
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.07.1985 - X ZR 77/84

    Deutsche Bundesbahn als Gewerbebetrieb -Verjährung von Werklohnansprüchen gegen

    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.1991 - 15 W 291/91
    Dabei ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, daß wirtschaftliche Unternehmen von Körperschaften des öffentlichen Rechts solche Einrichtungen und Anlagen sind, die auch von einem Privatunternehmen mit der Absicht der Erzielung dauernder Einnahmen betrieben werden können und auf kommunaler Ebene z. B. in Form von Eigengesellschaften betrieben werden (vgl. BGHZ 95, 155, 157 m. w. N.).
  • LG Aurich, 31.07.1986 - 3 T 141/86
    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.1991 - 15 W 291/91
    Die Einschränkung des Einsichtsrechtes dient dem Schutz der personenbezogenen Eintragungen der Personenstandsbücher gegen Nachforschungen durch unbefugte Dritte (Massfeller/Hoffmann, § 61 PStG, Rd.-Nr. 20; LG Aurich FamRZ 1986, 1094).
  • OLG Frankfurt, 20.02.1987 - 20 W 280/86

    Keine Notarzuständigkeit für die Anforderung von Personenstandsurkunden

    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.1991 - 15 W 291/91
    In diesem Zusammenhang bedarf es zunächst keiner Stellungnahme des Senats dazu, ob ein Notar, der zur Vorbereitung der Beurkundung eines Erbscheinsantrags mit der Beschaffung der erforderlichen Personenstandsurkunden beauftragt ist, i. S. d. § 61 Abs. 1 PStG als Behörde im Rahmen seiner Zuständigkeit handelt und deshalb aus eigenem Recht berechtigt ist, die Erteilung von Personenstandsurkunden zu verlangen (ablehnend insbesondere OLG Frankfurt NJW 1987, 1338 = DNotZ 1988, 136 = MittRhNotK 1987, 169 ).
  • OLG Düsseldorf, 05.03.1992 - 10 W 30/91

    Keine Gebührenermäßigung für Deutsche Bundesbahn

    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.1991 - 15 W 291/91
    9. Kostenrecht - Keine Gebührenermäßigung für Deutsche Bundesbahn (OLG Düsseldorf, Beschluß vom 5.3.1992 -10 W 30/91 - mitgeteilt von Richter am OLG Detlev Schmitz, Düsseldorf, und Notar Dr. Friedrich Giepner, Willich) KostG § 144 Abs. 1 Die Deutsche Bundesbahn ist jedenfalls i. S. d. Kostenrechts ein wirtschaftliches Unternehmen des Bundes und hat keinen Anspruch auf Kostenermäßigung nach § 144 Abs. 1 Nr. 1 KostG.
  • OLG Düsseldorf, 28.10.1991 - 3 Wx 286/91

    Geschäftswert eines Wohnungsbelegungsrechts

    Auszug aus OLG Hamm, 18.11.1991 - 15 W 291/91
    10. Kostenrecht - Geschäftswert eines Wohnungsbelegungsrechts (OLG Düsseldorf, Beschluß vom 28.10.1991 - 3 Wx 286/91 - mitgeteilt von Richter am OLG Dr. Johannes Schütz, Düsseldorf) KostG § 24; 30 1. Der Geschäftswert von Wohnungsbelegungsrechten (Wohnungsbesetzungsrechten) bestimmt sich nicht nach § 24 KostG, sondern nach § 30 KostG.
  • AG Bielefeld, 29.08.2012 - 3 III 21/12

    Anweisung des Standesbeamten zur Ausstellung einer Geburtsurkunde durch einen

    Auch wenn die Geburtsurkunde zwecks Vorbereitung seiner Amtstätigkeit angefordert wird, ist der Notar zwar unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes aber keine Behörde i.S.d. Art. 35 GG, so dass er im Verfahren auf Erteilung einer Geburtsurkunde als Bevollmächtigter eines Beteiligten auftritt und von ihm die Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses (z.B. durch Vorlage einer Vollmachtsurkunde) zu verlangen ist (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1987, 1338; OLG Hamm FamRZ 1992, 586).
  • OLG Frankfurt, 08.02.1995 - 20 W 411/94

    Erteilung einer Personenstandsurkunde (hier: Sterbeurkunde) für einen

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  • OLG Jena, 11.08.1994 - 6 W 195/94

    Nachweis der Notarvollmacht

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